Lokal
Corona: Ab Mittwoch weitere Lockerungen im Landkreis Leer
Kreisverwaltung erlässt wegen anhaltender Inzidenz unter 35 neue Allgemeinverfügung
Im Landkreis Leer kehrt nach und nach mehr Normalität zurück. Der Inzidenzwert liegt heute bei 22,3 und damit seit fünf Werktagen unter der Marke von 35 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Die Kreisverwaltung hat die anhaltende Unterschreitung per öffentlicher Allgemeinverfügung festgestellt – so sieht es die geltende Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vor. Damit treten ab Mittwoch, 2. Juni, weitere Lockerungen für das Kreisgebiet in Kraft.
Die Kontaktregelungen sind auf einen Haushalt und weitere zwei Personen eines anderen Haushalts oder zehn Personen aus maximal drei Haushalten beschränkt. Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht eingerechnet.
Im Einzelhandel ist bereits seit dem 29. Mai das Einkaufen ohne Schnelltest und Termin möglich. Mit der neuen Allgemeinverfügung fallen nun die flächenbezogenen Kunden-Obergrenzen in den Geschäften weg. Unabhängig von der Inzidenz bleibt die Maskenpflicht im Einzelhandel weiterhin bestehen.
Die Gastronomie hat ab Mittwoch im Landkreis Leer drinnen und draußen wieder ohne Testerfordernis geöffnet. Voraussetzung sind ein Hygienekonzept und die Dokumentation der Kontaktdaten von Besuchern.
Diskotheken, Bars und Clubs dürfen unter einer Inzidenz von 35 mit der Hälfte ihrer zulässigen Personenkapazität wieder öffnen, allerdings müssen alle Gäste einen negativen Test nachweisen oder eine vollständige Impfung oder Genesung. Wie auch in der sonstigen Gastronomie sind Kontaktdaten aller Gäste (möglichst digital) zu erfassen.
Sportanlagen dürfen mit Hygienekonzept wieder öffnen.
Sollte die 7‑Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreiten, muss der Landkreis Leer die Lockerungen durch eine weitere Allgemeinverfügung wieder aufheben. Dies hätte zur Folge, dass ab dem übernächsten Tag nach Ablauf des Dreitagesabschnitts wieder strengere Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten.
Alle Regelungen zur aktuellen Inzidenzlage sind auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.landkreis-leer.de/Coronavirus im Bereich “Welche Regeln gelten jetzt?” zu finden.