Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
Sie sind mindestens 15Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
Sie können mindestens 3Stunden pro Tag arbeiten.
Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Kann ich Bürgergeld beziehen und gleichzeitig selbstständig arbeiten?
Digitaler Assistent — Bundesagentur für Arbeit:
“Wenn Sie selbstständig und/oder künstlerisch tätig sind und Bürgergeld beziehen, können Sie weiterhin selbstständig bleiben und müssen sich nicht arbeitslos melden. Sie müssen also aufgrund der aktuellen Situation keinen anderen Job annehmen.”
weiter:
“Grundsätzlich gilt: Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, erhält Bürgergeld. Dabei werden auch andere, vorrangige Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) betrachtet. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat einen Anspruch auf Bürgergeld.”
Werden Einkünfte oder Einnahmen aus der Selbstständigkeit angerechnet?
Digitaler Assistent — Bundesagentur für Arbeit:
“Bürgergeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie zuerst Ihr eigenes Einkommen aufbrauchen, bevor Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise:
Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten, Kapital und Zinserträge
Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen!”
Bürgergeld-Freibetragsrechner siehe unten!
So setzt sich Ihr Ergänzungsbetrag zusammen:
Die Höhe des Ergänzungsbetrags, auf den Sie Anspruch haben, ist abhängig von Ihrem Einkommen, Vermögen und Ihrem individuellen Bedarf. Der Bedarf bezieht sich auf den Betrag, der Ihnen und Ihrer Familie für den Lebensunterhalt zusteht. Dieser setzt sich hauptsächlich aus einem festen Regelbedarf sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
Das Jobcenter zieht von Ihrem Bedarf Ihr Einkommen ab. Dabei gibt es einen festgelegten Anteil des Einkommens, der nicht berücksichtigt wird, der sogenannte Frei- oder Absetzungsbetrag. Die Höhe Ihres persönlichen Freibetrags hängt unter anderem von Ihrem Bruttoverdienst und Ihren Beiträgen zur Sozialversicherung ab.
Die verbleibende Summe ist der Ergänzungsbetrag, der Ihnen ausgezahlt wird.
Weitere Informationen zum Bürgergeld oder zu den Absetzungsbeträgen finden Sie in Kapitel 9 des Merkblatts Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Beispiel für die Berechnung des Ergänzungsbetrags:
Angenommen, Herr Fleißig ist 35 Jahre alt, alleinstehend und zahlt 410,00 Euro Miete. Sein brutto Monatsverdienst beträgt 650,00 Euro, netto sind es 553,50 Euro. Das Jobcenter berechnet auf Basis von Herrn Fleißigs Bruttoeinkommen einen Ergänzungsbetrag von 581,50 Euro.
Bedarf von Herrn Fleißig:
Regelbedarf (alleinstehende Person): 502,00 Euro
Kosten für Unterkunft und Heizung: 410,00 Euro
Gesamtbedarf: 912,00 Euro
Zu berücksichtigendes Einkommen von Herrn Fleißig:
Netto-Einkommen: 553,50 Euro
Absetzungsbetrag von Herrn Fleißig: ‑223,00 Euro
Zu berücksichtigendes Einkommen: 330,50 Euro
Anspruch von Herrn Fleißig:
Gesamtbedarf: 912,00 Euro
Zu berücksichtigendes Einkommen: ‑330,50 Euro
Anspruch (Ergänzungsbetrag): 581,50 Euro
Das Jobcenter überweist Herrn Fleißig monatlich 581,50 Euro. Zusammen mit seinem Verdienst hat er insgesamt 1.135,00 Euro zur Verfügung.
Zum Vergleich: Würde Herr Fleißig nicht arbeiten und nur Bürgergeld beziehen, hätte er monatlich 223,00 Euro weniger.
Arbeiten lohnt sich finanziell immer und bringt Ihnen noch mehr:
1. Erfüllende Aufgaben und Anerkennung
Die Ausführung einer beruflichen Tätigkeit gibt Ihnen nicht nur eine finanzielle Grundlage, sondern auch eine klare Aufgabe. Durch Ihre Arbeit tragen Sie zum Funktionieren der Gesellschaft bei und erhalten Anerkennung für Ihre Anstrengungen.
