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Bin­gum: Voll­sper­rung der Orts­durch­fahrt bis 17. April ver­län­gert – Bau­ar­bei­ten dau­ern länger

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Voll­sper­rung in Bin­gum ver­län­gert – Bau­ar­bei­ten dau­ern bis zum 17. April an

Bin­gum / Leer – Die ursprüng­lich bis zum 15. April 2025 ange­setz­te Voll­sper­rung der Orts­durch­fahrt in Bin­gum muss ver­län­gert wer­den. Grund hier­für sind unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den im Stra­ßen­un­ter­bau, die einen höhe­ren bau­li­chen Mehr­auf­wand erfor­dern. Die neue Sperr­frist endet nun vor­aus­sicht­lich am Don­ners­tag, den 17. April 2025.

Sper­rung betrifft Abschnitt zwi­schen Nep­tun­weg und Jasminweg

Im Fokus der Arbei­ten steht der Bereich zwi­schen den Ein­mün­dun­gen Nep­tun­weg und Jas­min­weg. In die­sem Abschnitt ist die Orts­durch­fahrt auf­grund umfang­rei­cher Stra­ßen­bau­ar­bei­ten voll gesperrt, wie die Stadt Leer mit­teil­te. Die Maß­nah­me wur­de nach § 45 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) angeordnet.

Zufahrt für Anlie­ger ein­ge­schränkt möglich

Anlie­ger dür­fen den Bereich bis zur Bau­stel­le befah­ren. Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer kön­nen den Bau­stel­len­ab­schnitt ein­sei­tig pas­sie­ren – sie sind von der Voll­sper­rung weit­ge­hend nicht betrof­fen.

Weit­räu­mi­ge Umlei­tung eingerichtet

Für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr ist eine groß­räu­mi­ge Umlei­tung ein­ge­rich­tet wor­den. Sie ver­läuft über:

  • B 436

  • Zur Müh­le

  • Ween­er­moorer Stra­ße (K 35)

  • Sankt Geor­gi­wold

  • Boven­husen (K 36)

  • Holt­gas­ter Straße

  • Solt­borg (L 15)
    Die­se Rou­te gilt in bei­de Rich­tun­gen und ist ent­spre­chend ausgeschildert.

Anlie­ger­infor­ma­tio­nen & Son­der­re­ge­lung am Wochenende

Die Stadt­ver­wal­tung hat betrof­fe­ne Anlie­ger zusätz­lich schrift­lich über den genau­en Bau­ab­lauf infor­miert. Wich­tig: Wer in die­sem Zeit­raum auf sein Fahr­zeug ange­wie­sen ist, wird gebe­ten, es recht­zei­tig außer­halb des gesperr­ten Bereichs zu par­ken.
Eine Erleich­te­rung gibt es am Wochen­en­de, 12. und 13. April: Dann dür­fen Anwoh­ner den gesperr­ten Abschnitt aus­nahms­wei­se pas­sie­ren, um zu ihren Grund­stü­cken zu gelangen.

Stadt bit­tet um Verständnis

Die Ver­kehrs­maß­nah­men tre­ten mit der Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. Die Stadt Leer bit­tet alle Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer sowie Anwoh­ner um Ver­ständ­nis für die Ein­schrän­kun­gen, die mit den not­wen­di­gen Bau­ar­bei­ten einhergehen.


 

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