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Blitzeis im Kreis Leer: Verwaltung erläutert Entscheidung gegen Schulausfall
Hier ist der vollständige Artikel, der alle Details Ihrer Vorlage präzise und sinngetreu wiedergibt:
Extreme Glätte: Landkreis Leer erläutert Vorgehen beim Schulausfall
Plötzlich einsetzendes Extremwetter mit Eisregen und Blitzeis hat am Freitagmorgen im Landkreis Leer für äußerst glatte Straßen gesorgt. Da viele Eltern beim Landkreis nachfragten, warum der Unterricht trotz dieser Umstände stattfand, nimmt die Kreisverwaltung nun detailliert Stellung. Sie bittet um Verständnis dafür, dass eine rechtzeitige Anordnung eines generellen Schulausfalls bei derart kurzfristigen Wetterlagen nicht immer realisierbar ist.
Der Einsatz in der Nacht und am Morgen
Bereits in der Nacht begannen die Teams des Straßen- und Tiefbauamts mit den Vorbereitungen. Zehn Fahrzeuge waren im ersten Einsatz, um die Kreisstraßen vorbeugend zu streuen. Obwohl man mit Glätte gerechnet hatte, kam die tatsächliche Intensität der Entwicklung unerwartet:
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Ab 5:30 Uhr: Von Süden her (zuerst im Rheiderland, später östlich im Kreisgebiet) setzte Nieselregen ein, der innerhalb kürzester Zeit zu gefährlichem Blitzeis führte.
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Reaktion: Das Straßen- und Tiefbauamt schickte die Einsatzfahrzeuge sofort ein zweites Mal los, um das Netz aus 376 Kilometern Kreisstraßen und 250 Kilometern Radwegen zu sichern.
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6:30 Uhr: Erst zu diesem Zeitpunkt gab der Deutsche Wetterdienst eine extreme Glatteis- und Unwetterwarnung heraus.
Für einen generellen Schulausfall war es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, da sich viele Busse sowie Schülerinnen und Schüler bereits auf dem Weg befanden.
Warum kurzfristige Entscheidungen oft unmöglich sind
Extreme Witterungsverhältnisse wie Blitzeis entwickeln sich oft regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten. Wenn die Gefahr – wie am vergangenen Freitag – erst sehr spät eintritt, ist eine rechtzeitige Information nicht mehr zu gewährleisten. Eine Absage zu einem so späten Zeitpunkt würde die Sicherheit derer gefährden, die bereits unterwegs sind.
Die Eigenverantwortung der Busunternehmen
Neben der Kreisverwaltung tragen auch die Busunternehmen und deren Fahrer eine hohe Verantwortung. Unabhängig von einer offiziellen Anordnung entscheiden diese eigenständig, ob eine sichere Beförderung der Kinder noch möglich ist. Während der Betrieb am Freitagmorgen zunächst anlief, mussten mit zunehmender Glätte viele Busverbindungen im Verlauf eingestellt werden.
Das Letztentscheidungsrecht der Eltern
Der Landkreis Leer weist ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über den Schulweg immer bei den Eltern und Erziehungsberechtigten liegt:
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Erscheint der Schulweg aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Straßen zu gefährlich, dürfen Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen.
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Kinder können bei akuter Wetterverschlechterung auch im Laufe des Vormittags vorzeitig abgeholt werden.
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Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Landkreis keinen generellen Unterrichtsausfall angeordnet hat.
Die Kreisverwaltung betont abschließend, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat, die Einschätzung der Lage vor Ort jedoch in extremen Kurzfrist-Szenarien individuell durch die Eltern erfolgen muss.
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