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Coro­na: LK Leer weist auf Impf­pflicht für den Gesund­heits- und Pfle­ge­be­reich hin

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Coro­na: Land­kreis Leer weist auf bun­des­wei­te Impf­pflicht für den Gesund­heits- und Pfle­ge­be­reich hin
 
Ab dem 16. März gilt in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits- und Pfle­ge­be­reichs bun­des­weit eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht. Betrof­fen hier­von sind alle Per­so­nen, die in den Ein­rich­tun­gen tätig sind. Erfasst von der Nach­weis­pflicht sind neben den Beschäf­tig­ten der jewei­li­gen Ein­rich­tung bei­spiels­wei­se auch Hand­wer­ker, exter­ne Dienst­leis­ten­de, Ehren­amt­li­che, recht­li­che Betreu­er, Schul­be­glei­ter oder Taxi­fah­rer, die in der Ein­rich­tung tätig sind. Vie­len Insti­tu­tio­nen und Berufs­grup­pen ist noch gar nicht bewusst, dass  sie eben­falls der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht unter­lie­gen. Des­halb appel­liert der Land­kreis Leer an Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer, sich vor­her umfas­send zu infor­mie­ren und noch recht­zei­tig imp­fen zu lassen.
 
Der Land­kreis Leer möch­te in die­sem Zusam­men­hang noch­mals für die Coro­na-Schutz­imp­fung wer­ben. Im gesam­ten Kreis­ge­biet gibt es zahl­rei­che Ange­bo­te für Erst‑, Zweit- und Auf­fri­schungs­imp­fun­gen. Einen Über­blick gibt die Home­page des Land­krei­ses Leer unter: https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Coronavirus/
 
Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht und den davon betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Beru­fen gibt es im Inter­net unter:
 oder

 
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