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14 Mil­lio­nen Euro Här­te­fall­hil­fen für Mey­er Werft

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Alt­hus­mann: För­de­rung zum Erhalt von Stand­ort Papen­burg und Arbeitsplätzen

Nie­der­sach­sens Wirt­schafts­mi­nis­ter Dr. Bernd Alt­hus­mann hat heu­te (Mitt­woch) einen För­der­be­scheid in Höhe von 14 Mil­lio­nen Euro im Rah­men der Richt­li­nie über die Gewäh­rung von Här­te­fall­hil­fen für Unter­neh­men und Solo­selb­stän­di­ge („Här­te­fall­hil­fe Nie­der­sach­sen”) an die Papen­bur­ger Mey­er Werft über­ge­ben. Die Hil­fen, die jeweils zur Hälf­te von Land und Bund getra­gen wer­den, sind für Unter­neh­men bestimmt, die wäh­rend der Coro­na-Kri­se bis­lang bei sämt­li­chen Hilfs­pro­gram­men nicht zum Zuge kamen.

Alt­hus­mann: „Die Mey­er Werft ist von beson­de­rer Bedeu­tung für die Regi­on und den Wirt­schafts­stand­ort Nie­der­sach­sen — sie ist als Wirt­schafs­fak­tor und Arbeit­ge­ber von beson­de­rem lan­des­po­li­ti­schem Inter­es­se. Durch die Coro­na-Pan­de­mie ist das Unter­neh­men, wie alle Kreuz­fahrt­schiff­bau-Werf­ten, von mas­si­ven finan­zi­el­len Ein­bu­ßen betrof­fen, die sich auch auf den Stand­ort Papen­burg aus­wir­ken. Mit der För­de­rung aus der Här­te­fall­hil­fe wol­len wir als Land einen Bei­trag zur lang­fris­ti­gen Siche­rung des Stand­or­tes Papen­burg und den damit ver­bun­de­nen Arbeits­plät­zen leisten.”

Nach der „Här­te­fall­hil­fe Nie­der­sach­sen” ist es bei Fest­stel­lung eines soge­nann­ten beson­de­ren lan­des­po­li­ti­schen Inter­es­ses mög­lich, eine Bil­lig­keits­leis­tung bis zur bei­hil­fe­recht­lich zuläs­si­gen Höchst­gren­ze zu gewäh­ren. Alt­hus­mann: „Ich habe in Gesprä­chen mit der Werft früh­zei­tig auf die Erwar­tun­gen des Lan­des hin­ge­wie­sen, dass mit die­ser Unter­stüt­zung auch sei­tens der Mey­er Werft ein Bei­trag zur Siche­rung des Stand­or­tes und damit für die Beschäf­tig­ten der Werft ein­her­ge­hen soll­te. Ich freue mich, dass die Geschäfts­füh­rung mir dies bereits im Vor­feld zuge­si­chert hat.”

Die ursprüng­lich genann­te För­der­sum­me von 12 Mil­lio­nen Euro hat sich nun auf 14 Mil­lio­nen Euro erhöht, da sich die bei­hil­fe­recht­li­chen Rege­lun­gen geän­dert haben und für die­se För­de­run­gen jetzt neue Höchst­sät­ze gelten.


 

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