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Alko­hol­ver­bot an Bahn­hö­fen: Deut­sche Bahn führt neue Regel ein

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Ab heu­te gilt das Alko­hol­ver­bot an allen Bahn­hö­fen der Deut­schen Bahn

Deut­sche Bahn führt Alko­hol­kon­sum­ver­bot an rund 5.700 Bahn­hö­fen ein – 79 Pro­zent Zustim­mung in einer Umfrage

Deutsch­land – Ab heu­te, Don­ners­tag, 15. Okto­ber 2026, gilt an sämt­li­chen Bahn­hö­fen der Deut­schen Bahn (DB) ein Alko­hol­kon­sum­ver­bot. Damit will das Unter­neh­men für mehr Sicher­heit und Sau­ber­keit sor­gen und das Umfeld für Rei­sen­de sowie Mit­ar­bei­ten­de ange­neh­mer gestal­ten. Nach Anga­ben der Deut­schen Bahn zei­gen die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen an zahl­rei­chen Sta­tio­nen posi­ti­ve Ergebnisse.

Weni­ger Müll und Kon­flik­te durch Alkoholverbot

An knapp 40 gro­ßen Bahn­hö­fen galt das Alko­hol­kon­sum­ver­bot bereits vor der bun­des­wei­ten Ein­füh­rung. Dort habe sich gezeigt, dass die Rege­lung zu weni­ger Müll, rück­läu­fi­gen Kon­flik­ten und einem ins­ge­samt ange­neh­me­ren Umfeld beitrage.

Auch in der Bevöl­ke­rung fin­det die Maß­nah­me brei­te Unter­stüt­zung. Einer aktu­el­len reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge zufol­ge spre­chen sich rund 80 Pro­zent der Befrag­ten für alko­hol­freie Bahn­hö­fe aus. Die Deut­sche Bahn nennt eine Zustim­mung von 79 Pro­zent. Auch die Mie­ter in den Bahn­hö­fen unter­stüt­zen nach Unter­neh­mens­an­ga­ben die Bemü­hun­gen um mehr Sicher­heit in den öffent­li­chen Bereichen.

Was Rei­sen­de jetzt beach­ten müssen

Das Alko­hol­kon­sum­ver­bot ist ab dem 15. Okto­ber 2026 Bestand­teil der Haus­ord­nung der Deut­schen Bahn. Ent­spre­chen­de Hin­wei­se fin­den Rei­sen­de auf Aus­hän­gen in den Bahn­hö­fen sowie online unter www.bahnhof.de/hausordnung.

Die neue Rege­lung gibt den Sicher­heits­kräf­ten der Deut­schen Bahn eine kla­re Hand­ha­be, um gegen Ver­stö­ße vor­zu­ge­hen. Bei ihren regu­lä­ren Kon­troll­gän­gen sol­len die Mit­ar­bei­ten­den der DB Sicher­heit aktiv Per­so­nen anspre­chen, die gegen das Ver­bot verstoßen.

Bei wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen kann die Deut­sche Bahn ein Haus­ver­bot aussprechen.

Gas­tro­no­mie und ver­schlos­se­ne Geträn­ke blei­ben erlaubt

Das Ver­bot gilt nicht unein­ge­schränkt für sämt­li­che alko­ho­li­schen Geträn­ke. Die Gas­tro­no­mie an den Bahn­hö­fen ist aus­drück­lich von der Rege­lung aus­ge­nom­men. Rei­sen­de dür­fen außer­dem wei­ter­hin ver­schlos­se­ne alko­ho­li­sche Geträn­ke im Gepäck mit­füh­ren oder sol­che Geträn­ke aus Ein­käu­fen transportieren.

Ent­schei­dend ist damit der Alko­hol­kon­sum im Bahn­hof und nicht allein das Mit­füh­ren ent­spre­chen­der Getränke.

Die­se Bahn­hö­fe waren bereits alkoholfrei

Meh­re­re gro­ße Bahn­hö­fe in Deutsch­land haben das Alko­hol­kon­sum­ver­bot bereits vor dem bun­des­wei­ten Start ein­ge­führt. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Köln Haupt­bahn­hof

  • Hei­del­berg Hauptbahnhof

  • Mün­chen Hauptbahnhof

  • Ham­burg Hauptbahnhof

Zuletzt kamen zum 1. Sep­tem­ber 2026 der Ber­li­ner Haupt­bahn­hof, Ber­lin Gesund­brun­nen, der Kie­ler Haupt­bahn­hof und der Braun­schwei­ger Haupt­bahn­hof hinzu.

Die Deut­sche Bahn bewer­tet die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen mit dem Alko­hol­kon­sum­ver­bot durch­weg posi­tiv. Mit der Aus­wei­tung auf das gesam­te Netz soll die Rege­lung nun bun­des­weit für ein­heit­li­che Ver­hält­nis­se sorgen.

Alko­hol­ver­bot gilt an rund 5.700 Bahnhöfen

Nach Anga­ben der Deut­schen Bahn umfasst die neue Rege­lung ins­ge­samt rund 5.700 Bahn­hö­fe und Sta­tio­nen. Dazu zäh­len etwa 5.400 Bahn­hö­fe der DB Infra­GO AG sowie rund 300 Sta­tio­nen der DB Regio­Netz GmbH.

Mit dem bun­des­wei­ten Alko­hol­kon­sum­ver­bot setzt die Deut­sche Bahn auf stren­ge­re Regeln in öffent­li­chen Bahn­hofs­be­rei­chen. Ziel ist es, Kon­flik­te zu redu­zie­ren, die Sau­ber­keit zu ver­bes­sern und das Sicher­heits­ge­fühl der Rei­sen­den und Beschäf­tig­ten zu stärken.

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