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Bür­ger­geld bezie­hen und gleich­zei­tig selbst­stän­dig arbeiten?

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Vor­aus­set­zun­gen für Bürgergeld

Sie kön­nen Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie erwerbs­fä­hig und leis­tungs­be­rech­tigt sind und damit min­des­tens fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllen:

  • Sie sind min­des­tens 15 Jah­re alt und Sie haben die Alters­gren­ze für Ihre Ren­te noch nicht erreicht.
  • Sie woh­nen in Deutsch­land und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie kön­nen min­des­tens 3 Stun­den pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mit­glie­der Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft sind hilfebedürftig.

Hil­fe­be­dürf­tig bedeu­tet, dass das Ein­kom­men Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum liegt und Sie den Lebens­un­ter­halt nicht aus­rei­chend aus eige­nen Mit­teln bestrei­ten können.

Erwerbs­fä­hig bedeu­tet, dass kei­ne Krank­heit oder Behin­de­rung Sie hin­dert, eine Arbeit aufzunehmen.

Auch wer nicht erwerbs­fä­hig ist, kann Bür­ger­geld erhal­ten, wenn sie oder er mit einer erwerbs­fä­hi­gen und leis­tungs­be­rech­tig­ten Per­son in einer Bedarfs­ge­mein­schaft lebt.

Kann ich Bür­ger­geld bezie­hen und gleich­zei­tig selbst­stän­dig arbeiten?

Digi­ta­ler Assis­tent — Bun­des­agen­tur für Arbeit:

“Wenn Sie selbst­stän­dig und/oder künst­le­risch tätig sind und Bür­ger­geld bezie­hen, kön­nen Sie wei­ter­hin selbst­stän­dig blei­ben und müs­sen sich nicht arbeits­los mel­den. Sie müs­sen also auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on kei­nen ande­ren Job annehmen.”

wei­ter:

“Grund­sätz­lich gilt: Nur wer erwerbs­fä­hig ist und sei­nen Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­nem Ein­kom­men decken kann, erhält Bür­ger­geld. Dabei wer­den auch ande­re, vor­ran­gi­ge Leis­tun­gen (zum Bei­spiel Arbeits­lo­sen­geld, Wohn­geld, Kin­der­zu­schlag) betrach­tet. Die Job­cen­ter kön­nen hier­zu bera­ten. Auch nicht erwerbs­fä­hi­ge Per­so­nen, die mit Bür­ger­geld-Berech­tig­ten in einem Haus­halt zusam­men­le­ben, erhal­ten Bürgergeld.

Wer bis­her Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozi­al­geld hat­te, hat einen Anspruch auf Bürgergeld.”


Wer­den Ein­künf­te oder Ein­nah­men aus der Selbst­stän­dig­keit angerechnet?

Digi­ta­ler Assis­tent — Bun­des­agen­tur für Arbeit:

“Bür­ger­geld bekom­men nur hil­fe­be­dürf­ti­ge Per­so­nen. Daher müs­sen Sie zuerst Ihr eige­nes Ein­kom­men auf­brau­chen, bevor Sie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten. Wenn Sie Ein­kom­men haben oder über Ver­mö­gen ver­fü­gen, müs­sen Sie damit erst ein­mal Ihren Lebens­un­ter­halt sichern, wenn Frei­be­trä­ge über­schrit­ten werden.

Ein­kom­men ist grund­sätz­lich jede Ein­nah­me in Geld, die Sie bekom­men. Zum Ein­kom­men gehö­ren beispielsweise:

  • Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätigkeit
  • Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Krankengeld
  • Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Verpachtung
  • Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld, Ren­ten, Kapi­tal und Zinserträge
  • ein­ma­li­ge Ein­nah­men (zum Bei­spiel Steu­er­erstat­tun­gen, Abfin­dun­gen, Erbschaften),
  • Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld, BAföG
Sie müs­sen Ihr Ein­kom­men ange­ben, wenn Sie einen Antrag auf Bür­ger­geld stellen!”
 
Bür­ger­geld-Frei­be­trags­rech­ner sie­he unten!

 
 

So setzt sich Ihr Ergän­zungs­be­trag zusammen:

Die Höhe des Ergän­zungs­be­trags, auf den Sie Anspruch haben, ist abhän­gig von Ihrem Ein­kom­men, Ver­mö­gen und Ihrem indi­vi­du­el­len Bedarf. Der Bedarf bezieht sich auf den Betrag, der Ihnen und Ihrer Fami­lie für den Lebens­un­ter­halt zusteht. Die­ser setzt sich haupt­säch­lich aus einem fes­ten Regel­be­darf sowie den Kos­ten für Unter­kunft und Hei­zung zusammen.

Das Job­cen­ter zieht von Ihrem Bedarf Ihr Ein­kom­men ab. Dabei gibt es einen fest­ge­leg­ten Anteil des Ein­kom­mens, der nicht berück­sich­tigt wird, der soge­nann­te Frei- oder Abset­zungs­be­trag. Die Höhe Ihres per­sön­li­chen Frei­be­trags hängt unter ande­rem von Ihrem Brut­to­ver­dienst und Ihren Bei­trä­gen zur Sozi­al­ver­si­che­rung ab.

