Politik

Bei­trä­ge 2022: Kran­ken­kas­sen haben im 1. Halb­jahr 2021 ein Defi­zit von 1,9 Mrd. Euro verbucht.

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Finanz­ent­wick­lung der GKV im 1. Halb­jahr 2021

Die 103 gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben im 1. Halb­jahr 2021 ein Defi­zit von 1,9 Mrd. Euro ver­bucht. Hier­bei ist berück­sich­tigt, dass die Kran­ken­kas­sen in die­sem Jahr pro Quar­tal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanz­re­ser­ven an den Gesund­heits­fonds abfüh­ren. Die Finanz­re­ser­ven der Kran­ken­kas­sen betru­gen Ende Juni 2021 rund 14,8 Mrd. Euro und ent­spre­chen damit im Durch­schnitt 0,6 Monats­aus­ga­ben. Die gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Min­dest­re­ser­ve für die ein­zel­nen Kran­ken­kas­sen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

“Die Pan­de­mie hat auch im 1. Halb­jahr 2021 die Ein­nah­men- und Aus­ga­ben­ent­wick­lung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung deut­lich geprägt. Trotz­dem ist es uns gelun­gen, für 2021 die Zusatz­bei­trags­sät­ze der Kran­ken­kas­sen sta­bil und damit die Sozi­al­ab­ga­ben unter 40 Pro­zent zu hal­ten. Das ist auch das gesetz­lich fest­ge­leg­te Ziel für 2022. Sobald im Okto­ber eine aktu­el­le Finanz­pro­gno­se für die GKV vor­liegt, prü­fen wir, ob der von der Koali­ti­on beschlos­se­ne ergän­zen­de Bun­des­zu­schuss von sie­ben Mrd. Euro ange­passt wer­den muss. Klar ist: Die Bun­des­re­gie­rung steht zur gesetz­li­chen Sozi­al­ga­ran­tie.” — Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn

Den Ein­nah­men der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in Höhe von rund 138,4 Mrd. Euro stan­den Aus­ga­ben von rund 140,3 Mrd. Euro gegen­über. Die Aus­ga­ben für Leis­tun­gen und Ver­wal­tungs­kos­ten ver­zeich­ne­ten bei nahe­zu kon­stan­ten Ver­si­cher­ten­zah­len einen Zuwachs von 6,4 Pro­zent. Der durch­schnitt­lich von den Kran­ken­kas­sen erho­be­ne Zusatz­bei­trags­satz war im 1. Halb­jahr sta­bil bei 1,28 Pro­zent und damit leicht unter­halb des Ende Okto­ber 2020 für das Jahr 2021 bekannt gege­be­nen durch­schnitt­li­chen Zusatz­bei­trags­sat­zes von 1,3 Prozent.


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Unter­schied­li­che Finanz­ent­wick­lung nach Krankenkassenarten

Die Land­wirt­schaft­li­che Kran­ken­kas­se, die auf­grund ihrer Son­der­stel­lung im Sys­tem der GKV kei­ne Finanz­re­ser­ven an den Gesund­heits­fonds abführt, erziel­te einen Über­schuss von 22 Mio. Euro. Alle ande­ren Kran­ken­kas­sen­ar­ten ver­zeich­ne­ten Defi­zi­te in unter­schied­li­chen Höhen. So betrug das Defi­zit der All­ge­mei­nen Orts­kran­ken­kas­sen rund 1,6 Mrd. Euro, das der Ersatz­kas­sen 14 Mio. Euro, die Innungs­kran­ken­kas­sen ver­zeich­ne­ten ein Defi­zit von 25 Mio. Euro, die Betriebs­kran­ken­kas­sen 235 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT buch­te ein Defi­zit von 18 Mio. Euro. Ein­zel­kas­sen­be­zo­gen ver­buch­ten 72 Kran­ken­kas­sen Defi­zi­te und 30 Kran­ken­kas­sen Über­schüs­se. In die­ser Hete­ro­ge­ni­tät der Finanz­ergeb­nis­se spie­gelt sich auch die unter­schied­li­che Ver­tei­lung der Finanz­re­ser­ven der ein­zel­nen Kran­ken­kas­sen als Maß­stab für die Ver­mö­gens­ab­füh­rung wider. Von den rund 4 Mrd. Euro, die dem Gesund­heits­fonds von allen gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen im 1. Halb­jahr zuge­führt und als Zuwei­sun­gen wie­der an die Kran­ken­kas­sen aus­ge­zahlt wur­den, haben die AOKen etwa 2,1 Mrd. Euro, die Ersatz­kas­sen etwa 1,1 Mrd. Euro, die Betriebs­kran­ken­kas­sen rund 400 Mio. Euro, die Innungs­kran­ken­kas­sen 240 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT knapp 100 Mio. Euro aufgebracht.

