Lokal

Coro­na: Fahrt­kos­ten­über­nah­me bei Imp­fung möglich

Veröffentlicht

am

 
 
Im Impf­zen­trum des Land­krei­ses Leer in Hesel wer­den der­zeit die über 80-Jäh­ri­gen geimpft, die nicht in Alten- und Pfle­ge­hei­men leben. Nicht alle haben eine Fahr­ge­le­gen­heit. Des­halb kön­nen Men­schen, die eine Beför­de­rungs­mög­lich­keit brau­chen, ein Taxi anfor­dern. Die Kos­ten dafür über­nimmt das Land, sofern eine Beför­de­rung per Taxi aus medi­zi­ni­schen Grün­den not­wen­dig ist und nicht die Kran­ken­kas­se die Fahrt­kos­ten übernimmt.
 
Wer also auf ein Taxi ange­wie­sen ist, kann sich zunächst an sei­ne Haus­arzt­pra­xis wen­den und sich dort eine soge­nann­te Trans­port­be­schei­ni­gung aus­stel­len las­sen. Falls das Taxi sowohl für die Erst- und auch die Zweit­imp­fung benö­tigt wird, braucht man zwei Transportbescheinigungen.
 
Ist man im Besitz einer Trans­port­be­schei­ni­gung, kann für den Tag des Impf­ter­mins ein Taxi bestellt wer­den, das zum Impf­zen­trum fährt. Men­schen, die sich imp­fen las­sen wol­len, brau­chen die­se Fahrt nicht zu bezah­len; der Trans­port erfolgt bar­geld­los. Sie müs­sen dem Fah­rer oder der Fah­re­rin ledig­lich die Trans­port­be­schei­ni­gung aus­hän­di­gen – das Taxi­un­ter­neh­men rech­net dann mit dem Land Nie­der­ach­sen ab.
 
Die­se Rege­lung gilt nicht nur, wenn Hin- und Rück­fahrt per Taxi erfol­gen. Sie gilt eben­so, wenn nur ein Hin- oder eine Rück­fahrt gebucht werden.

Anzeige 
Die mobile Version verlassen