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“Balkonkraftwerk: Wann muss der Stromzähler gewechselt werden?”
Balkonkraftwerke sind eine großartige Möglichkeit, um erneuerbare Energien zu nutzen und dabei Geld zu sparen. Doch Besitzer eines solchen Kraftwerks müssen auch darauf achten, dass sie den richtigen Stromzähler installiert haben. Denn je nach Art und Größe des Balkonkraftwerks kann es notwendig sein, den Stromzähler zu wechseln. Aber warum ist das so?
Zunächst einmal sollten Besitzer eines Balkonkraftwerks wissen, dass sie als Stromerzeuger gelten und somit auch bestimmte Pflichten haben. Dazu gehört unter anderem die Einspeisung des produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz. Hierbei muss jedoch gewährleistet sein, dass die eingespeiste Energie auch korrekt erfasst und vergütet wird.
Wenn man sein eigenes Solarstrom mit einem Balkonkraftwerk erzeugt, muss man sich möglicherweise mit seinem Stromzähler befassen, da die Installation eines Stecker-Solargeräts dazu führen kann, dass der Stromzähler ausgetauscht werden muss. Dies liegt daran, dass bei älteren Zählern der Strom rückwärts laufen kann, wenn man mehr Strom produziert als man verbraucht, was in Deutschland (noch) nicht erlaubt ist. Wenn Sie mehr über Stromzähler für Balkonkraftwerke erfahren möchten und wie man herausfindet, ob ein Austausch des Zählers bereits erforderlich ist, können Sie hier alles Wichtige lesen.
Welche Stromzähler sind für Balkonkraftwerke geeignet? Wenn Ihr Mini-Photovoltaik-System mehr Strom produziert als Sie verbrauchen, kann ein alter Zähler ohne Rücklaufsperre rückwärts laufen. Dadurch würde der Zähler den tatsächlichen Stromverbrauch nicht korrekt messen, was zu falschen Steuer‑, Abgaben- und Umlagenberechnungen führen kann — und das ist strafbar! Wenn Sie noch einen analogen (mechanischen) Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) haben, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Zähler ohne Rücklaufsperre. Wenn Sie ein Mini-PV-System installieren und es bei Ihrem Messstellenbetreiber anmelden, wird dieser den Zähler durch einen Elektrofachbetrieb ersetzen. Die folgenden Stromzähler sind erlaubt:
- Analoge Zähler mit Rücklaufsperre
- Digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
- Intelligente “smarte” Stromzähler Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant, rückwärts laufende Zähler für Balkonkraftwerke zu legalisieren, was die Hürden bei der Anschaffung von Balkon-Solaranlagen beseitigen würde.
Wird in Zukunft kein Austausch von Stromzählern mehr erforderlich sein?
Aktuell ist es nicht erlaubt, dass sich der Stromzähler rückwärts dreht. Normalerweise kommt dies nicht vor, da die Strommenge, die von Stecker-Solargeräten eingespeist wird, zu gering ist. Personen, die nur einen Einrichtungszähler haben, müssen einen Stromzähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler installieren lassen. Die Umrüstung erfolgt normalerweise über die Netzbetreiber. Möglicherweise ändert sich dies jedoch bald: Der VDE fordert in seinem Positionspapier, dass Mini-PV-Anlagen bis zu einer Grenze von 800 Watt Gesamtleistung mit jedem Zählertypen verwendet werden dürfen sollten. Dies würde bedeuten, dass Zähler im Ausnahmefall auch rückwärts laufen dürften.
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