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Bau­wirt­schaft im Kreis Leer: Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld sichert Jobs im Winter

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Sicher durch den Win­ter: Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld schützt Bau­jobs im Kreis Leer

Für rund 2.760 Bau­ar­bei­ter im Land­kreis Leer gibt es auch bei eisi­gen Tem­pe­ra­tu­ren eine gute Nach­richt: Nie­mand muss in den kal­ten Mona­ten sei­nen Job ver­lie­ren, wenn auf den Bau­stel­len Still­stand herrscht. Mög­lich macht dies das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld (Sai­son-Kug), das ab dem 1. Dezem­ber greift.

„Kei­ner muss sei­nen Job an den ‚Win­ter-Nagel‘ hän­gen“, betont Gabrie­le Knue von der Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) Nord­west-Nie­der­sach­sen. Dank die­ser Rege­lung blei­ben Arbeits­ver­trä­ge und Lohn­zah­lun­gen in der Bau­wirt­schaft auch bei schlech­tem Wet­ter bestehen.

Sai­son-Kug: Eine Brü­cke durch den Winter

Das Sai­son-Kug, frü­her als Schlecht­wet­ter­geld bekannt, sichert bis zu 67 Pro­zent des Net­to­lohns, wenn Arbei­ten auf Bau­stel­len wegen Frost oder Schnee nicht mög­lich sind. Die­se Maß­nah­me ist eine wich­ti­ge Stüt­ze, um Ent­las­sun­gen in den Win­ter­mo­na­ten zu ver­hin­dern und Fach­kräf­te in der Bran­che zu hal­ten. „Im Früh­jahr kön­nen Betrie­be direkt wie­der auf ihre erfah­re­nen Teams zugrei­fen, ohne neue Kräf­te ein­stel­len zu müs­sen“, erklärt Knue.

Unkom­pli­zier­te Nut­zung für Betriebe

Die Rege­lung ist bewusst fle­xi­bel gestal­tet. Bau­un­ter­neh­men kön­nen die Arbeits­agen­tur auch nach­träg­lich infor­mie­ren, wenn wet­ter­be­ding­te Aus­fall­zei­ten ent­ste­hen. Es genügt, anzu­ge­ben, wel­che Mit­ar­bei­ter wie lan­ge gear­bei­tet haben. „Das mini­miert Büro­kra­tie und macht das Sys­tem beson­ders attrak­tiv“, so Knue weiter.

Kla­re Regeln für den Einsatz

Bevor Unter­neh­men das Sai­son-Kug in Anspruch neh­men, müs­sen sie jedoch prü­fen, ob es alter­na­ti­ve Arbei­ten gibt, die wet­ter­un­ab­hän­gig aus­ge­führt wer­den kön­nen. Auch alte Urlaubs­ta­ge oder Plus­stun­den auf Arbeits­zeit­kon­ten müs­sen zunächst auf­ge­braucht werden.

Schutz für vie­le Gewerke

Neben dem Bau­ge­wer­be pro­fi­tie­ren auch das Dach­de­cker­hand­werk und der Gar­ten- und Land­schafts­bau von die­ser Rege­lung. Im Gerüst­bau, wo die Win­ter­pau­se frü­her beginnt, greift das Schlecht­wet­ter­geld bereits seit November.

Win-Win für alle Märkte

„Das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld ist eine ech­te Win-win-Lösung“, betont Knue. Beschäf­tig­te behal­ten eine sta­bi­le Ein­kom­mens­per­spek­ti­ve, wäh­rend Unter­neh­men auf lang­fris­ti­ge Per­so­nal­su­che ver­zich­ten kön­nen. Die IG BAU appel­lier­te an die 201 Bau­be­trie­be im Kreis Leer, die „Win­ter-Brü­cke“ aktiv zu nutzen.

Mit die­ser bewähr­ten Lösung bleibt die Bau­wirt­schaft im Land­kreis Leer auch in den kal­ten Mona­ten sta­bil – und gut vor­be­rei­tet für den Frühjahrsstart.


 

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