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Abschaf­fung der EEG-Umla­ge muss bei pri­va­ten Haus­hal­ten ankommen

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vzbv Stel­lung­nah­me zur vor­zei­ti­gen Abschaf­fung der EEG-Umlage

  • vzbv begrüßt, dass die Ent­las­tung durch die Abschaf­fung der EEG-Umla­ge voll­stän­dig an die pri­va­ten Haus­hal­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den soll.
  • vzbv for­dert, dass auch die Umsatz­steu­er antei­lig wei­ter­ge­ge­ben wird.
  • Mil­li­ar­den Euro auf dem EEG-Kon­to müs­sen für Kli­ma­geld an die Verbraucher:innen ver­wen­det werden

Vor dem Hin­ter­grund der stark stei­gen­den Ener­gie­prei­se sol­len Unter­neh­men und pri­va­te Haus­hal­te bei den Strom­kos­ten ent­las­tet wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung plant die EEG-Umla­ge vor­zei­tig zum 1. Juli 2022 zu strei­chen. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz hat dazu ges­tern eine For­mu­lie­rungs­hil­fe für die Koali­ti­ons­frak­tio­nen für einen Ent­wurf eines Geset­zes zur Absen­kung der Kos­ten­be­las­tun­gen durch die EEG-Umla­ge und zur Wei­ter­ga­be die­ser Absen­kung an die Letzt­ver­brau­cher vor­ge­legt. Die dabei ent­ste­hen­de Kos­ten­ent­las­tung soll voll­stän­dig an die Letzt­ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben werden.

„Es ist gut, dass die Bun­des­re­gie­rung die Ein­spa­run­gen bei der Abschaf­fung der EEG-Umla­ge sofort, voll­stän­dig und trans­pa­rent an die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher wei­ter­ge­ben will“, sagt Tho­mas Engel­ke, Team­lei­ter für Ener­gie und Bau­en des vzbv. „Aller­dings muss auch die Umsatz­steu­er für die pri­va­ten Haus­hal­te antei­lig gesenkt werden.“

Strom­preis muss um EEG-Umla­ge und antei­li­ge Umsatz­steu­er sinken

Der Ent­wurf für das Gesetz sieht vor, dass alle Strom­an­bie­ter in Deutsch­land die EEG-Umla­gen wei­ter­ge­ben müs­sen. Dies soll pünkt­lich am 1. Juli 2022 erfol­gen und trans­pa­rent auf der nächs­ten Strom­rech­nung aus­ge­wie­sen wer­den. Der vzbv for­dert, dass nicht nur die Abschaf­fung der EEG-Umla­ge in Höhe von 3,723 Cent/kWh, son­dern auch die antei­li­ge Umsatz­steu­er in Höhe von 0,707 Cent/kWh an die pri­va­ten Haus­hal­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den muss. In Sum­me ergibt sich damit eine Strom­preis­sen­kung von 4,43 Cent/kWh. Das bedeu­tet für einen Haus­halt mit einem durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­brauch von 3.500 kWh eine Erspar­nis von 155 Euro.

Über­schüs­se auf dem EEG-Kon­to als Basis für Kli­ma­geld verwenden

Die EEG-Umla­ge soll künf­tig aus dem Ener­gie- und Kli­ma­fonds finan­ziert wer­den. Inzwi­schen sind aber Über­schüs­se in Mil­li­ar­den­hö­he auf dem EEG-Kon­to auf­ge­lau­fen. Die­se soll­ten als Kli­ma­geld an die pri­va­ten Haus­hal­te als Aus­gleich für die CO2-Beprei­sung zurück­er­stat­tet werden.


 

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