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“Bal­kon­kraft­werk: Wann muss der Strom­zäh­ler gewech­selt werden?”

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Bal­kon­kraft­wer­ke sind eine groß­ar­ti­ge Mög­lich­keit, um erneu­er­ba­re Ener­gien zu nut­zen und dabei Geld zu spa­ren. Doch Besit­zer eines sol­chen Kraft­werks müs­sen auch dar­auf ach­ten, dass sie den rich­ti­gen Strom­zäh­ler instal­liert haben. Denn je nach Art und Grö­ße des Bal­kon­kraft­werks kann es not­wen­dig sein, den Strom­zäh­ler zu wech­seln. Aber war­um ist das so?

Zunächst ein­mal soll­ten Besit­zer eines Bal­kon­kraft­werks wis­sen, dass sie als Strom­erzeu­ger gel­ten und somit auch bestimm­te Pflich­ten haben. Dazu gehört unter ande­rem die Ein­spei­sung des pro­du­zier­ten Stroms ins öffent­li­che Strom­netz. Hier­bei muss jedoch gewähr­leis­tet sein, dass die ein­ge­speis­te Ener­gie auch kor­rekt erfasst und ver­gü­tet wird.

Wenn man sein eige­nes Solar­strom mit einem Bal­kon­kraft­werk erzeugt, muss man sich mög­li­cher­wei­se mit sei­nem Strom­zäh­ler befas­sen, da die Instal­la­ti­on eines Ste­cker-Solar­ge­räts dazu füh­ren kann, dass der Strom­zäh­ler aus­ge­tauscht wer­den muss. Dies liegt dar­an, dass bei älte­ren Zäh­lern der Strom rück­wärts lau­fen kann, wenn man mehr Strom pro­du­ziert als man ver­braucht, was in Deutsch­land (noch) nicht erlaubt ist. Wenn Sie mehr über Strom­zäh­ler für Bal­kon­kraft­wer­ke erfah­ren möch­ten und wie man her­aus­fin­det, ob ein Aus­tausch des Zäh­lers bereits erfor­der­lich ist, kön­nen Sie hier alles Wich­ti­ge lesen.

Wel­che Strom­zäh­ler sind für Bal­kon­kraft­wer­ke geeig­net? Wenn Ihr Mini-Pho­to­vol­ta­ik-Sys­tem mehr Strom pro­du­ziert als Sie ver­brau­chen, kann ein alter Zäh­ler ohne Rück­lauf­sper­re rück­wärts lau­fen. Dadurch wür­de der Zäh­ler den tat­säch­li­chen Strom­ver­brauch nicht kor­rekt mes­sen, was zu fal­schen Steuer‑, Abga­ben- und Umla­gen­be­rech­nun­gen füh­ren kann — und das ist straf­bar! Wenn Sie noch einen ana­lo­gen (mecha­ni­schen) Strom­zäh­ler mit Dreh­schei­be (Fer­ra­ris-Zäh­ler) haben, han­delt es sich höchst­wahr­schein­lich um einen Zäh­ler ohne Rück­lauf­sper­re. Wenn Sie ein Mini-PV-Sys­tem instal­lie­ren und es bei Ihrem Mess­stel­len­be­trei­ber anmel­den, wird die­ser den Zäh­ler durch einen Elek­tro­fach­be­trieb erset­zen. Die fol­gen­den Strom­zäh­ler sind erlaubt:

  • Ana­lo­ge Zäh­ler mit Rücklaufsperre
  • Digi­ta­le Strom­zäh­ler (Zwei­rich­tungs­zäh­ler oder Zäh­ler mit Rücklaufsperre)
  • Intel­li­gen­te “smar­te” Strom­zäh­ler Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Robert Habeck plant, rück­wärts lau­fen­de Zäh­ler für Bal­kon­kraft­wer­ke zu lega­li­sie­ren, was die Hür­den bei der Anschaf­fung von Bal­kon-Solar­an­la­gen besei­ti­gen würde.

Wird in Zukunft kein Aus­tausch von Strom­zäh­lern mehr erfor­der­lich sein?

Aktu­ell ist es nicht erlaubt, dass sich der Strom­zäh­ler rück­wärts dreht. Nor­ma­ler­wei­se kommt dies nicht vor, da die Strom­men­ge, die von Ste­cker-Solar­ge­rä­ten ein­ge­speist wird, zu gering ist. Per­so­nen, die nur einen Ein­rich­tungs­zäh­ler haben, müs­sen einen Strom­zäh­ler mit Rück­lauf­sper­re oder einen Zwei­rich­tungs­zäh­ler instal­lie­ren las­sen. Die Umrüs­tung erfolgt nor­ma­ler­wei­se über die Netz­be­trei­ber. Mög­li­cher­wei­se ändert sich dies jedoch bald: Der VDE for­dert in sei­nem Posi­ti­ons­pa­pier, dass Mini-PV-Anla­gen bis zu einer Gren­ze von 800 Watt Gesamt­leis­tung mit jedem Zäh­ler­ty­pen ver­wen­det wer­den dür­fen soll­ten. Dies wür­de bedeu­ten, dass Zäh­ler im Aus­nah­me­fall auch rück­wärts lau­fen dürften.


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