Lokal

Coro­na: Ab Mitt­woch wei­te­re Locke­run­gen im Land­kreis Leer

Veröffentlicht

am

 
Kreis­ver­wal­tung erlässt wegen anhal­ten­der Inzi­denz unter 35 neue Allgemeinverfügung
 
Im Land­kreis Leer kehrt nach und nach mehr Nor­ma­li­tät zurück. Der Inzi­denz­wert liegt heu­te bei 22,3 und damit seit fünf Werk­ta­gen unter der Mar­ke von 35 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen je 100 000 Ein­woh­ner bin­nen einer Woche. Die Kreis­ver­wal­tung hat die anhal­ten­de Unter­schrei­tung per öffent­li­cher All­ge­mein­ver­fü­gung fest­ge­stellt – so sieht es die gel­ten­de Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen vor. Damit tre­ten ab Mitt­woch, 2. Juni, wei­te­re Locke­run­gen für das Kreis­ge­biet in Kraft.
 
Die Kon­takt­re­ge­lun­gen sind auf einen Haus­halt und wei­te­re zwei Per­so­nen eines ande­ren Haus­halts oder zehn Per­so­nen aus maxi­mal drei Haus­hal­ten beschränkt. Kin­der unter 14 Jah­ren, voll­stän­dig geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen wer­den nicht eingerechnet.
 
Im Ein­zel­han­del ist bereits seit dem 29. Mai das Ein­kau­fen ohne Schnell­test und Ter­min mög­lich. Mit der neu­en All­ge­mein­ver­fü­gung fal­len nun die flä­chen­be­zo­ge­nen Kun­den-Ober­gren­zen in den Geschäf­ten weg. Unab­hän­gig von der Inzi­denz bleibt die Mas­ken­pflicht im Ein­zel­han­del wei­ter­hin bestehen.
 
Die Gas­tro­no­mie hat ab Mitt­woch im Land­kreis Leer drin­nen und drau­ßen wie­der ohne Test­erfor­der­nis geöff­net. Vor­aus­set­zung sind ein Hygie­ne­kon­zept und die Doku­men­ta­ti­on der Kon­takt­da­ten von Besuchern.
 
Dis­ko­the­ken, Bars und Clubs dür­fen unter einer Inzi­denz von 35 mit der Hälf­te ihrer zuläs­si­gen Per­so­nen­ka­pa­zi­tät wie­der öff­nen, aller­dings müs­sen alle Gäs­te einen nega­ti­ven Test nach­wei­sen oder eine voll­stän­di­ge Imp­fung oder Gene­sung. Wie auch in der sons­ti­gen Gas­tro­no­mie sind Kon­takt­da­ten aller Gäs­te (mög­lichst digi­tal) zu erfassen.
 
Sport­an­la­gen dür­fen mit Hygie­ne­kon­zept wie­der öffnen.
 
Soll­te die 7‑Ta­ge-Inzi­denz an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen den Schwel­len­wert von 35 wie­der über­schrei­ten, muss der Land­kreis Leer die Locke­run­gen durch eine wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gung wie­der auf­he­ben. Dies hät­te zur Fol­ge, dass ab dem über­nächs­ten Tag nach Ablauf des Drei­ta­ges­ab­schnitts wie­der stren­ge­re Rege­lun­gen der Nie­der­säch­si­schen Coro­na-Ver­ord­nung gelten.
 
Alle Rege­lun­gen zur aktu­el­len Inzi­denz­la­ge sind auf der Web­sei­te der Kreis­ver­wal­tung unter www.landkreis-leer.de/Coronavirus im Bereich “Wel­che Regeln gel­ten jetzt?” zu finden.
 

Die mobile Version verlassen