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BRÜCKE DICHT! Leda­brü­cke (B 70/Papenburger Stra­ße) gesperrt für Bauwerksprüfung

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Mit­tei­lung: Sper­rung der Leda­brü­cke (B 70/Papenburger Stra­ße) für Bauwerksprüfung

Um die Sicher­heit der Ver­kehrs­teil­neh­mer zu gewähr­leis­ten und den Zustand der Leda­brü­cke (B 70/Papenburger Stra­ße) zu über­prü­fen, wird eine tur­nus­mä­ßi­ge Bau­werks­prü­fung durch­ge­führt. Die Sper­rung der Brü­cke ist daher unum­gäng­lich. Hier sind die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen im Überblick:

Sperr­zeit­raum:

  • 14. und 15. Dezem­ber 2023
  • Jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Betrof­fe­ner Bereich:

  • Leda­brü­cke (B 70/Papenburger Straße)

Sperr­grund:

  • Tur­nus­mä­ßi­ge Bau­werks­prü­fung zur früh­zei­ti­gen Erken­nung mög­li­cher Ver­än­de­run­gen am Bauwerk.

Sperr­maß­nah­men:

  • Die Brü­cke wird gemäß § 45 StVO für jeg­li­chen Kraft­fahr­zeug­ver­kehr gesperrt.
  • Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger kön­nen den Bereich ein­sei­tig passieren.
  • Ret­tungs­fahr­zeu­ge haben jeder­zeit Durchfahrt.

Hin­wei­se für den Kraftfahrzeugverkehr:

  • Fah­re­rin­nen und Fah­rer aus Rich­tung Papen­burg nut­zen die U1 über die B 438 in Rich­tung Rhau­der­fehn, dann die B 72, die A 28 und die B 436 nach Leer.
  • Ver­kehrs­teil­neh­mer von Leer in Rich­tung Papen­burg fol­gen der U2 über die B 436, dann auf die A28, an der Anschluss­stel­le Fils­um auf die B 72 und in Höhe Rhau­der­fehn auf die B 438.

Hin­wei­se:

  • Die genann­ten Zei­ten der Maß­nah­men sind Pla­nungs­ter­mi­ne und kön­nen von der tat­säch­li­chen Dau­er abweichen.
  • Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit Anbringung/Aufstellung der Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.
  • Die Umlei­tun­gen sind ausgeschildert.

Wir bit­ten alle Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für even­tu­el­le Unan­nehm­lich­kei­ten wäh­rend der Sperr­zei­ten und dan­ken für die Beach­tung der aus­ge­wie­se­nen Hin­wei­se. Die Bau­werks­prü­fung dient letzt­lich der Sicher­heit aller, und wir set­zen alles dar­an, die Beein­träch­ti­gun­gen so gering wie mög­lich zu hal­ten. Bei Fra­gen oder drin­gen­den Anlie­gen ste­hen die ört­li­chen Ver­kehrs­be­hör­den zur Verfügung.


 

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