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Abga­be­frist für die Grund­steu­er­erklä­rung wird bis 31.01.2023 verlängert

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Abga­be­frist für die Grund­steu­er­erklä­rung wird bis 31.01.2023 verlängert

Ber­lin. Unter der Lei­tung des Nie­der­säch­si­schen Finanz­mi­nis­ters Rein­hold Hil­bers hat sich die Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz am (heu­ti­gen) Don­ners­tag auf eine ein­ma­li­ge Frist­ver­län­ge­rung für die Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung bis zum 31.01.2023 verständigt.

Dazu erklärt der Finanz­mi­nis­ter Hil­bers: „Ange­sichts des aktu­el­len Erklä­rungs­ein­gangs von bun­des­weit knapp unter 40 Pro­zent, haben wir im Krei­se der Finanz­mi­nis­te­rin­nen und Finanz­mi­nis­ter heu­te erneut erör­tert, wie und mit wel­chen Maß­nah­men dar­auf reagiert wer­den kann. Auch vor dem Hin­ter­grund, dass die Men­schen in Deutsch­land aktu­ell vie­len Her­aus­for­de­run­gen und Unsi­cher­hei­ten gegen­über­ste­hen und vie­le mit Sor­ge in die Zukunft bli­cken, haben wir die Mög­lich­kei­ten und Maß­nah­men abge­wo­gen und uns für eine all­ge­mei­ne Frist­ver­län­ge­rung aus­ge­spro­chen und uns dar­auf ver­stän­digt, für die Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung ein­ma­lig mehr Zeit zu gewähren.“

Gleich­zei­tig appel­liert Finanz­mi­nis­ter Hil­bers an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie die Ange­hö­ri­gen der steu­er­be­ra­ten­den Beru­fe, die Erklä­run­gen wei­ter­hin zügig und kon­ti­nu­ier­lich abzu­ge­ben. Dies sei für eine erfolg­rei­che Umset­zung der Grund­steu­er­re­form uner­läss­lich. Nur so sei sicher­ge­stellt, dass den Gemein­den die not­wen­di­gen Grund­la­gen für die Erhe­bung der Grund­steu­ern ab 2025 recht­zei­tig vor­lie­gen, so der Minister.


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