Lokal

100 Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gun­gen in Niedersachsen

Veröffentlicht

am

100 Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gun­gen in Nie­der­sach­sen genehmigt

Minis­te­rin Miri­am Staud­te über­gibt 100. Erlaub­nis­be­scheid an „The Cher­ry e.V.“ im Land­kreis Göttingen

Hannover/Göttingen. Nie­der­sach­sen hat einen wei­te­ren Mei­len­stein bei der Umset­zung des Can­na­bis­ge­set­zes erreicht: Land­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Miri­am Staud­te hat den 100. Erlaub­nis­be­scheid für eine Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gung im Bun­des­land über­ge­ben. Emp­fän­ger ist die Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gung „The Cher­ry e.V.“ im Land­kreis Göt­tin­gen.

Damit gibt es in Nie­der­sach­sen inzwi­schen geneh­mig­te Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gun­gen in 36 von ins­ge­samt 45 Land­krei­sen, kreis­frei­en Städ­ten bezie­hungs­wei­se der Regi­on Han­no­ver.

Bereits im Juli 2024 hat­te Minis­te­rin Staud­te den bun­des­weit ers­ten Geneh­mi­gungs­be­scheid für eine Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gung über­reicht. Seit dem 1. Juli 2024 kön­nen sol­che Ver­ei­ni­gun­gen in Deutsch­land unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gemein­schaft­lich Can­na­bis anbau­en und an ihre Mit­glie­der abgeben.

Nie­der­sach­sen sieht sich bun­des­weit an der Spitze

Minis­te­rin Miri­am Staud­te bezeich­ne­te Nie­der­sach­sen als Vor­rei­ter bei der Umset­zung des Kon­sum­can­na­bis­ge­set­zes (KCanG).

„Nie­der­sach­sen macht vor, wie das Kon­sum­can­na­bis­ge­setz des Bun­des rechts­si­cher umge­setzt wird“, erklär­te Staud­te. Mit inzwi­schen 100 geneh­mig­ten Anbau­ver­ei­ni­gun­gen sei die Ver­füg­bar­keit von lega­lem und kon­trol­lier­tem Can­na­bis erhöht wor­den. Im Ver­gleich zu ande­ren Bun­des­län­dern sei Nie­der­sach­sen damit beson­ders weit.

Staud­te ver­wies unter ande­rem auf Bay­ern. Dort gibt es nach den vor­lie­gen­den Anga­ben neun geneh­mig­te Anbau­ver­ei­ni­gun­gen. Nie­der­sach­sen kommt bei rund acht Mil­lio­nen Ein­woh­nern auf 100 Ver­ei­ni­gun­gen. Bei einer maxi­ma­len Mit­glie­der­zahl von jeweils 500 Per­so­nen sieht die Lan­des­re­gie­rung Nie­der­sach­sen damit auch pro Kopf bun­des­weit auf Platz eins.

In Bay­ern leben rund 13,25 Mil­lio­nen Men­schen. Dort ste­hen neun Anbau­ver­ei­ni­gun­gen gegenüber.

148 Anträ­ge wur­den bis­lang gestellt

Nach Anga­ben des Lan­des wur­den in Nie­der­sach­sen bis­lang ins­ge­samt 148 Anträ­ge auf Geneh­mi­gung einer Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gung gestellt. Mit der Über­ga­be des 100. Bescheids sind nun 100 davon genehmigt.

Staud­te beton­te, dass der kon­ti­nu­ier­li­che Anstieg der geneh­mig­ten Ver­ei­ni­gun­gen ins­be­son­de­re durch den sach­ori­en­tier­ten Aus­tausch zwi­schen den zustän­di­gen Behör­den und den ehren­amt­li­chen Vor­stän­den der Anbau­ver­ei­ni­gun­gen ermög­licht wor­den sei.

Beson­ders hob die Minis­te­rin die Arbeit der Land­wirt­schafts­kam­mer Nie­der­sach­sen (LWK) her­vor. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter leis­te­ten eine her­vor­ra­gen­de und sach­ori­en­tier­te Arbeit. Geneh­mi­gung und Kon­trol­le der Anbau­ver­ei­ni­gun­gen sei­en dort in guten Händen.

Stren­ge Vor­aus­set­zun­gen für Anbauvereinigungen

Wer in Nie­der­sach­sen eine Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gung betrei­ben möch­te, muss zahl­rei­che gesetz­li­che Anfor­de­run­gen erfül­len. Die ent­spre­chen­den Anträ­ge kön­nen seit dem 1. Juli 2024 bei der Land­wirt­schafts­kam­mer Nie­der­sach­sen gestellt werden.

