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Coro­na: Erneu­te Impf­ak­ti­on für Schüler*innen ab 12 Jahren

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Coro­na: Erneu­te Impf­ak­ti­on für Schüler*innen ab 12 Jahren

 
Kin­der- und Jugend­ärz­te bera­ten am 28. Juli im Impf­zen­trum in Hesel über eine Corona-Schutzimpfung
 
Im Impf­zen­trum in Hesel wird es in den Som­mer­fe­ri­en eine erneu­te Son­der­impf­ak­ti­on für Kin­der und Jugend­li­che ab 12 Jah­ren mit dem mRNA-Impf­stoff des Her­stel­lers BioNTech geben. Am 28. Juli ste­hen in der Zeit von 9 bis 16 Uhr auch Kin­der- und Jugend­ärz­te im Impf­zen­trum zur Ver­fü­gung, um detail­lier­te Auf­klä­rungs­ge­sprä­che mit den Min­der­jäh­ri­gen und ihren Sor­ge­be­rech­tig­ten zu führen.
 
 
Einen Impf­ter­min für die Son­der­impf­ak­ti­on am 28. Juli erhal­ten die Min­der­jäh­ri­gen bzw. ihre Eltern über die Hot­line des Lan­des unter 0800 99 88 665 oder über das nie­der­säch­si­sche Impf­por­tal unter www.impfportal-niedersachsen.de. Unab­hän­gig von die­ser Impf­ak­ti­on kön­nen Impf­ter­mi­ne für Kin­der und Jugend­li­che auch an ande­ren Tagen gebucht wer­den. Für Kurz­ent­schlos­se­ne ist auch eine Imp­fung ohne vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.
 
Für eine Imp­fung im Impf­zen­trum gilt das Wohn­ort­prin­zip. An der Impf­ak­ti­on im Impf­zen­trum in Hesel kön­nen ent­spre­chend nur Kin­der- und Jugend­li­che teil­neh­men, die im Land­kreis Leer woh­nen. Die Kreis­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass für die Imp­fung von Min­der­jäh­ri­gen im Impf­zen­trum immer ein Sor­ge­be­rech­tig­ter anwe­send sein muss – eine unter­schrie­be­ne Voll­macht, die von den Kin­dern und Jugend­li­chen zum Ter­min mit­ge­bracht wird, reicht nicht aus. Zudem müs­sen Aus­weis­pa­pie­re, der Impf­pass und ggf. Nach­weis­pa­pie­re zu Vor­er­kran­kun­gen sowie best­mög­lich die bereits aus­ge­füll­ten Auf­klä­rungs- und Ana­mne­se­bö­gen mit­ge­bracht werden.
 
Die Zweit­impf­ter­mi­ne fin­den nach sechs Wochen, am 8. Sep­tem­ber im Impf­zen­trum in Hesel statt.

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