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100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen
100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen genehmigt
Ministerin Miriam Staudte übergibt 100. Erlaubnisbescheid an „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen
Hannover/Göttingen. Niedersachsen hat einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes erreicht: Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat den 100. Erlaubnisbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung im Bundesland übergeben. Empfänger ist die Cannabis-Anbauvereinigung „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen.
Damit gibt es in Niedersachsen inzwischen genehmigte Cannabis-Anbauvereinigungen in 36 von insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten beziehungsweise der Region Hannover.
Bereits im Juli 2024 hatte Ministerin Staudte den bundesweit ersten Genehmigungsbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung überreicht. Seit dem 1. Juli 2024 können solche Vereinigungen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.
Niedersachsen sieht sich bundesweit an der Spitze
Ministerin Miriam Staudte bezeichnete Niedersachsen als Vorreiter bei der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
„Niedersachsen macht vor, wie das Konsumcannabisgesetz des Bundes rechtssicher umgesetzt wird“, erklärte Staudte. Mit inzwischen 100 genehmigten Anbauvereinigungen sei die Verfügbarkeit von legalem und kontrolliertem Cannabis erhöht worden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei Niedersachsen damit besonders weit.
Staudte verwies unter anderem auf Bayern. Dort gibt es nach den vorliegenden Angaben neun genehmigte Anbauvereinigungen. Niedersachsen kommt bei rund acht Millionen Einwohnern auf 100 Vereinigungen. Bei einer maximalen Mitgliederzahl von jeweils 500 Personen sieht die Landesregierung Niedersachsen damit auch pro Kopf bundesweit auf Platz eins.
In Bayern leben rund 13,25 Millionen Menschen. Dort stehen neun Anbauvereinigungen gegenüber.
148 Anträge wurden bislang gestellt
Nach Angaben des Landes wurden in Niedersachsen bislang insgesamt 148 Anträge auf Genehmigung einer Cannabis-Anbauvereinigung gestellt. Mit der Übergabe des 100. Bescheids sind nun 100 davon genehmigt.
Staudte betonte, dass der kontinuierliche Anstieg der genehmigten Vereinigungen insbesondere durch den sachorientierten Austausch zwischen den zuständigen Behörden und den ehrenamtlichen Vorständen der Anbauvereinigungen ermöglicht worden sei.
Besonders hob die Ministerin die Arbeit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hervor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisteten eine hervorragende und sachorientierte Arbeit. Genehmigung und Kontrolle der Anbauvereinigungen seien dort in guten Händen.
Strenge Voraussetzungen für Anbauvereinigungen
Wer in Niedersachsen eine Cannabis-Anbauvereinigung betreiben möchte, muss zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die entsprechenden Anträge können seit dem 1. Juli 2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis, die Sicherstellung, dass ausschließlich Volljährige ab 18 Jahren Mitglied werden, sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
Darüber hinaus muss der angebaute Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Auch die Kontrolle und Dokumentation der THC-Gehalte sind vorgeschrieben. Für die Mengen, die angebaut und an Mitglieder abgegeben werden dürfen, gelten festgelegte Obergrenzen.
Ministerin lobt ehrenamtliche Vorstände
Bei ihren Besuchen verschiedener Cannabis-Anbauvereinigungen habe sie festgestellt, dass die ehrenamtlichen Vorstände mit großem Verantwortungsbewusstsein arbeiteten, erklärte Staudte.
Ziel sei es unter anderem, einen sichereren Konsum zu ermöglichen. Häufig sei die Motivation der Beteiligten auch, durch den eigenen Konsum keine kriminellen Strukturen mehr unterstützen zu wollen.
Nach Einschätzung der Ministerin kommen die Mitglieder und Verantwortlichen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft und bringen verschiedene berufliche Erfahrungen mit. Auch das Thema Suchtprävention werde in den von ihr besuchten Vereinigungen ernst genommen. Die Kooperation mit Beratungsstellen spiele dabei eine wichtige Rolle.
Genehmigte Vereine online einsehbar
Interessierte können inzwischen online nach einer genehmigten Cannabis-Anbauvereinigung in ihrer Nähe suchen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt dafür eine regelmäßig aktualisierte Liste der genehmigten Anbauvereinigungen zur Verfügung.
Auch amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften können dort Informationen zu den Antragsverfahren finden und online einen Antrag stellen. Für Fragen stehen zudem die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer per E‑Mail und über eine Hotline zur Verfügung.
Cannabisgesetz seit April 2024 in Kraft
Das neue Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es regelt den privaten Umgang mit Cannabis in Deutschland. In einer zweiten Stufe wurde ab dem 1. Juli 2024 der gemeinschaftliche Anbau durch sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Das Niedersächsische Kabinett hatte bereits Mitte Juni 2024 beschlossen, die Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übertragen.
Die erste Genehmigung in Niedersachsen übergab Ministerin Miriam Staudte am 8. Juli 2024.
Evaluation sieht keinen feststellbaren Konsumanstieg
Auch die Auswirkungen der Teillegalisierung wurden wissenschaftlich untersucht. Der im Auftrag der Bundesregierung erstellte Evaluationsbericht ECOKAN kam zu dem Ergebnis, dass ein Konsumanstieg durch die Teillegalisierung nicht festgestellt werden konnte.
Niedersachsen wertet die Entwicklung der Cannabis-Anbauvereinigungen als Beleg dafür, dass die gesetzlichen Regelungen inzwischen praktisch umgesetzt werden können. Mit der 100. genehmigten Vereinigung sei zugleich ein weiterer Schritt hin zu kontrollierten und legalen Strukturen beim gemeinschaftlichen Cannabisanbau erreicht.
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