Allgemein
Änderung Marktordnung: Mitführen von Hunden auf dem Wochenmarkt — Antrag Leeraner CDU Fraktion
Ulf-Fabian Heinrichsdorff beantragt im Namen der CDU Fraktion die Marktordnung der Stadt Leer in der Fassung vom 01.07.2005 dahin zu ändern, dass den Bürgerin und Bürger es erlaubt ist die Hunde auf dem Wochenmarkt angeleint mitzuführen.
Begründung:
In jüngster Vergangenheit gab es aus der Bevölkerung eine — auch öffentlichkeitswirksame — Diskussion über das Mitführen von Hunden auf dem Wochenmarkt, der wöchentlich mittwochs und samstags auf dem Ernst-Reuter Platz stattfindet. Nach der derzeitigen Rechtslage ist das Mitführen von Tieren, mit Ausnahme der zum Verkauf bestimmten und zugelassenen Tiere sowie Behindertenhunde, während der Marktzeiten nicht gestattet. Hintergrund dieser Regelungen war zum damaligen Zeitpunkt neben der Vermeidung punktueller Gefahren, die sich durch das Mitführen von Hunden auf dem belebten Wochenmarkt im Einzelfall ergeben können, vor allem lebensmittel- und hygienerechtliche Aspekte. Mit der grundsätzlichen Untersagung des Mitführens von Hunden sollte gewährleistet werden, dass die Tiere nicht mit auf dem Markt in den freien Auslagen angebotenen Lebensmitteln und weiteren Waren in Berührung kommen.
Nach gegenwärtiger Ansicht der CDU Fraktion sind diese Regelungen mit Blick auf die vorgenannte Begründung nicht mehr zeitgemäß. Die auf dem Wochenmarkt verwendeten Stände sind in der Regel so konzipiert, dass im Hinblick auf das Feilbieten der (frischen) Waren keine lebensmittel- und/oder hygienerechtlich relevanten Verstöße zu erwarten sind, wenn einzelne Kunden des Wochenmarktes ihre Hunde an der Leine mitführen. Auch eine darüber hinausgehende objektive Gefahrenlage, die eine weiterhin geltende generelle Untersagung des Mitführens von Hunden auf dem Wochenmarkt begründen könnte, besteht nicht.
Vor diesem Hintergrund und dem bestehenden guten Miteinander von Marktbetreibern und Hundebesitzer beantragen wir eine Neufassung des Paragraphen 10 Abs 4(5) der Marktordnung, danach soll künftig das Mitführen von Hunden auf dem Wochenmarkt unter Beachtung eines Leinenzwangs während der Marktzeiten gestattet werden.
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