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800 Euro Unter­stüt­zung: Finan­zi­el­le För­de­rung für jun­ge Feu­er­wehr­kräf­te im Landkreis

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800 Euro für den Füh­rer­schein: Jetzt Zuschuss für jun­ge Feu­er­wehr­leu­te im Land­kreis Leer sichern!

Gute Nach­rich­ten für den Ret­ter­nach­wuchs: Der Land­kreis Leer sowie die zuge­hö­ri­gen Städ­te und Gemein­den unter­stüt­zen jun­ge enga­gier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf ihrem Weg zur Fahr­erlaub­nis. Wer im Jahr 2025 sei­nen Füh­rer­schein der Klas­se B bestan­den hat und sich ehren­amt­lich in der Feu­er­wehr enga­giert (oder dies plant), kann ab sofort einen sat­ten Zuschuss beantragen.

Die För­de­rung im Überblick

Die Kom­mu­nen im Land­kreis Leer grei­fen jun­gen Ein­satz­kräf­ten unter die Arme: Für den Füh­rer­schein der Klas­se B, der im Kalen­der­jahr 2025 erwor­ben wur­de, wird ein Zuschuss in Höhe von 800 Euro gezahlt.

Wer wird gefördert?

Die För­de­rung rich­tet sich an eine spe­zi­fi­sche Ziel­grup­pe, um das Ehren­amt lang­fris­tig zu stärken:

  • Mit­glied­schaft: Bestehen­de Mit­glie­der einer Feu­er­wehr sowie Per­so­nen, die es wer­den wollen.

  • Alter: Zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung müs­sen die Bewer­ber min­des­tens 16 Jah­re alt und dür­fen noch kei­ne 25 Jah­re alt sein.

  • Füh­rer­schein: Die Fahr­erlaub­nis der Klas­se B muss im Jahr 2025 erfolg­reich erwor­ben wor­den sein.

  • Ein­tritts­frist: Wer noch kein Mit­glied ist, muss bis spä­tes­tens zum 31. Janu­ar 2026 in eine Feu­er­wehr im Land­kreis Leer eintreten.

Die Gegen­leis­tung: Enga­ge­ment für die Region

Ehren­amt ist Ehren­sa­che – und eine Inves­ti­ti­on in die Sicher­heit der Bür­ger. Daher ist die Aus­zah­lung des Zuschus­ses an eine Bedin­gung geknüpft: Die Emp­fän­ger ver­pflich­ten sich, für min­des­tens fünf Jah­re als akti­ves Mit­glied einer Feu­er­wehr im Land­kreis Leer tätig zu bleiben.

So funk­tio­niert die Antragstellung

Der Zuschuss wird nicht auto­ma­tisch aus­ge­zahlt; es ist eine akti­ve Antrag­stel­lung erfor­der­lich. Um den Pro­zess so ein­fach wie mög­lich zu gestal­ten, wur­de ein digi­ta­les Ver­fah­ren eingerichtet.

  • Antrags­frist: Das Online-For­mu­lar ist nur bis zum 31. Janu­ar 2026 freigeschaltet.

  • Wo? Der Antrag kann bequem online über das offi­zi­el­le Web-Por­tal ein­ge­reicht werden.

Eine Win-Win-Situa­ti­on

Die­se Initia­ti­ve ist ein star­kes Zei­chen der Wert­schät­zung für die jun­gen Ret­ter im Land­kreis Leer. Sie hilft nicht nur bei der Finan­zie­rung der Mobi­li­tät, son­dern sichert auch lang­fris­tig die Ein­satz­be­reit­schaft unse­rer Feuerwehren.

Zögert nicht und stellt euren Antrag recht­zei­tig bis Ende Janu­ar 2026!

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