Ergeb­nis des Gesundheitsfonds

Der Gesund­heits­fonds, der zum Stich­tag 15. Janu­ar 2021 über eine Liqui­di­täts­re­ser­ve in einer Grö­ßen­ord­nung von rund 5,9 Mrd. Euro ver­füg­te, ver­zeich­ne­te im 1. Halb­jahr 2021 ein Defi­zit von 311 Mio. Euro.

Die Bei­trags­ein­nah­men (ohne Zusatz­bei­trä­ge) stie­gen im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum um 3,3 Pro­zent. Die­ser Anstieg blieb damit wei­ter hin­ter den Ver­än­de­rungs­ra­ten der Jah­re vor Beginn der Covid-19-Pan­de­mie mit durch­schnitt­lich über vier Pro­zent zurück.

Der Anstieg der gesam­ten Ein­nah­men des Gesund­heits­fonds um 15,6 Pro­zent geht zu einem gro­ßen Teil auf die Erstat­tun­gen des Bun­des im Rah­men der Covid-19-Pan­de­mie zurück. Die­se belie­fen sich im 1. Halb­jahr 2021 auf ca. 10,7 Mrd. Euro.

Ent­wick­lun­gen bei den Ausgaben

Bei den Kran­ken­kas­sen gab es im 1. Halb­jahr 2021 einen abso­lu­ten Aus­ga­ben­zu­wachs bei Leis­tun­gen und Ver­wal­tungs­kos­ten von 6,4 Pro­zent. Die Leis­tungs­aus­ga­ben stie­gen um 6,7 Pro­zent, die Ver­wal­tungs­kos­ten um 0,3 Pro­zent. Bei der Inter­pre­ta­ti­on die­ser Ver­än­de­rungs­ra­ten ist aller­dings zu berück­sich­ti­gen, dass die Aus­ga­ben­zu­wäch­se des 1. Halb­jahrs auf einen sehr nied­ri­gen Aus­ga­ben­so­ckel des ent­spre­chen­den Vor­jah­res­halb­jah­res auf­set­zen, der ins­be­son­de­re im 2. Quar­tal des ver­gan­ge­nen Jah­res wäh­rend des ers­ten Lock­downs von erheb­li­chen Rück­gän­gen bei den von den Kran­ken­kas­sen zu tra­gen­den Aus­ga­ben in einer Rei­he von Leis­tungs­be­rei­chen geprägt war. Da der Aus­ga­ben­so­ckel des 2. Halb­jah­res 2020 deut­lich höher lag als im 1. Halb­jahr, ist ten­den­zi­ell zu erwar­ten, dass sich die Zuwachs­ra­ten im wei­te­ren Jah­res­ver­lauf wie­der abfla­chen werden.

Zwei­stel­li­ge Aus­ga­ben­zu­wäch­se gab es im 1. Halb­jahr 2021 im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum vor allem bei Heil­mit­tel (+23,4 Pro­zent), bei zahn­ärzt­li­cher Behand­lung (+13,2 Pro­zent) und beim Zahn­ersatz (+22,1 Pro­zent) sowie bei ärzt­li­chen Früh­erken­nungs­maß­nah­men (+13,4 Pro­zent). Die­se hohen Zuwäch­se sind zum einem Teil auf Ein­brü­che im Leis­tungs­ge­sche­hen des Ver­gleichs­halb­jah­res zurück­zu­füh­ren, zu einem ande­ren Teil auf deut­li­che Preis­an­he­bun­gen bei­spiels­wei­se bei Heil­mit­teln oder auf Leis­tungs­aus­wei­tun­gen beim Zahn­ersatz (höhe­re Zuschüsse).

