News

Beschwer­de beim Notar ein­rei­chen: So hilft die Notarkammer

Veröffentlicht

am

Das Land­ge­richt Aurich: Hier wer­den Beschwer­den über Notar­kos­ten im Rah­men des Kos­ten­be­schwer­de­ver­fah­rens geprüft — Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO

Beschwer­den bei Nota­ren: Ihre Rech­te und Wege zur Klärung

Nota­re über­neh­men eine zen­tra­le Rol­le bei recht­lich wich­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten, wie Immo­bi­li­en­kauf, Tes­ta­ment oder Ver­trags­be­ur­kun­dung. Trotz größ­ter Sorg­falt kann es vor­kom­men, dass Betei­lig­te mit der Arbeit eines Notars nicht zufrie­den sind. Die Notar­kam­mer ist in sol­chen Fäl­len Ihre ers­te Anlaufstelle.

Wie funk­tio­niert das Beschwerdeverfahren?

Die Notar­kam­mer fühlt sich beson­ders den Recht­su­chen­den ver­pflich­tet. Wenn Sie Beschwer­den gegen die Arbeit eines Notars haben, kön­nen Sie die­se schrift­lich bei der Geschäfts­stel­le der Notar­kam­mer ein­rei­chen. Ziel der Kam­mer ist es, Ver­mitt­ler zwi­schen Beschwer­de­füh­rer und Notar zu sein und eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu finden.

Wich­tig: Die Kam­mer prüft nicht auto­ma­tisch die Recht­mä­ßig­keit der Tätig­keit, son­dern ver­mit­telt zwi­schen den Beteiligten.

Was gilt für Beschwer­den über Notarkosten?

Nicht alle Beschwer­den kön­nen direkt von der Notar­kam­mer ent­schie­den wer­den. Kos­ten­rech­nun­gen fal­len in ein eige­nes Verfahren:

  • Das soge­nann­te Kos­ten­be­schwer­de­ver­fah­ren (§ 156 Kos­tO) wird bei dem Land­ge­richt ein­ge­lei­tet, in des­sen Bezirk der Notar tätig ist.

  • Auf die­sem Weg kön­nen Sie prü­fen las­sen, ob die erho­be­nen Notar­kos­ten geset­zes­kon­form sind.

Tipps für Beschwerdeführer

  1. Schrift­lich ein­rei­chen: Beschwer­de klar for­mu­lie­ren und alle rele­van­ten Unter­la­gen beifügen.

  2. Frist­ge­recht han­deln: Beschwer­den soll­ten mög­lichst zeit­nah nach dem Vor­fall erfolgen.

  3. Klar­heit über den Zustän­dig­keits­be­reich: Die Notar­kam­mer ver­mit­telt bei Beschwer­den über die Arbeit des Notars, nicht bei Fra­gen zu den Gebühren.

Zusam­men­fas­sung

Beschwer­den bei Nota­ren sind gere­gelt und bie­ten Ihnen die Mög­lich­keit, Unzu­frie­den­heit offi­zi­ell zu äußern und klä­ren zu las­sen. Die Notar­kam­mer unter­stützt als Ver­mitt­ler, wäh­rend Kos­ten­fra­gen über das Kos­ten­be­schwer­de­ver­fah­ren beim Land­ge­richt behan­delt wer­den. So bleibt der Schutz der Recht­su­chen­den gewährleistet.

Anzeige 
Nota­rin aus dem Land­kreis Leer — Wes­t­ov­er­le­din­gen ‑Ihr­ho­ve
Die mobile Version verlassen