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Coro­na: „Click & Meet“ mit nega­ti­vem Test

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Über­sicht aller Test­mög­lich­kei­ten online unter www.bürgertestung-leer.de
 
Die Inzi­denz­wer­te im Land­kreis Leer lagen in den ver­gan­ge­nen Tagen über der kri­ti­schen Mar­ke von 100. Somit gel­ten im Zuge der bun­des­ein­heit­li­chen Coro­na-Not­brem­se ab dem kom­men­den Mitt­woch stren­ge­re Schutz­maß­nah­men. Der Ein­zel­han­del kann bis zu einer Inzi­denz von 150 über das soge­nann­te Ter­min­shop­ping (“Click & Meet”) wei­ter betrie­ben wer­den. Aller­dings ist der Besuch ab mor­gen an die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Coro­na-Test gekop­pelt. Auch für den Fri­sör­be­such und die Fuß­pfle­ge wird ab Mitt­woch ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis des Kun­den vor­aus­ge­setzt. Eine Über­sicht für kos­ten­lo­se Test-Mög­lich­kei­ten hat die Kreis­ver­wal­tung unter www.bürgertestung-leer.de zusammengestellt.
 
Im Land­kreis Leer gibt es bereits zahl­rei­che Anlauf­stel­len, in denen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sich im Rah­men der soge­nann­ten Bür­ger­tes­tung min­des­tens ein­mal wöchent­lich kos­ten­los auf das Coro­na­vi­rus tes­ten las­sen kön­nen. So sind auf der Web­sei­te mitt­ler­wei­le 40 Arzt­pra­xen, fünf Apo­the­ken sowie zehn Test­zen­tren auf­ge­lis­tet, die Anti­gen-Schnell­tes­tun­gen durch­füh­ren und doku­men­tie­ren. Bei allen Anlauf­stel­len wird schrift­lich oder elek­tro­nisch ein ent­spre­chen­der Nach­weis über die Tes­tung aus­ge­stellt, die für das Ter­min­shop­ping nötig wird.
 
Der Grund­satz für den Ein­zel­han­del für Kom­mu­nen, in denen die Coro­na-Not­brem­se greift:
 
Geöff­net sind wie bis­her die Geschäf­te für die Ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln oder mit Gütern bzw. Dienst­leis­tun­gen des täg­li­chen Bedarfs. Dazu zäh­len Wochen­märk­te, Lebens­mit­tel­ge­schäf­te, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rien, Opti­ker, Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker, Tank­stel­len, Stel­len des Zei­tungs­ver­kaufs, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te und Gar­ten­märk­te und der Großhandel.
 
 
Der sons­ti­ge Ein­zel­han­del kann jetzt bis zu einer Inzi­denz bis 150 über das soge­nann­te Ter­min­shop­ping (“Click & Meet”) betrie­ben wer­den. Das bedeu­tet, dass Bera­tung und Ver­kauf von jeg­li­cher Ware in Geschäfts­räu­men nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung und unter Wah­rung des Abstands­ge­bots mög­lich sind, wobei sich in den Geschäfts­räu­men nur eine Kun­din oder ein Kun­de mit jeweils einer Begleit­per­son je 40 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che auf­hal­ten darf. Aller­dings benö­tigt man ab einer Inzi­denz von 100 zusätz­lich einen aner­kann­ten nega­ti­ven Coro­na-Test, der nicht älter als 24 Stun­den sein darf.
 
 
Mitt­ler­wei­le haben die Kreis­ver­wal­tung zahl­rei­che Rück­fra­gen zur Vor­ge­hens­wei­se der Tes­tun­gen im Ein­zel­han­del erreicht. Die Ant­wor­ten auf die meist gestell­ten Fra­gen im Überblick:
 
Wich­tig für den Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na-Tes­tes ist die Nach­voll­zieh­bar­keit. Die vor­zu­le­gen­de Beschei­ni­gung muss Auf­schlüs­se dar­über geben, wer, bei wem, wann, mit wel­chem Ergeb­nis getes­tet wur­de. Durch­ge­führ­te Tes­tun­gen in Arzt­pra­xen, Apo­the­ken oder in Test­zen­tren erfül­len die Voraussetzungen.
 
Auch ein durch den Arbeit­ge­ber aus­ge­stell­ter, tages­ak­tu­el­ler Nega­tiv-Nach­weis ist ausreichend.
Das Test­ergeb­nis darf nicht älter als 24 Stun­den sein.
Zuge­las­se­ne Selbst­tests für den Heim­ge­brauch, die zuvor eigen­stän­dig zuhau­se durch­ge­führt wur­den, rei­chen für den Besuch des Ein­zel­han­dels nicht aus. Bei die­sem Test­ergeb­nis ist nicht nach­voll­zieh­bar, ob es sich tat­säch­lich um das aktu­el­le Ergeb­nis des Besu­chers handelt.
Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sieht kei­ne Aus­nah­me von der Test­pflicht für voll­stän­dig geimpf­te Per­so­nen vor. Der Nach­weis eines nega­ti­ven Tests bleibt erforderlich.
Das Abho­len bestell­ter Waren (“Click & Coll­ect”) ist unab­hän­gig von der Inzi­denz wei­ter­hin mög­lich. Eine Test­pflicht für die Abho­lung besteht nicht.
 
Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @ Leser-ECHO.de

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