Auch die gro­ßen Aus­ga­ben­be­rei­che haben sich deut­lich auf einer nied­ri­gen Aus­gangs­ba­sis des Vor­jah­res­zeit­raums dyna­misch ent­wi­ckelt. So sind die Aus­ga­ben der Kran­ken­kas­sen für Kran­ken­haus­be­hand­lun­gen um 5,7 Pro­zent, für ambu­lant-ärzt­li­che Behand­lun­gen um 6,8 Pro­zent und für Arz­nei­mit­tel um 4,1 Pro­zent gestie­gen. Die Dyna­mik ist basis­be­dingt bei den Kran­ken­haus­aus­ga­ben auf den star­ken Bele­gungs­rück­gang im ers­ten Lock­down im Früh­jahr 2020 zurück­zu­füh­ren. Aus Bun­des­mit­teln haben die Kran­ken­häu­ser bzw. Vor­sor­ge- und Reha-Ein­rich­tun­gen von Janu­ar bis Juni 2021 ins­ge­samt rund 5,2 Mrd. Euro an Aus­gleichs­zah­lun­gen erhalten.

Die Kran­ken­geld­aus­ga­ben stie­gen im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum um 2,5 Pro­zent. Die dar­in ent­hal­te­nen Auf­wen­dun­gen für Kin­der­kran­ken­geld, die aller­dings ledig­lich rund 4 % der gesam­ten Aus­ga­ben für Kran­ken­geld aus­ma­chen, haben sich hin­ge­gen mehr als ver­dop­pelt. Dies ist vor allem auf die Erwei­te­rung des Anspruchs für Eltern, die ihre Kin­der pan­de­mie­be­dingt zu Hau­se betreu­en, und die Ver­län­ge­rung der mög­li­chen Anspruchs­dau­er zurückzuführen.

Bei der Inter­pre­ta­ti­on der Daten des 1. Halb­jah­res ist grund­sätz­lich zu berück­sich­ti­gen, dass die Aus­ga­ben in vie­len Leis­tungs­be­rei­chen, v. a. bei Ärz­ten und Zahn­ärz­ten, von Schät­zun­gen geprägt sind, da Abrech­nungs­da­ten häu­fig noch nicht oder nur teil­wei­se vorliegen.

Wei­te­re Entwicklung

Mit dem GVWG hat der Gesetz­ge­ber bereits einen ergän­zen­den Bun­des­zu­schuss von 7 Mrd. Euro für das Jahr 2022 beschlos­sen. Fer­ner ist das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit ver­pflich­tet, per Rechts­ver­ord­nung im Ein­ver­neh­men mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen und Zustim­mung des Bun­des­ta­ges bis Jah­res­en­de die Höhe des ergän­zen­den Bun­des­zu­schus­ses für 2022 so anzu­pas­sen, dass der durch­schnitt­li­che Zusatz­bei­trags­satz sta­bil bei 1,3 Pro­zent und somit der Gesamt­so­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trags­satz auch im kom­men­den Jahr unter 40 Pro­zent bleibt. Die Höhe des Anpas­sungs­be­darfs wird nach Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se des GKV-Schät­zer­krei­ses, der im Okto­ber zusam­men­kommt, fest­ge­legt. Der Schät­zer­kreis, der sich aus den Finanz­ex­per­ten des Bun­des­amts für Sozia­le Siche­rung, des GKV-Spit­zen­ver­bands und des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit zusam­men­setzt, hat die gesetz­li­che Auf­ga­be, die Aus­ga­ben und Ein­nah­men der GKV für das lau­fen­de und das kom­men­de Jahr auf Basis dann vor­lie­gen­der aktu­ells­ter Erkennt­nis­se zu prognostizieren.


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