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28. Febru­ar: Stich­tag für Anmel­dung in Krip­pe und Kindergarten

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28. Febru­ar: Erin­ne­rung an ein­heit­li­chen Stich­tag für Anmel­dung in Krip­pe und Kindergarten

Auch bereits vor­ge­merk­te Kin­der sind anzumelden

 
Wer sei­ne Kin­der in Zukunft in Krip­pen und Kin­der­gär­ten anmel­den möch­te, hat dazu noch bis zum 28. Febru­ar die­ses Jah­res Gele­gen­heit. Die Anmel­dun­gen für das kom­men­de Kin­der­gar­ten­jahr, das am 1. August 2022 beginnt, wer­den kreis­weit bis zum 28. Febru­ar 2022 entgegengenommen.
 
Ange­spro­chen sind also jetzt Eltern, die für das Kin­der­gar­ten­jahr 2022/2023 einen Platz für ihr Kind in Anspruch neh­men möch­ten. Abhän­gig von der ört­li­chen Rege­lung erfolgt die Anmel­dung ent­we­der direkt in der Kin­der­ta­ges­stät­te oder bei Stadt und Gemein­de vor Ort.
 
Wich­tig ist, auch bereits vor­ge­merk­te Kin­der sind anzu­mel­den! Der Stich­tag gilt sowohl für die Anmel­dung für Krip­pen- als auch in Kin­der­gar­ten­plät­ze. Zudem ist es auch mög­lich, in den jewei­li­gen Kom­mu­nen oder Kin­der­ta­ges­stät­ten Inte­gra­ti­ons­plät­ze anzu­mel­den, sofern der Bedarf zum jet­zi­gen Zeit­punkt bereits feststeht.
 
Der ein­heit­li­che Ter­min dient dazu, Über­be­le­gun­gen und Kon­fu­si­on zu ver­mei­den: Vie­le Eltern begin­nen bereits unmit­tel­bar nach der Geburt ihres Kin­des, eini­ge sogar bereits davor, sich mit dem The­ma Betreu­ungs­platz zu befas­sen. Vie­ler­orts gibt es sogar das Gerücht, dass je eher man ein Kind in einem Kin­der­gar­ten anmel­de, des­to siche­rer habe man den Platz.
 
Dabei steht fest: Jedes Kind hat ab Voll­endung des ers­ten Lebens­jah­res bis zur Voll­endung des drit­ten Lebens­jah­res einen Anspruch auf einen Krip­pen­platz oder einen Platz bei einer Tages­mut­ter. Ist es dann drei Jah­re alt, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
 
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: www.lkleer.de/kinder-jugendförderung/aktuelles
 

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