Die ver­blei­ben­de Sum­me ist der Ergän­zungs­be­trag, der Ihnen aus­ge­zahlt wird.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Bür­ger­geld oder zu den Abset­zungs­be­trä­gen fin­den Sie in Kapi­tel 9 des Merk­blatts Bür­ger­geld, das Sie am Ende der Sei­te her­un­ter­la­den können.

Bei­spiel für die Berech­nung des Ergänzungsbetrags:

Ange­nom­men, Herr Flei­ßig ist 35 Jah­re alt, allein­ste­hend und zahlt 410,00 Euro Mie­te. Sein brut­to Monats­ver­dienst beträgt 650,00 Euro, net­to sind es 553,50 Euro. Das Job­cen­ter berech­net auf Basis von Herrn Flei­ßigs Brut­to­ein­kom­men einen Ergän­zungs­be­trag von 581,50 Euro.

Bedarf von Herrn Fleißig:

  • Regel­be­darf (allein­ste­hen­de Per­son): 502,00 Euro
  • Kos­ten für Unter­kunft und Hei­zung: 410,00 Euro
  • Gesamt­be­darf: 912,00 Euro

Zu berück­sich­ti­gen­des Ein­kom­men von Herrn Fleißig:

  • Net­to-Ein­kom­men: 553,50 Euro
  • Abset­zungs­be­trag von Herrn Flei­ßig: ‑223,00 Euro
  • Zu berück­sich­ti­gen­des Ein­kom­men: 330,50 Euro

Anspruch von Herrn Fleißig:

  • Gesamt­be­darf: 912,00 Euro
  • Zu berück­sich­ti­gen­des Ein­kom­men: ‑330,50 Euro
  • Anspruch (Ergän­zungs­be­trag): 581,50 Euro

Das Job­cen­ter über­weist Herrn Flei­ßig monat­lich 581,50 Euro. Zusam­men mit sei­nem Ver­dienst hat er ins­ge­samt 1.135,00 Euro zur Verfügung.

Zum Ver­gleich: Wür­de Herr Flei­ßig nicht arbei­ten und nur Bür­ger­geld bezie­hen, hät­te er monat­lich 223,00 Euro weniger.


Arbei­ten lohnt sich finan­zi­ell immer und bringt Ihnen noch mehr:

1. Erfül­len­de Auf­ga­ben und Anerkennung

Die Aus­füh­rung einer beruf­li­chen Tätig­keit gibt Ihnen nicht nur eine finan­zi­el­le Grund­la­ge, son­dern auch eine kla­re Auf­ga­be. Durch Ihre Arbeit tra­gen Sie zum Funk­tio­nie­ren der Gesell­schaft bei und erhal­ten Aner­ken­nung für Ihre Anstrengungen.

2. Per­sön­li­che und beruf­li­che Weiterentwicklung

Arbei­ten ermög­licht es Ihnen, Ihre Talen­te und Fähig­kei­ten unter Beweis zu stel­len. Dies för­dert nicht nur Ihr beruf­li­ches Wachs­tum, son­dern auch Ihre per­sön­li­che Ent­wick­lung. Durch die Her­aus­for­de­run­gen am Arbeits­platz gewin­nen Sie an Erfah­rung und stär­ken Ihre Fähigkeiten.

3. Auf­bau von Bezie­hun­gen und struk­tu­rier­ter Tagesablauf

Durch die täg­li­che Arbeit knüp­fen Sie Bezie­hun­gen zu Kol­le­gen, Vor­ge­setz­ten und Kun­den. Dies trägt nicht nur zu einem posi­ti­ven Arbeits­um­feld bei, son­dern erwei­tert auch Ihr sozia­les Netz­werk. Zusätz­lich bie­tet ein gere­gel­ter Arbeits­all­tag Struk­tur und för­dert Ihre per­sön­li­che Organisation.

Ins­ge­samt zeigt sich, dass Arbeit nicht nur finan­zi­el­le Vor­tei­le bringt, son­dern auch einen erfül­len­den Bei­trag zu Ihrem Leben leis­ten kann. Der Arbeits­platz bie­tet nicht nur ein Ein­kom­men, son­dern auch die Mög­lich­keit, Ihre Fähig­kei­ten zu nut­zen, Bezie­hun­gen auf­zu­bau­en und sich per­sön­lich weiterzuentwickeln.


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Geschäfts­idee: Selbst­stän­di­ger Medi­en­be­ra­ter (w/m/d) mit dem LeserECHO-Verlag

Geschäfts­idee: Selbst­stän­di­ger Medi­en­be­ra­ter (w/m/d)

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet eine span­nen­de Mög­lich­keit für Han­dels­ver­tre­ter, die sich in der Medi­en­bran­che selbst­stän­dig machen möch­ten. Als selbst­stän­di­ger Medi­en­be­ra­ter fokus­sie­ren Sie sich auf die Berei­che Print- und Online­wer­bung und unter­stüt­zen MUn­ter­neh­men dabei, ihre Reich­wei­te zu maxi­mie­ren und effek­ti­ve Wer­be­stra­te­gien zu entwickeln.

