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Abschluss der Siche­rung der FFH-Gebie­te in Niedersachsen

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Die Siche­rung der letz­ten, noch offe­nen FFH-Gebie­te ( Fau­na-Flo­ra-Habi­tat )  in Nie­der­sach­sen steht unmit­tel­bar vor dem Abschluss. Zuletzt waren noch 33 der ins­ge­samt 385 nie­der­säch­si­schen FFH-Gebie­te nicht gesi­chert. Das Nie­der­säch­si­sche Umwelt­mi­nis­te­ri­um hat­te in der Fol­ge die betrof­fe­nen Gebiets­kör­per­schaf­ten in ihrer Funk­ti­on als unte­re Natur­schutz­be­hör­den im Febru­ar ange­wie­sen, die­se Siche­run­gen bis Mit­te Juli vor­zu­neh­men. Dies ist nun geschehen.

Dazu der nie­der­säch­si­sche Umwelt­mi­nis­ter Olaf Lies: „Mein Dank gilt glei­cher­ma­ßen Poli­tik und Ver­wal­tung in den betrof­fe­nen Land­krei­sen und Städ­ten. Hier ist es uns in einer gro­ßen, gemein­sa­men Kraft­an­stren­gung gelun­gen, das nun mitt­ler­wei­le Jahr­zehn­te dau­ern­de Ver­fah­ren der Aus­wei­sung der FFH-Gebie­te zusam­men zum Abschluss zu brin­gen. Wir haben die­se seit Febru­ar noch aus­ste­hen­den Siche­run­gen in den letz­ten Mona­ten sehr eng beglei­tet, uns regel­mä­ßig über den Fort­gang berich­ten las­sen und gemein­sam mit den Land­krei­sen und Städ­ten an Lösun­gen gear­bei­tet. Die Ver­ant­wort­li­chen in den Ver­wal­tun­gen vor Ort, aber auch die vie­len ehren­amt­li­chen Mit­glie­der der Kreis­ta­ge haben sehr kon­zen­triert gear­bei­tet. Ich freue mich, dass die­ses Ver­fah­ren nun auf der Ziel­ge­ra­de Erfolg gehabt hat.”

 

Gegen­über Land­kreis Leer soll zeit­nah Wei­sung erfolgen

Hand­lungs­be­darf besteht nun noch gegen­über dem Land­kreis Leer sowie im Land­kreis Osna­brück. Im Fal­le des Land­krei­ses Osna­brück steht das Umwelt­mi­nis­te­ri­um im engen Aus­tausch zum abschlie­ßen­den Vor­ge­hen. Eine Wei­sung steht hier nicht im Raum. Anders ver­hält sich dies im Fal­le des Land­krei­ses Leer. Hier hat­te der zustän­di­ge Kreis­tag zuletzt Ände­run­gen an der Schutz­ge­biets­ver­ord­nung beschlos­sen, die eine neu­er­li­che Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nötig gemacht hätte.

Lies: „Hier haben wir dem Land­kreis vor­ab deut­lich signa­li­siert, dass wir eine neu­er­li­che Ver­zö­ge­rung nicht akzep­tie­ren wer­den kön­nen. Der Land­kreis Leer wird daher nun von uns nach Prü­fung der Unter­la­gen zeit­nah ange­wie­sen wer­den, die Siche­rung für das Fehnt­jer Tief rechts­kon­form umzusetzen.”

Lies abschlie­ßend: „Ich habe größ­tes Ver­ständ­nis, dass die Dis­kus­si­on in den Gre­mi­en vor Ort teil­wei­se sehr her­aus­for­dernd war. Am Ende ist es aber erfreu­lich, dass das Mit­tel der Wei­sung nun nur die abso­lu­te Aus­nah­me geblie­ben ist und nicht die Regel wur­de. Mit Blick auf den Natur- und Arten­schutz und genau­so auf die dro­hen­de Kla­ge der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on beim Euro­päi­schen Gerichts­hof sind wir hier mit gro­ßer Kon­se­quenz vor­ge­gan­gen und haben Sor­ge dafür getra­gen, dass die Siche­rung über­all im Land nun abge­schlos­sen wird.”


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