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Bezahl­ba­ren Ver­si­che­rungs­schutz gegen Hoch­was­ser sicherstellen

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State­ment von Klaus Mül­ler, Vor­stand des vzbv, zu Kon­se­quen­zen aus der Hochwasserkatastrophe

Bis­her sind weni­ger als die Hälf­te aller pri­va­ten Haus­be­sit­ze­rin­nen und ‑besit­zer gegen Ele­men­tar­schä­den wie Hoch­was­ser ver­si­chert. Klaus Mül­ler, Vor­stand des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands (vzbv), for­dert poli­ti­sche Konsequenzen:

Das Aus­maß der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe führt erneut vor Augen, wie sehr die Schä­den durch den Kli­ma­wan­del für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher zuneh­men. Als Schutz­maß­nah­me gegen Unwet­ter emp­fiehlt der vzbv eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung. Eine unmit­tel­ba­re Pflicht­ver­si­che­rung wäre aller­dings ein hoher Ein­griff in die Grund­rech­te. Des­halb muss unver­züg­lich das Prin­zip der All­ge­fah­ren­de­ckung — wie in Groß­bri­tan­ni­en — im Gesetz ver­an­kert wer­den. Damit hät­ten Ver­brau­cher das Recht, dass bei­spiels­wei­se ihre Häu­ser zunächst gegen alle Risi­ken abge­si­chert wären. Sie kön­nen aber auch ein­zel­ne Risi­ken abwählen.

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Die Ver­si­che­rungs­bran­che steht somit in der Pflicht, allen Ver­brau­chern einen bezahl­ba­ren Ver­si­che­rungs­schutz anzu­bie­ten. Wenn die­ser Weg inner­halb von zwei Jah­ren nicht zu einem brei­ten Abde­ckungs­an­ge­bot führt, wird eine Pflicht­ver­si­che­rung notwendig.

Für einen künf­tig prä­ven­ti­ven Kli­ma­schutz müs­sen die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels stär­ker berück­sich­tigt wer­den. Dazu zählt die Resi­li­enz von Gebäu­den gegen Unwet­ter, was z.B. durch eine steu­er­li­che oder unmit­tel­ba­re För­de­rung bau­li­cher Prä­ven­tiv­maß­nah­men zu errei­chen ist. Der Kli­ma­wan­del kann dadurch nicht auf­ge­hal­ten, aber die Schä­den für Ver­brau­cher kön­nen erheb­lich redu­ziert werden.

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Oberau 


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