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Achtung: Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester!
Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Dies betrifft insbesondere Supermärkte, Einzelhandelsgeschäfte und andere Verkaufsstellen. Kunden sollten ihre Einkäufe entsprechend planen, um unnötigen Stress am Feiertagsmorgen zu vermeiden.
Ausnahmen für bestimmte Geschäfte:
Einige Verkaufsstellen sind vom allgemeinen Schließungsgebot ausgeschlossen und dürfen auch nach 14 Uhr geöffnet bleiben. Dazu gehören:
- Apotheken , die ihre medizinische Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten.
- Tankstellen , allerdings nur für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs.
- Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen , die Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie Bekleidung und Schmuck anbieten dürfen.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bittet die Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu berücksichtigen, und wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2025.
Planen Sie Ihre Einkäufe rechtzeitig, damit die Feiertage entspannt und sorgenfrei beginnen können!
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