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CDU-Kreistagsfraktion: Klarheit zu Traditionsfeuern an Ostern schaffen!
In weniger als zehn Wochen ist Ostern. Ob im Landkreis Leer in diesem Jahr endlich wieder die traditionellen Osterfeuer abgebrannt werden dürfen, ist noch ungewiss.
Die CDU-Kreistagsfraktion Leer hatte bereits im Dezember eine entsprechende Anfrage im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Natur, Verkehr und Klima gestellt. Am Rande der Sitzung des Kreisausschusses am vergangenen Freitag hat CDU-Kreisausschussmitglied Ulf Thiele MdL Landrat Matthias Groote erneut um eine Entscheidung gebeten. „Nach dem Konflikt im Jahr 2021 um das Verbot des Landkreises zum Abbrennen der Traditionsfeuer möchten wir jetzt Planungssicherheit für die Bevölkerung. Die Landwirte und Vereine müssen jetzt planen können, was sie mit dem Strauchschnitt machen, der insbesondere bei der Pflege der Wallhecken anfällt“, sagt Ulf Thiele.
Im Jahr 2021 war es zu einem offenen Streit zwischen dem Landtagsabgeordneten und der Kreisverwaltung zu dem Thema gekommen. Zuvor hatte die Regierungssprecherin der Niedersächsischen Staatskanzlei erklärt, dass die Traditionsfeuer unter Einhaltung der Corona-Auflagen zulässig seien. Die Landkreise Aurich und Wittmund hatten dies daraufhin zugelassen, während der Landkreis Leer auf einem Verbot bestand, ohne dies allerdings in einer Allgemeinverfügung festzulegen.
„Eine solche Situation darf in diesem Jahr nicht erneut entstehen“, begründete Ulf Thiele die Initiative der CDU-Kreistagsfraktion. Die Kreisverwaltung sollte schnellstmöglich Klarheit schaffen, dass die Traditionsfeuer abgebrannt werden dürfen und die Bedingungen dafür, im Rahmen der Warnstufen 2 bzw. 3 der Corona-Verordnung des Landes, festlegen. Dann können die Veranstalter entsprechende Abstands- und Hygienemaßnahmen ausarbeitet und die Traditionsfeuer organisieren“, so Ulf Thiele abschließend in einer Mitteilung der CDU-Kreistagsfraktion.
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