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B 70 bei Leer: Leda­brü­cke am 20. und 21. Okto­ber wegen Bau­werks­prü­fung gesperrt

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B 70 bei Leer: Leda­brü­cke am 20. und 21. Okto­ber jeweils von 9 bis 16 Uhr gesperrt

Die Leda­brü­cke an der Bun­des­stra­ße 70 nahe Leer wird am Diens­tag, 20. Okto­ber, und Mitt­woch, 21. Okto­ber 2026, jeweils von 9 bis 16 Uhr für den Ver­kehr gesperrt. Grund ist die tur­nus­mä­ßi­ge Über­prü­fung des Bau­werks­zu­stan­des. Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen wäh­rend die­ser Zeit eine aus­ge­schil­der­te Umlei­tung nutzen.

Leda­brü­cke an der B 70: Umlei­tun­gen für den Verkehr

Die Sper­rung der Leda­brü­cke betrifft den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr. Die Ein- und Aus­fahrt in den Süd­ring bleibt jeder­zeit befahr­bar. Auch für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer gibt es Ein­schrän­kun­gen: Sie sind von der Sper­rung nicht betrof­fen und kön­nen die Brü­cke ein­sei­tig über­que­ren. Die Durch­fahrt für Ret­tungs­diens­te ist eben­falls gewährleistet.

Für Ver­kehrs­teil­neh­mer aus Rich­tung Papen­burg wird eine Umlei­tung über die Bun­des­stra­ße 438 in Rich­tung Rhau­der­fehn, die B 72, die Auto­bahn 28 und die B 436 nach Leer ein­ge­rich­tet. Die­se Stre­cke ist als U 1 ausgeschildert.

Wer von Leer in Rich­tung Papen­burg unter­wegs ist, nutzt bit­te die Gegen­rich­tung über die B 436, die A 28, die B 72 und die B 438. Die­se Umlei­tung ist als U 2 gekennzeichnet.

War­um wird die Leda­brü­cke überprüft?

Die tur­nus­mä­ßi­ge Bau­werks­prü­fung dient der Sicher­heit und dem lang­fris­ti­gen Erhalt der Brü­cke. Brü­cken an Bun­des­fern­stra­ßen wer­den in regel­mä­ßi­gen Abstän­den nach einem sys­te­ma­ti­sier­ten Ver­fah­ren unter­sucht. Dabei wer­den der Zustand des Bau­werks beur­teilt und fest­ge­stell­te Schä­den nach den Kri­te­ri­en Stand­si­cher­heit, Ver­kehrs­si­cher­heit und Dau­er­haf­tig­keit bewertet.

Die Prü­fung nach DIN 1076 wird von einem erfah­re­nen und beson­ders geschul­ten Inge­nieur durch­ge­führt. Die­ser beur­teilt nicht nur sicht­ba­re Schä­den, son­dern berück­sich­tigt auch die sta­ti­schen und kon­struk­ti­ven Ver­hält­nis­se des Bauwerks.

Bau­werks­prü­fun­gen sind wich­tig für die Verkehrssicherheit

Die regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le von Brü­cken gewinnt zuneh­mend an Bedeu­tung. Grün­de dafür sind der älter wer­den­de Bestand an Bau­wer­ken und das wei­ter stei­gen­de Ver­kehrs­auf­kom­men auf den Bundesfernstraßen.

Die Bau­werks­prü­fung ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Qua­li­täts­ma­nage­ments bei der Erhal­tung von Brü­cken. Sie hilft dabei, Schä­den früh­zei­tig zu erken­nen, den Zustand der Bau­wer­ke fach­ge­recht ein­zu­schät­zen und not­wen­di­ge Maß­nah­men für ihre Sicher­heit und Dau­er­haf­tig­keit abzuleiten.

Ver­kehrs­teil­neh­mer soll­ten die Sper­rung der Leda­brü­cke am 20. und 21. Okto­ber 2026 bei ihrer Rou­ten­pla­nung berück­sich­ti­gen und den aus­ge­schil­der­ten Umlei­tun­gen folgen.

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