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Ach­tung: Geän­der­te Öff­nungs­zei­ten an Hei­lig­abend und Silvester!

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Geän­der­te Öff­nungs­zei­ten an Hei­lig­abend und Silvester

Wer an Hei­lig­abend (24.12.2024) oder Sil­ves­ter (31.12.2024) noch kurz­fris­tig Ein­käu­fe täti­gen möch­te, soll­te die geän­der­ten Laden­öff­nungs­zei­ten beach­ten. Nach dem Nie­der­säch­si­schen Gesetz über Laden­öff­nungs- und Ver­kaufs­zei­ten (NLöffVZG) dür­fen die meis­ten Geschäf­te an die­sen Tagen nur bis 14 Uhr geöff­net haben.

Dies betrifft ins­be­son­de­re Super­märk­te, Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te und ande­re Ver­kaufs­stel­len. Kun­den soll­ten ihre Ein­käu­fe ent­spre­chend pla­nen, um unnö­ti­gen Stress am Fei­er­tags­mor­gen zu vermeiden.

Aus­nah­men für bestimm­te Geschäf­te:
Eini­ge Ver­kaufs­stel­len sind vom all­ge­mei­nen Schlie­ßungs­ge­bot aus­ge­schlos­sen und dür­fen auch nach 14 Uhr geöff­net blei­ben. Dazu gehören:

  • Apo­the­ken , die ihre medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auch an Fei­er­ta­gen gewährleisten.
  • Tank­stel­len , aller­dings nur für den Ver­kauf von Betriebs­stof­fen, Ersatz­tei­len für die Fahr­be­reit­schaft und Waren des täg­li­chen Kleinbedarfs.
  • Ver­kaufs­stel­len an Bahn­hö­fen, Flug­hä­fen und Fähr­hä­fen , die Waren des täg­li­chen Klein­be­darfs sowie Beklei­dung und Schmuck anbie­ten dürfen.

Das Nie­der­säch­si­sche Minis­te­ri­um für Sozia­les, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stel­lung bit­tet die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die­se Rege­lun­gen zu berück­sich­ti­gen, und wünscht allen eine besinn­li­che Weih­nachts­zeit und einen guten Start ins neue Jahr 2025.

Pla­nen Sie Ihre Ein­käu­fe recht­zei­tig, damit die Fei­er­ta­ge ent­spannt und sor­gen­frei begin­nen können!


 

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