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5.084 mög­li­che Ver­stö­ße gegen 12-Uhr-Tank­re­ge­lung in Nie­der­sach­sen – jetzt dro­hen Bußgelder

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Nie­der­sach­sen erfasst wei­te­re 5.084 mög­li­che Ver­stö­ße gegen die 12-Uhr-Tankregelung

Hannover/Niedersachsen. In Nie­der­sach­sen sind bei der Über­prü­fung der soge­nann­ten 12-Uhr-Tank­re­ge­lung wei­te­re 5.084 mög­li­che Ver­stö­ße fest­ge­stellt wor­den. Die Fäl­le betref­fen die Mona­te Mai, Juni und Juli und wer­den der­zeit für eine mög­li­che Ahn­dung nach dem Kraft­stoff­preis­an­pas­sungs­ge­setz geprüft.

Nach den bereits ver­öf­fent­lich­ten Zah­len für April lie­gen nun auch die Aus­wer­tun­gen für die drei Fol­ge­mo­na­te vor. Im Mai wur­den 2.139 mög­li­che Ver­stö­ße, im Juni 1.755 und im Juli 1.190 Fäl­le erfasst. Damit wur­den inner­halb die­ser drei Mona­te ins­ge­samt 5.084 mög­li­che Ver­stö­ße gegen die Vor­ga­ben festgestellt.

Betrof­fen waren 577 Tank­stel­len und 453 Preis­ho­heits­in­ha­ber. Als Preis­ho­heits­in­ha­ber gel­ten Unter­neh­men oder Betrei­ber, die über die Kraft­stoff­prei­se der jewei­li­gen Tank­stel­len entscheiden.

Ver­fah­ren wegen mög­li­cher Ver­stö­ße laufen

Die fest­ge­stell­ten Fäl­le wer­den nun im Rah­men von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren geprüft. Nach den Vor­ga­ben des Kraft­stoff­preis­an­pas­sungs­ge­set­zes ist vor dem Erlass eines kon­kre­ten Buß­geld­be­schei­des zunächst eine Anhö­rung zu den Vor­wür­fen vor­ge­se­hen. Die Ver­fah­ren befin­den sich der­zeit in die­sem Stadium.

Nie­der­sach­sens Wirt­schafts­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne betont, dass die soge­nann­te 12-Uhr-Rege­lung kei­ne unver­bind­li­che Emp­feh­lung sei. Preis­er­hö­hun­gen außer­halb der erlaub­ten Zeit sei­en ein Rechts­ver­stoß, der ent­spre­chend geahn­det werde.

„Wir prü­fen die mehr als 5.000 gemel­de­ten Fäl­le und ahn­den bestä­tig­te Ver­stö­ße kon­se­quent mit Buß­gel­dern“, erklär­te Ton­ne. Wer die Kraft­stoff­prei­se fest­le­ge, müs­se sich an die gel­ten­den Regeln halten.

Im April wur­den bereits 2.039 Ver­stö­ße festgestellt

Bereits für den Monat April hat­te Nie­der­sach­sen 2.039 Ver­stö­ße fest­ge­stellt. Dafür wur­den jeweils 55 Euro Ver­warn­geld verhängt.

Für Ver­stö­ße ab Mai führt das Land nun Buß­geld­ver­fah­ren durch. Für den Mai ist nach den Anga­ben ein Buß­geld von 100 Euro vor­ge­se­hen. Für die fol­gen­den Mona­te soll das Buß­geld schritt­wei­se erhöht werden.

Nach Anga­ben des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums zeig­te sich zugleich ein posi­ti­ver Trend ab den Zeit­punk­ten, zu denen Ver­war­nungs­geld- und Anhö­rungs­schrei­ben zuge­stellt wur­den. Die sin­ken­den Fall­zah­len sei­en damit auch auf das Tätig­wer­den des Lan­des Nie­der­sach­sen zurückzuführen.

Wirt­schafts­mi­nis­ter for­dert Ände­rung der 12-Uhr-Regelung

Grant Hen­drik Ton­ne for­dert gleich­zei­tig eine Ände­rung der gesetz­li­chen Uhr­zeit für Preis­er­hö­hun­gen an Tank­stel­len. Die der­zei­ti­ge Rege­lung, nach der eine Preis­er­hö­hung ein­mal täg­lich um 12 Uhr erfol­gen darf, gehe am All­tag vie­ler Men­schen vorbei.

Nach Auf­fas­sung des Minis­ters könn­ten ins­be­son­de­re Berufs­tä­ti­ge mit­tags häu­fig nicht von güns­ti­ge­ren Kraft­stoff­prei­sen pro­fi­tie­ren. Wür­den Preis­er­hö­hun­gen erst um 20 Uhr erlaubt, könn­ten nach sei­ner Ein­schät­zung deut­lich mehr Men­schen nach Fei­er­abend noch zu einem güns­ti­ge­ren Preis tanken.

Ton­ne for­dert des­halb den Bund auf, die ent­spre­chen­de gesetz­li­che Rege­lung zu ändern.

Was gilt bei der 12-Uhr-Tankregelung?

Nach dem Kraft­stoff­preis­an­pas­sungs­ge­setz dür­fen Tank­stel­len ihre Prei­se der­zeit ein­mal täg­lich um 12 Uhr erhö­hen. Preis­sen­kun­gen sind dage­gen jeder­zeit möglich.

Die Markt­trans­pa­renz­stel­le für Kraft­stof­fe erfasst die Preis­mel­dun­gen und über­mit­telt die ent­spre­chen­den Daten an die Län­der. Nie­der­sach­sen prüft die gemel­de­ten Fäl­le und ist für die Ahn­dung fest­ge­stell­ter Ver­stö­ße zuständig.

Mit den nun aus­ge­wer­te­ten Mona­ten Mai, Juni und Juli kom­men damit wei­te­re 5.084 mög­li­che Ver­stö­ße zu den bereits für April erfass­ten 2.039 Fäl­len hin­zu. Ob aus den aktu­ell geprüf­ten Fäl­len tat­säch­lich Buß­gel­der ent­ste­hen, wird im wei­te­ren Ver­lauf der jewei­li­gen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren entschieden.

Bei­trags­bild: KI-Symbolfoto

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