Lokal
Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt
Positive Entwicklung im Infektionsgeschehen geben keinen Anlass zur Verlängerung der Maskenpflicht
Der Landkreis Leer hebt zum 5. Juni die Maskenpflicht in der Innenstadt von Leer auf. Damit muss ab diesem Sonnabend keine Maske mehr in der Fußgängerzone getragen werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Mühlenstraße und auf dem Bahnhofsvorplatz hatte die Kreisverwaltung zuletzt in einer Allgemeinverfügung angeordnet, die noch bis einschließlich 4. Juni gilt. Aufgrund sinkender Infektionszahlen im Kreisgebiet wird die Allgemeinverfügung nicht verlängert. Der 7‑Tages-Inzidenzwert liegt heute bei 15,8 und damit bereits seit zehn Tagen in Folge unter der kritischen Marke von 35.
Grundsätzlich habe sich die Maske als Mittel zum Infektionsschutz bewährt. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin nach den geltenden Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung überall dort erforderlich, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. So bleibt das Tragen der Maske auf den Wochenmärkten oder in den Geschäften des Einzelhandels verpflichtend.
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