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Appell an Geflü­gel­hal­ter: Auf­stall­pflicht unbe­dingt einhalten

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Land­kreis Leer weist auf Gefah­ren der Geflü­gel­pest hin / Vete­ri­när­amt kün­digt Kon­trol­len an

 

Appell an Geflü­gel­hal­ter: Auf­stall­pflicht unbe­dingt einhalten

 
Der Land­kreis Leer appel­liert erneut drin­gend an alle Geflü­gel­hal­ter, die ange­ord­ne­te Auf­stall­pflicht unbe­dingt ein­zu­hal­ten. Gleich­zei­tig kün­digt das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Lebens­mit­tel­kon­trol­le an, dass ver­stärkt kon­trol­liert wird und bei Ver­stö­ßen emp­find­li­che Buß­gel­der ver­hängt werden.
 
Seit dem ver­gan­ge­nen Herbst tritt in ganz Nord­deutsch­land vor allem bei Wild­vö­geln die Geflü­gel­pest auf. Des­halb ist im Novem­ber 2021 die Auf­stal­lung von Geflü­gel im gesam­ten Kreis­ge­biet ange­ord­net wor­den. Die Tie­re sind dabei in geschlos­se­nen Stäl­len unter­zu­brin­gen oder unter einer Vor­rich­tung, die bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt: Die Vor­rich­tung muss aus einer über­ste­hen­den, nach oben gegen Ein­trä­ge gesi­cher­ten dich­ten Abde­ckung bestehen, und sie muss mit einer gesi­cher­ten Sei­ten­be­gren­zung ver­se­hen sein, die ein Ein­drin­gen von Wild­vö­geln ver­hin­dert. “Aus­nah­men sind nur im Ein­zel­fall und nach vor­he­ri­ger Geneh­mi­gung mög­lich”, teilt der Land­kreis mit. Die Rege­lung betrifft auch Hob­by­hal­ter mit Kleinstbeständen.
 
Im Vete­ri­när­amt gehen regel­mä­ßig Hin­wei­se ein, dass Geflü­gel wei­ter frei umher­läuft. Die­se Hin­wei­se füh­ren in der Regel zu Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren, in deren Rah­men Buß­gel­der gegen die Tier­hal­ter fest­ge­setzt werden.
 
Weil das Virus wei­ter­hin in der Wild­vo­gel­po­pu­la­ti­on gras­siert und ins­be­son­de­re sehr vie­le Wild­vö­gel ver­en­den, birgt das Lau­fen­las­sen von Geflü­gel im Frei­en eine gro­ße Gefahr:  Das Virus kann in den eige­nen Bestand ein­ge­tra­gen wer­den und sich dar­über hin­aus auch in ande­re Haus­ge­flü­gel­be­stän­de ver­brei­ten. Seit Jah­res­be­ginn wur­den allei­ne im Kreis­ge­biet 13 Wild­vö­gel posi­tiv auf das Virus getes­tet. Des­halb betont das Vete­ri­när­amt: “Die Umset­zung der Auf­stall­pflicht ist ein wirk­sa­mes Instru­ment, die­ser Gefahr vorzubeugen.”

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