Zu den Vor­aus­set­zun­gen gehö­ren unter ande­rem ein aktu­el­les Füh­rungs­zeug­nis, die Sicher­stel­lung, dass aus­schließ­lich Voll­jäh­ri­ge ab 18 Jah­ren Mit­glied wer­den, sowie ein Gesund­heits- und Jugend­schutz­kon­zept.

Dar­über hin­aus muss der ange­bau­te Can­na­bis aus­rei­chend vor dem Zugriff Drit­ter geschützt wer­den. Auch die Kon­trol­le und Doku­men­ta­ti­on der THC-Gehal­te sind vor­ge­schrie­ben. Für die Men­gen, die ange­baut und an Mit­glie­der abge­ge­ben wer­den dür­fen, gel­ten fest­ge­leg­te Obergrenzen.

Minis­te­rin lobt ehren­amt­li­che Vorstände

Bei ihren Besu­chen ver­schie­de­ner Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gun­gen habe sie fest­ge­stellt, dass die ehren­amt­li­chen Vor­stän­de mit gro­ßem Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein arbei­te­ten, erklär­te Staudte.

Ziel sei es unter ande­rem, einen siche­re­ren Kon­sum zu ermög­li­chen. Häu­fig sei die Moti­va­ti­on der Betei­lig­ten auch, durch den eige­nen Kon­sum kei­ne kri­mi­nel­len Struk­tu­ren mehr unter­stüt­zen zu wollen.

Nach Ein­schät­zung der Minis­te­rin kom­men die Mit­glie­der und Ver­ant­wort­li­chen aus unter­schied­li­chen Berei­chen der Gesell­schaft und brin­gen ver­schie­de­ne beruf­li­che Erfah­run­gen mit. Auch das The­ma Sucht­prä­ven­ti­on wer­de in den von ihr besuch­ten Ver­ei­ni­gun­gen ernst genom­men. Die Koope­ra­ti­on mit Bera­tungs­stel­len spie­le dabei eine wich­ti­ge Rolle.

Geneh­mig­te Ver­ei­ne online einsehbar

Inter­es­sier­te kön­nen inzwi­schen online nach einer geneh­mig­ten Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gung in ihrer Nähe suchen. Die Land­wirt­schafts­kam­mer Nie­der­sach­sen stellt dafür eine regel­mä­ßig aktua­li­sier­te Lis­te der geneh­mig­ten Anbau­ver­ei­ni­gun­gen zur Verfügung.

Auch amt­lich regis­trier­te Ver­ei­ne und Genos­sen­schaf­ten kön­nen dort Infor­ma­tio­nen zu den Antrags­ver­fah­ren fin­den und online einen Antrag stel­len. Für Fra­gen ste­hen zudem die zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Land­wirt­schafts­kam­mer per E‑Mail und über eine Hot­line zur Verfügung.

Can­na­bis­ge­setz seit April 2024 in Kraft

Das neue Can­na­bis­ge­setz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es regelt den pri­va­ten Umgang mit Can­na­bis in Deutsch­land. In einer zwei­ten Stu­fe wur­de ab dem 1. Juli 2024 der gemein­schaft­li­che Anbau durch soge­nann­te Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gun­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ermöglicht.

Das Nie­der­säch­si­sche Kabi­nett hat­te bereits Mit­te Juni 2024 beschlos­sen, die Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und die Über­wa­chung der Anbau­ver­ei­ni­gun­gen nach dem Kon­sum­can­na­bis­ge­setz auf die Land­wirt­schafts­kam­mer Nie­der­sach­sen zu übertragen.

Die ers­te Geneh­mi­gung in Nie­der­sach­sen über­gab Minis­te­rin Miri­am Staud­te am 8. Juli 2024.

Eva­lua­ti­on sieht kei­nen fest­stell­ba­ren Konsumanstieg

Auch die Aus­wir­kun­gen der Teil­le­ga­li­sie­rung wur­den wis­sen­schaft­lich unter­sucht. Der im Auf­trag der Bun­des­re­gie­rung erstell­te Eva­lua­ti­ons­be­richt ECOKAN kam zu dem Ergeb­nis, dass ein Kon­sum­an­stieg durch die Teil­le­ga­li­sie­rung nicht fest­ge­stellt wer­den konnte.

Nie­der­sach­sen wer­tet die Ent­wick­lung der Can­na­bis-Anbau­ver­ei­ni­gun­gen als Beleg dafür, dass die gesetz­li­chen Rege­lun­gen inzwi­schen prak­tisch umge­setzt wer­den kön­nen. Mit der 100. geneh­mig­ten Ver­ei­ni­gung sei zugleich ein wei­te­rer Schritt hin zu kon­trol­lier­ten und lega­len Struk­tu­ren beim gemein­schaft­li­chen Can­na­bis­an­bau erreicht.

Anzeige 
Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen