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Coro­na: Bun­des-Not­brem­se ab Sonn­abend gelockert

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7‑Ta­ge-Inzi­denz liegt seit fünf Werk­ta­gen unter der kri­ti­schen Mar­ke von 100
 
Der vom Robert-Koch-Insti­tut (RKI) ermit­tel­te Inzi­denz­wert für den Land­kreis Leer liegt heu­te (Don­ners­tag) bei 69,1 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen je 100 000 Ein­woh­ner bin­nen sie­ben Tagen. Weil damit die kri­ti­sche Mar­ke von 100 an fünf Werk­ta­gen in Fol­ge unter­schrit­ten wor­den ist, kann die soge­nann­ten Bun­des-Not­brem­se gelo­ckert wer­den. Die mit der Not­brem­se ver­bun­de­nen stren­ge­ren Schutz­maß­nah­men wer­den somit auf­ge­ho­ben. Ab Sonn­abend, 8. Mai, gel­ten dann wie­der die Regeln der Nie­der­säch­si­schen Coro­na-Ver­ord­nung. Kon­kret bedeu­tet dies, dass es zum Bei­spiel nachts kei­ne Aus­gangs­be­schrän­kun­gen mehr gibt und wie­der mehr Kon­tak­te erlaubt sind.
 
Bei Ein­füh­rung der soge­nann­ten Bun­des-Not­brem­se vor gut zwei Wochen hat­te der Land­kreis Leer an drei Tagen hin­ter­ein­an­der den Inzi­denz­wert von 100 über­schrit­ten, wes­halb schär­fe­re Maß­nah­men, wie sie durch das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vor­ge­se­hen sind, in Kraft getre­ten sind. Am 30. April war der Wert dann wie­der unter 100 gefal­len; der 1. Mai als Fei­er­tag und der Sonn­tag sind kei­ne Werk­ta­ge und zähl­ten nicht mit. Von Mon­tag bis Don­ners­tag die­ser Woche blie­ben die Wer­te unter der kri­ti­schen Mar­ke. Nach­dem der Inzi­denz­wert somit an fünf auf­ein­an­der fol­gen­den Werk­ta­gen unter 100 lag, kön­nen die stren­ge­ren Maß­nah­men nun zurück­ge­nom­men wer­den. Dies wird der Land­kreis am Frei­tag durch eine ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung in den hie­si­gen Tages­zei­tun­gen bekanntgeben.
 
Die Regeln für den Land­kreis Leer im Überblick:
 
 
Aus­gangs­sper­re: Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 Uhr bis 5 Uhr wird ab dem 8. Mai, 0 Uhr, aufgehoben.
 
 
Ein­zel­han­del: Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs (bspw. Lebens­mit­tel­han­del, Apo­the­ken, Dro­ge­rien etc.) sind geöffnet.
 
Die Öff­nung der Ver­kaufs­räu­me des Ein­zel­han­dels mit Ter­min­shop­ping (Click & Meet) ist am Sonn­abend nun­mehr wie­der ohne nega­ti­ven Coro­na­test zulässig.
 
 
Kon­takt­be­schrän­kun­gen: 1 Haus­halt + höchs­tens zwei Per­so­nen eines ande­ren Haus­halts (zzgl. deren Haus­halt ange­hö­ri­ge Kin­der unter 14 Jah­re). Nicht zusam­men­le­ben­de Paa­re gel­ten als ein Haushalt.
 
 
Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen: Neben Fri­sör­be­trie­ben sind nun auch wie­der Dienst­leis­tun­gen im Rah­men eines Betriebs der kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen oder der Kör­per­pfle­ge wie eines Kos­me­tik­stu­di­os, einer Mas­sa­ge­pra­xis, eines Tat­too-Stu­di­os oder eines ähn­li­chen Betriebs zuge­las­sen. Hier gilt über­all die Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen oder einer FFP2 Mas­ke. Die Test­pflicht des Kun­den vor dem Fri­sör­be­such oder der Fuß­pfle­ge entfällt.
 
Hin­wei­se:
Die genann­ten Vor­ga­ben basie­ren auf der der­zeit gül­ti­gen Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen, die am 9. Mai 2021 aus­läuft. Mit der vom Land bereits ange­kün­dig­ten Über­ar­bei­tung der Coro­na-Ver­ord­nung haben daher ver­schie­de­ne Rege­lun­gen, die jetzt (wie­der) im Land­kreis Leer gel­ten, nur bis ein­schließ­lich Sonn­tag Bestand. Die Kreis­ver­wal­tung wird recht­zei­tig die Ände­run­gen bekannt­ge­ben, die ab Mon­tag gelten.
 
Fest steht bereits, dass ab kom­men­dem Mon­tag, den 10. Mai 2021, in Nie­der­sach­sen wie­der deut­lich mehr Kin­der­be­treu­ung und Prä­senz­un­ter­richt statt­fin­den wird. Die Berei­che Kita und Schu­le wer­den bis zu einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 165 offen­ge­hal­ten, wie das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um mit­ge­teilt hat:
 
 
Schu­len: Im Bereich Schu­le erfolgt ab Mon­tag für alle Jahr­gän­ge ein Sze­na­ri­en­wech­sel von C zu B. Auch die Jahr­gän­ge, die zuletzt im “Home-Schoo­ling” nur online unter­rich­tet wur­den, kön­nen am Mon­tag im Wech­sel in geteil­ten Lern­grup­pen die Schu­le besuchen.
 
 
Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen: Für die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen gilt ab Mon­tag eben­falls das Sze­na­rio B: Im ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb wer­den alle Kin­der in der Grup­pe betreut, in die sie auf­ge­nom­men wur­den. Die Durch­mi­schung von Kin­dern unter­schied­li­cher Grup­pen ist dabei untersagt.

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