2. Persönliche und berufliche Weiterentwicklung
Arbeiten ermöglicht es Ihnen, Ihre Talente und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Dies fördert nicht nur Ihr berufliches Wachstum, sondern auch Ihre persönliche Entwicklung. Durch die Herausforderungen am Arbeitsplatz gewinnen Sie an Erfahrung und stärken Ihre Fähigkeiten.
3. Aufbau von Beziehungen und strukturierter Tagesablauf
Durch die tägliche Arbeit knüpfen Sie Beziehungen zu Kollegen, Vorgesetzten und Kunden. Dies trägt nicht nur zu einem positiven Arbeitsumfeld bei, sondern erweitert auch Ihr soziales Netzwerk. Zusätzlich bietet ein geregelter Arbeitsalltag Struktur und fördert Ihre persönliche Organisation.
Insgesamt zeigt sich, dass Arbeit nicht nur finanzielle Vorteile bringt, sondern auch einen erfüllenden Beitrag zu Ihrem Leben leisten kann. Der Arbeitsplatz bietet nicht nur ein Einkommen, sondern auch die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten zu nutzen, Beziehungen aufzubauen und sich persönlich weiterzuentwickeln.
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Geschäftsidee: Selbstständiger Medienberater (w/m/d) mit dem LeserECHO-Verlag
Der LeserECHO-Verlag bietet eine spannende Möglichkeit für Handelsvertreter, die sich in der Medienbranche selbstständig machen möchten. Als selbstständiger Medienberater fokussieren Sie sich auf die Bereiche Print- und Onlinewerbung und unterstützen MUnternehmen dabei, ihre Reichweite zu maximieren und effektive Werbestrategien zu entwickeln.
Warum diese Geschäftsidee attraktiv ist:
Vielfältige Medienlandschaft:
Die Kombination aus Print- und Onlinewerbung ermöglicht eine breite Abdeckung der Medienlandschaft, um unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen.
Wachsender Bedarf an Werbeexpertise:
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Expertise in Print- und Onlinewerbung für Medienhäuser von entscheidender Bedeutung, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Unterstützung durch LeserECHO-Verlag:
Als Handelsvertreter erhalten Sie Unterstützung und Ressourcen vom LeserECHO-Verlag, einem etablierten Unternehmen in der Medienbranche.
Ihre Aufgaben als selbstständiger Medienberater:
Beratung und Verkauf:
Beratung von Medienhäusern in Bezug auf effektive Werbestrategien und optimale Nutzung von Print- und Onlinewerbung.
Verkauf von Werbeflächen und ‑lösungen, um die Einnahmen der Medienhäuser zu steigern.
Kundenbeziehungsmanagement:
Aufbau und Pflege langfristiger Kundenbeziehungen.
Verständnis für die individuellen Bedürfnisse der Kunden, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
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Kontinuierliche Marktbeobachtung, um Trends in der Medienbranche zu identifizieren und die Dienstleistungen entsprechend anzupassen.
Warum sich für diese Gelegenheit entscheiden:
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Bürgergeld-Freibetragsrechner
Bürgergeld für Selbstständige
Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird das Einkommen berücksichtigt. Um Arbeitnehmern, die Bürgergeld beziehen, mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen, gibt es Freibeträge. Diese werden vom erzielten Nettoeinkommen abgezogen und fließen nicht in die Feststellung der Bürgergeldhöhe ein. Der so ermittelte Freibetrag erhöht das verfügbare Haushaltseinkommen. Nutzen Sie diesen Freibetragsrechner, um in wenigen Klicks unverbindlich herauszufinden, wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist.
Bitte beachten Sie, dass der Freibetragsrechner keine rechtsverbindliche Feststellung der Freibeträge durch Ihr zuständiges Jobcenter ersetzt. Er dient lediglich als erste Orientierung. Die genaue Berechnung obliegt dem zuständigen Jobcenter.
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