War­um die­se Geschäfts­idee attrak­tiv ist:

  1. Viel­fäl­ti­ge Medienlandschaft:

    • Die Kom­bi­na­ti­on aus Print- und Online­wer­bung ermög­licht eine brei­te Abde­ckung der Medi­en­land­schaft, um unter­schied­li­che Ziel­grup­pen anzusprechen.
  2. Wach­sen­der Bedarf an Werbeexpertise:

    • In einer zuneh­mend digi­ta­li­sier­ten Welt ist die Exper­ti­se in Print- und Online­wer­bung für Medi­en­häu­ser von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um kon­kur­renz­fä­hig zu bleiben.
  3. Unter­stüt­zung durch LeserECHO-Verlag:

    • Als Han­dels­ver­tre­ter erhal­ten Sie Unter­stüt­zung und Res­sour­cen vom Lese­r­ECHO-Ver­lag, einem eta­blier­ten Unter­neh­men in der Medienbranche.

Ihre Auf­ga­ben als selbst­stän­di­ger Medienberater:

  1. Bera­tung und Verkauf:

    • Bera­tung von Medi­en­häu­sern in Bezug auf effek­ti­ve Wer­be­stra­te­gien und opti­ma­le Nut­zung von Print- und Onlinewerbung.
    • Ver­kauf von Wer­be­flä­chen und ‑lösun­gen, um die Ein­nah­men der Medi­en­häu­ser zu steigern.
  2. Kun­den­be­zie­hungs­ma­nage­ment:

    • Auf­bau und Pfle­ge lang­fris­ti­ger Kundenbeziehungen.
    • Ver­ständ­nis für die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Kun­den, um maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen anzubieten.
  3. Markt­ana­ly­se und Trends:

    • Kon­ti­nu­ier­li­che Markt­be­ob­ach­tung, um Trends in der Medi­en­bran­che zu iden­ti­fi­zie­ren und die Dienst­leis­tun­gen ent­spre­chend anzupassen.

War­um sich für die­se Gele­gen­heit entscheiden:

  • Fle­xi­bi­li­tät und Selbstständigkeit:

    • Als selbst­stän­di­ger Medi­en­be­ra­ter haben Sie die Mög­lich­keit, Ihre Arbeits­zei­ten fle­xi­bel zu gestal­ten und Ihre eige­ne Unter­neh­mens­struk­tur aufzubauen.
  • Unter­stüt­zung durch den LeserECHO-Verlag:

    • Pro­fi­tie­ren Sie von der Repu­ta­ti­on und den Res­sour­cen eines eta­blier­ten Verlagsunternehmens.
  • Bran­chen­kennt­nis­se ausbauen:

    • Eig­nen Sie sich umfas­sen­de Kennt­nis­se in der Medi­en­bran­che an und gestal­ten Sie die Wer­beland­schaft aktiv mit.

Wei­te­re Informationen:

Wenn Sie dar­an inter­es­siert sind, sich in der Medi­en­bran­che selbst­stän­dig zu machen und als Medi­en­be­ra­ter für den Lese­r­ECHO-Ver­lag tätig zu wer­den, kli­cken Sie [hier], um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Wir freu­en uns dar­auf, mit enga­gier­ten Pro­fis zusam­men­zu­ar­bei­ten, die das Poten­zi­al der Medi­en­wer­bung maxi­mal aus­schöp­fen möchten.


Bür­ger­geld-Frei­be­trags­rech­ner

Bür­ger­geld für Selbstständige

Bei der Berech­nung des Bür­ger­gel­des wird das Ein­kom­men berück­sich­tigt. Um Arbeit­neh­mern, die Bür­ger­geld bezie­hen, mehr finan­zi­el­len Spiel­raum zu ermög­li­chen, gibt es Frei­be­trä­ge. Die­se wer­den vom erziel­ten Net­to­ein­kom­men abge­zo­gen und flie­ßen nicht in die Fest­stel­lung der Bür­ger­geld­hö­he ein. Der so ermit­tel­te Frei­be­trag erhöht das ver­füg­ba­re Haus­halts­ein­kom­men. Nut­zen Sie die­sen Frei­be­trags­rech­ner, um in weni­gen Klicks unver­bind­lich her­aus­zu­fin­den, wie hoch Ihr per­sön­li­cher Frei­be­trag ist.

Bit­te beach­ten Sie, dass der Frei­be­trags­rech­ner kei­ne rechts­ver­bind­li­che Fest­stel­lung der Frei­be­trä­ge durch Ihr zustän­di­ges Job­cen­ter ersetzt. Er dient ledig­lich als ers­te Ori­en­tie­rung. Die genaue Berech­nung obliegt dem zustän­di­gen Jobcenter.

Zum Frei­be­trags­rech­ner bit­te HIER klicken. 

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