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Außer Betrieb genom­me­ne Klein­feue­rungs­an­la­gen kön­nen die­sen Win­ter wie­der genutzt werden

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Gas­ein­spa­rung als Bei­trag zur Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Nie­der­sach­sen: Außer Betrieb genom­me­ne Klein­feue­rungs­an­la­gen kön­nen die­sen Win­ter wie­der genutzt werden

 

Als Bei­trag, um den Her­aus­for­de­run­gen der Ener­gie­kri­se zu begeg­nen, kön­nen die­sen Win­ter in Nie­der­sach­sen Kami­ne und Holz­öfen, die eigent­lich schon außer Betrieb genom­men wur­den, auf Antrag wie­der genutzt wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass sie tech­nisch noch ein­satz­be­reit sind, von einer Schorn­stein­fe­ge­rin oder einem Schorn­stein­fe­ger über­prüft wur­den und eine vor­han­de­ne Gas­feue­rungs­an­la­ge dadurch ganz oder teil­wei­se ersetzt wird. Einen ent­spre­chen­den Erlass hat das Nie­der­säch­si­sche Umwelt- und Ener­gie­mi­nis­te­ri­um jetzt auf den Weg gebracht.

Schlem­mer­rou­te — Spei­se­kar­ten Online



„Wir sind auf einem sehr guten Weg beim Gas­spa­ren. Gleich­zei­tig soll­ten wir die Mög­lich­kei­ten, die ein­fach umzu­set­zen sind, nut­zen, um auch im pri­va­ten Bereich Alter­na­ti­ven zum Gas län­ger nutz­bar zu hal­ten”, kom­men­tier­te der Umwelt- und Ener­gie­mi­nis­ter Olaf Lies den Erlass aus sei­nem Haus. „Mit den küh­le­ren Tem­pe­ra­tu­ren und dem Herbst vor der Tür rücken alter­na­ti­ve Wär­me­ver­sor­gungs­mög­lich­kei­ten im Wohn­be­reich noch mehr in den Fokus. Die Ver­ord­nung über klei­ne und mitt­le­re Feue­rungs­an­la­gen gibt uns in der aktu­el­len Lage die Mög­lich­keit, Feue­rungs­an­la­gen, wie sie ins­be­son­de­re im pri­va­ten Bereich vor­han­den sind, wie­der in Betrieb zu neh­men. Das ist ein klei­ner, aber leicht umzu­set­zen­der Bei­trag für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in die­sem Winter.”

Die Anla­gen müss­ten dabei einem tech­nisch guten Zustand sein, was durch eine Über­prü­fung gesi­chert wer­den könn­te. Eine ent­spre­chen­de Über­prü­fung sei durch den bevoll­mäch­tig­ten Bezirks­schorn­stein­fe­ger mög­lich. Lies: „Die­se zeit­lich begrenz­te Aus­nah­me­mög­lich­keit gibt gera­de pri­va­ten Haus­hal­ten die Mög­lich­keit, Geld­beu­tel und Gas­spei­cher zu scho­nen. Die Mög­lich­keit, die die Ver­ord­nung hier eröff­net, wol­len wir in Nie­der­sach­sen nutzen.”

Die Aus­nah­men kön­nen ab sofort bei den unte­ren Immis­si­ons­schutz­be­hör­den (Land­krei­sen, kreis­frei­en Städ­ten und gro­ßen selbst­stän­di­gen Städ­ten) bean­tragt werden.


 

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