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Coro­na: Gro­ßes Impf­wo­chen­en­de in Weener

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Coro­na: Gro­ßes Impf­wo­chen­en­de in Weener

18. und 19. Dezem­ber: Land­kreis Leer star­tet gro­ße Impf­ak­ti­on im Rheiderland

 
 
Im Land­kreis Leer wird es am kom­men­den Wochen­en­de eine groß ange­leg­te Coro­na-Impf­ak­ti­on für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger geben. Die mobi­len Impf­teams der Kreis­ver­wal­tung bie­ten am Sonn­abend, 18. Dezem­ber, und Sonn­tag, den 19. Dezem­ber, jeweils von 9 bis 18 Uhr, Imp­fun­gen ohne Ter­min in Wee­ner an.
 
“Wir wol­len vor den anste­hen­den Fei­er­ta­gen noch­mal mög­lichst vie­len Men­schen die Mög­lich­keit geben, sich eine Imp­fung abzu­ho­len”, so Land­rat Groo­te in einer Pres­se­mit­tei­lung der Kreis­ver­wal­tung. In der ehe­ma­li­gen Ober­schu­le Wee­ner, Floo­ren­stra­ße 1 in Wee­ner, wer­den die leer­ste­hen­den Räum­lich­kei­ten der Schu­le für zwei Tage wie ein Impf­zen­trum genutzt wer­den. “Unse­re kom­plet­ten Impf­teams wer­den vor Ort sein,” führt Wil­fried Harms, Lei­ter der Mobi­len Impf­teams, wei­ter aus “Das sind Tak­tun­gen, die wir zuletzt im Impf­zen­trum in Hesel errei­chen konn­ten.”  In zwei Schich­ten wer­den jeweils sechs Ärz­tin­nen und Ärz­te, sechs Impfe­rin­nen und Impf­er sowie zahl­rei­che Ver­wal­tungs­hel­fe­rin­nen und –hel­fern anwe­send sein, um pro Tag bis zu 1.000 Imp­fun­gen durch­füh­ren zu können.
 

Was wird in Wee­ner verimpft?

 
Ange­bo­ten wer­den an die­sem Wochen­en­de Erst- und Zweit­imp­fun­gen für Per­so­nen ab 12 Jah­ren sowie Auf­fri­schungs­imp­fun­gen für Per­so­nen, deren Zweit­imp­fung sechs Mona­te zurück­liegt. Alle Per­so­nen mit einer Zweit­imp­fung nach dem 18. Juni 2021 bzw. 19. Juni 2021 kön­nen hier noch kei­ne Boos­ter­imp­fung erhal­ten. Aus­nah­me ist die Grund­im­mu­ni­sie­rung mit dem Impf­stoff von John­son & John­son, bei der ein Min­dest­ab­stand von vier Wochen bis zur Auf­fri­schungs­imp­fung ein­ge­hal­ten wer­den soll.
 
Ter­min­ver­ein­ba­run­gen und Anmel­dun­gen sind nicht mög­lich. Daher kann es zu War­te­zei­ten, auch unter frei­em Him­mel, kom­men. Ange­sichts der Grenz­nä­he zu den Nie­der­lan­den weist der Land­kreis Leer dar­auf hin, dass für eine Imp­fung bei der Impf­ak­ti­on in Wee­ner ein deut­scher Wohn­sitz oder der Nach­weis einer deut­schen Kran­ken­ver­si­che­rung zwin­gend not­wen­dig ist.
 
Ent­spre­chend der Sti­ko-Emp­feh­lun­gen und der Ver­füg­bar­keit von Impf­stoff fin­den Imp­fun­gen mit den mRNA-Impf­stof­fen von Biontech und Moder­na statt.
 
BioNTech bei
 
Erstimpfungen/Auffrischungsimpfun­gen von Per­so­nen, die jün­ger als 30 Jah­re sind
Erstimpfungen/Auffrischungsimpfun­gen von Schwangeren
Zweit­imp­fung, sofern die Erst­imp­fung mit BioNTech erfolgt
 
 
Moder­na bei
 
Erstimpfungen/Auffrischungsimpfun­gen bei Per­so­nen ab 30 Jahren
Zweit­imp­fung bei Per­so­nen ab 30 Jah­ren und wenn die Erst­imp­fung mit Moder­na war
 
 
Die erfor­der­li­chen Unter­la­gen sind zur Redu­zie­rung der War­te­zei­ten zu jeder Imp­fung (Erst‑, Zweit- und Auf­fri­schungs­imp­fun­gen) zwin­gend bereits zu Hau­se aus­zu­dru­cken und aus­ge­füllt mit­zu­brin­gen. Dazu gehö­ren das Auf­klä­rungs­merk­blatt für den mRNA- oder Vek­tor-Impf­stoff, der Ana­mne­se­bo­gen und die Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung. Alle aktu­el­len Unter­la­gen sind unter www.landkreis-leer.de/Corona-Impfung abruf­bar. Auch ein gül­ti­ger Licht­bild­aus­weis und der Impf­pass sind wichtig.
 
Der Land­kreis weist dar­auf hin, dass bei der Imp­fung Min­der­jäh­ri­ger bis ein­schließ­lich 15 Jah­ren eine erzie­hungs­be­rech­tig­te Per­son die Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zur Imp­fung unter­schrei­ben muss. Für die Imp­fung von 16- und 17-Jäh­ri­gen ist kei­ne Unter­schrift der Eltern erforderlich.

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