News
Alkohol am Steuer oder auf dem Fahrrad: Ab wann drohen Führerscheinverlust, MPU und hohe Kosten?
Gefährlicher Rausch im Straßenverkehr: Welche Strafen und Kosten bei Alkohol am Steuer und auf dem Rad drohen
LEER. Ob nach dem Kneipenbesuch, dem Sommerfest oder einer privaten Feier: Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt oder auf den Fahrradsattel schwingt, riskiert nicht nur schwere Unfälle, sondern setzt sich drastischen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen aus. Was viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen: Die rechtlichen Grenzen unterscheiden sich zwischen Auto, E‑Scooter und Fahrrad grundlegend – und ein Verstoß auf zwei Rädern kann am Ende sogar den Autoführerschein kosten.
Symbolfoto: KI-generiertes Bild zur Veranschaulichung.
Das Auto: Bereits ab 0,3 Promille droht ein Strafverfahren
Beim Führen von Kraftfahrzeugen unterscheidet das Gesetz strikt zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
-
0,0 Promille (Fahranfänger & unter 21 Jahre): Für junge Fahrer und Personen in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). Ein Verstoß kostet 250 Euro Bußgeld, bringt 1 Punkt in Flensburg, verlängert die Probezeit um zwei Jahre und verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca. 300 bis 500 Euro).
-
0,3 bis 0,49 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit): Wer unauffällig fährt, bleibt im Regelfall straffrei. Kommt es jedoch zu Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) oder einem Unfall, liegt eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB vor. Die Folge: Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis.
-
0,5 bis 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit): Auch ohne Fahrfehler begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
-
1. Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
-
2. Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
-
3. Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
-
-
Ab 1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit): Ab diesem Wert gilt der Fahrer unwiderlegbar als fahruntüchtig. Es liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB). Folgen: Geldstrafe (meist 1 bis 2 Monatsgehälter) oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte sowie Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr oder länger.
-
Ab 1,6 Promille (MPU-Pflicht): Neben dem Strafverfahren ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann (§ 13 FeV).
Das Fahrrad: Keine 0,5‑Promille-Grenze, aber MPU-Gefahr
Für Fahrradfahrer gilt die 0,5‑Promille-Ordnungswidrigkeit des Kraftfahrzeugrechts nicht. Dennoch schützt das Fahrrad nicht vor Strafverfahren und Führerscheinverlust:
-
0,3 bis 1,59 Promille: Fährt der Radfahrer unauffällig, bleibt die Fahrt straffrei. Tritt jedoch eine Fahrauffälligkeit oder ein Unfall ein, greift das Strafrecht (§ 316 StGB) mit Geldstrafe und 2 bis 3 Punkten in Flensburg.
-
Ab 1,6 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Rad): Wer ab 1,6 Promille Fahrrad fährt, begeht auch ohne Fahrfehler eine Straftat. Die Konsequenzen:
-
Strafverfahren mit Geldstrafe und 3 Punkten in Flensburg.
-
Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle.
-
Verlust des Autoführerscheins: Wird die MPU nicht bestanden oder verweigert, entzieht die Behörde die Pkw-Fahrerlaubnis. In Einzelfällen kann sogar ein gerichtliches Verbot zum Führen von Fahrrädern ausgesprochen werden.
-
Achtung bei E‑Scootern und S‑Pedelecs: E‑Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) und S‑Pedelecs (bis 45 km/h) sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Für sie gelten eins zu eins die gleichen Promillegrenzen und Strafen wie beim Auto – inklusive der 0,5‑Promille-Grenze und dem 0,0‑Promille-Gebot für Fahranfänger.
Bis zu 7.000 Euro Gesamtschaden und Regress der Versicherung
Wer betrunken am Verkehr teilnimmt, zahlt selten nur das reine Bußgeld. Ein Strafverfahren mit anschließender MPU summierte sich in der Praxis schnell auf erhebliche Beträge:
-
Geldstrafe / Bußgeld: 500 € bis 2 Nettomonatsgehälter
-
Verwaltungs- und Gerichtskosten: ca. 200 € bis 500 €
-
Blutentnahme & Polizeieinsatz: ca. 150 € bis 300 €
-
MPU-Vorbereitung & Begutachtung: ca. 1.000 € bis 2.300 €
-
Abstinenznachweise (6 bis 12 Monate): ca. 300 € bis 800 €
-
Neuerteilung der Fahrerlaubnis: ca. 150 € bis 250 €
-
Gesamtkosten bei Straftat mit MPU: ca. 3.000 € bis über 7.000 €
Zusätzlich drohen zivilrechtliche Kaskaden: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, fordert vom betrunkenen Fahrer jedoch wegen Obliegenheitsverletzung bis zu 5.000 Euro zurück (Regress). Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei Trunkenheit regelmäßig die Regulierung des Eigenschadens wegen grober Fahrlässigkeit, und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt keine Anwalts- und Gerichtskosten.
Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!