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Blitz­eis im Kreis Leer: Ver­wal­tung erläu­tert Ent­schei­dung gegen Schulausfall

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Hier ist der voll­stän­di­ge Arti­kel, der alle Details Ihrer Vor­la­ge prä­zi­se und sinn­ge­treu wiedergibt:


Extre­me Glät­te: Land­kreis Leer erläu­tert Vor­ge­hen beim Schulausfall

Plötz­lich ein­set­zen­des Extrem­wet­ter mit Eis­re­gen und Blitz­eis hat am Frei­tag­mor­gen im Land­kreis Leer für äußerst glat­te Stra­ßen gesorgt. Da vie­le Eltern beim Land­kreis nach­frag­ten, war­um der Unter­richt trotz die­ser Umstän­de statt­fand, nimmt die Kreis­ver­wal­tung nun detail­liert Stel­lung. Sie bit­tet um Ver­ständ­nis dafür, dass eine recht­zei­ti­ge Anord­nung eines gene­rel­len Schul­aus­falls bei der­art kurz­fris­ti­gen Wet­ter­la­gen nicht immer rea­li­sier­bar ist.

Der Ein­satz in der Nacht und am Morgen

Bereits in der Nacht began­nen die Teams des Stra­ßen- und Tief­bau­amts mit den Vor­be­rei­tun­gen. Zehn Fahr­zeu­ge waren im ers­ten Ein­satz, um die Kreis­stra­ßen vor­beu­gend zu streu­en. Obwohl man mit Glät­te gerech­net hat­te, kam die tat­säch­li­che Inten­si­tät der Ent­wick­lung unerwartet:

  • Ab 5:30 Uhr: Von Süden her (zuerst im Rhei­der­land, spä­ter öst­lich im Kreis­ge­biet) setz­te Nie­sel­re­gen ein, der inner­halb kür­zes­ter Zeit zu gefähr­li­chem Blitz­eis führte.

  • Reak­ti­on: Das Stra­ßen- und Tief­bau­amt schick­te die Ein­satz­fahr­zeu­ge sofort ein zwei­tes Mal los, um das Netz aus 376 Kilo­me­tern Kreis­stra­ßen und 250 Kilo­me­tern Rad­we­gen zu sichern.

  • 6:30 Uhr: Erst zu die­sem Zeit­punkt gab der Deut­sche Wet­ter­dienst eine extre­me Glatt­eis- und Unwet­ter­war­nung heraus.

Für einen gene­rel­len Schul­aus­fall war es zu die­sem Zeit­punkt bereits zu spät, da sich vie­le Bus­se sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler bereits auf dem Weg befanden.

War­um kurz­fris­ti­ge Ent­schei­dun­gen oft unmög­lich sind

Extre­me Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se wie Blitz­eis ent­wi­ckeln sich oft regio­nal sehr unter­schied­lich und inner­halb weni­ger Minu­ten. Wenn die Gefahr – wie am ver­gan­ge­nen Frei­tag – erst sehr spät ein­tritt, ist eine recht­zei­ti­ge Infor­ma­ti­on nicht mehr zu gewähr­leis­ten. Eine Absa­ge zu einem so spä­ten Zeit­punkt wür­de die Sicher­heit derer gefähr­den, die bereits unter­wegs sind.

Die Eigen­ver­ant­wor­tung der Busunternehmen

Neben der Kreis­ver­wal­tung tra­gen auch die Bus­un­ter­neh­men und deren Fah­rer eine hohe Ver­ant­wor­tung. Unab­hän­gig von einer offi­zi­el­len Anord­nung ent­schei­den die­se eigen­stän­dig, ob eine siche­re Beför­de­rung der Kin­der noch mög­lich ist. Wäh­rend der Betrieb am Frei­tag­mor­gen zunächst anlief, muss­ten mit zuneh­men­der Glät­te vie­le Bus­ver­bin­dun­gen im Ver­lauf ein­ge­stellt werden.

Das Letzt­ent­schei­dungs­recht der Eltern

Der Land­kreis Leer weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über den Schul­weg immer bei den Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten liegt:

  1. Erscheint der Schul­weg auf­grund nicht geräum­ter oder gestreu­ter Stra­ßen zu gefähr­lich, dür­fen Eltern ent­schei­den, ihr Kind zu Hau­se zu las­sen.

  2. Kin­der kön­nen bei aku­ter Wet­ter­ver­schlech­te­rung auch im Lau­fe des Vor­mit­tags vor­zei­tig abge­holt werden.

  3. Die­ses Recht gilt auch dann, wenn der Land­kreis kei­nen gene­rel­len Unter­richts­aus­fall ange­ord­net hat.

Die Kreis­ver­wal­tung betont abschlie­ßend, dass die Sicher­heit der Kin­der obers­te Prio­ri­tät hat, die Ein­schät­zung der Lage vor Ort jedoch in extre­men Kurz­frist-Sze­na­ri­en indi­vi­du­ell durch die Eltern erfol­gen muss.

Face­book­sei­te  Wir Leera­ner — die Leera­ner Face­book­sei­te für den Land­kreis Leer 

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