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Coro­na: Neue Ver­ord­nung bringt wei­te­re Locke­run­gen im Leera­ner Kreisgebiet

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Coro­na: Neue Ver­ord­nung bringt wei­te­re Locke­run­gen im Kreisgebiet
Lang­an­hal­ten­de Inzi­denz im Land­kreis Leer unter 10
 
In Nie­der­sach­sen gilt eine neue Coro­na-Ver­ord­nung. Die­se sieht für Land­krei­se und kreis­freie Städ­te, die min­des­tens fünf Werk­ta­ge in Fol­ge eine 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 10 auf­wei­sen, wei­te­re Locke­run­gen vor. In die­sen Regio­nen wer­den die Schutz­maß­nah­men im Bereich der Kon­takt­be­schrän­kun­gen und bei pri­va­ten Zusam­men­künf­ten, im Bereich der Ver­an­stal­tun­gen, der der Beher­ber­gung oder auch bei der Abstands- und Mas­ken­pflicht in Clubs und Dis­ko­the­ken gelockert.
 
Der Inzi­denz­wert im Land­kreis Leer liegt am heu­ti­gen Mon­tag bei 2,3 und damit bereits seit 14 Tagen unter der maß­geb­li­chen Mar­ke von 10 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen je 100 000 Ein­woh­ner bin­nen einer Woche. Im Land­kreis Leer gel­ten die Rege­lun­gen ab dem 21. Juni 2021 auf­grund einer Über­gangs­re­ge­lung auto­ma­tisch. Eine fest­stel­len­de All­ge­mein­ver­fü­gung wird der Land­kreis Leer mor­gen in den hie­si­gen Tages­zei­tun­gen öffent­lich machen.
 
Die wesent­li­chen Ände­run­gen im Überblick:
 
 
Kon­takt­be­schrän­kun­gen:
Drin­nen bis zu 25 Per­so­nen, Drau­ßen bis zu 50 Per­so­nen. Die Anzahl der Haus­hal­te ist nicht mehr relevant.
 
Nicht mit ein­ge­rech­net wer­den Kin­der die­ser Per­so­nen bis zu einem Alter von ein­schließ­lich 14 Jah­ren sowie Men­schen, deren voll­stän­di­ge Imp­fung 14 Tage zurück­liegt, und alle voll­stän­dig Gene­se­nen (Nach­weis der PCR-Tes­tung muss min­des­tens 28 Tage sowie maxi­mal sechs Mona­te zurückliegen).
 
 
Fei­ern & Zusammenkünfte:
 
Es gel­ten die Kon­takt­be­schrän­kun­gen für drin­nen und drau­ßen. Bei einer Fei­er in einer Gast­stät­te oder an einem ande­ren Ort mit Gas­tro­no­mie­an­ge­bot ent­fällt die Abstands- oder Maskenpflicht.
 
Pri­va­te Zusam­men­künf­te von mehr als 25 Per­so­nen in geschlos­se­nen Räu­men, bzw. mehr als 50 Per­so­nen unter frei­em Him­mel, sind mög­lich, wenn die für die geschlos­se­ne Fei­er ver­ant­wort­li­che Per­son sicher­stellt, dass nur Per­so­nen mit dem Nach­weis eines nega­ti­ven Tests, einer voll­stän­di­gen Imp­fung oder Gene­sung teil­neh­men. Kin­der bis zu einem Alter von ein­schließ­lich 14 Jah­ren unter­lie­gen kei­ner Testpflicht.
 
 
Beher­ber­gung: Beher­ber­gungs­be­trie­be dür­fen in Nie­der­sach­sen öff­nen. Noch nicht voll­stän­dig geimpf­te oder gene­se­ne Gäs­te müs­sen bei Anrei­se einen nega­ti­ven Test nachweisen.
 
 
Ein­zel­han­del: Im Ein­zel­han­del ist das Ein­kau­fen ohne Schnell­test und Ter­min mög­lich. Die Mas­ken­pflicht im Ein­zel­han­del bleibt wei­ter­hin bestehen.
 
Beim Besuch eines Wochen­mark­tes muss kei­ne Mund-Nasen-Bede­ckung mehr tra­gen. Auch die Pflicht zum Tra­gen der Mas­ke auf öffent­li­chen Park­plät­zen entfällt.
 
 
Bars, Dis­co­the­ken und Clubs: Dis­ko­the­ken, Bars und Clubs dür­fen unter Ein­hal­tung eines Hygie­ne­kon­zep­tes öff­nen. Der Zugang zu Clubs und Dis­ko­the­ken etc. ist aller­dings nur mit nega­ti­vem Test bzw. Impf- und Gene­se­nen-Nach­weis mög­lich. Eine Abstands- oder Mas­ken­pflicht besteht nicht mehr.
 
 
Sport: Die Aus­übung von Frei­zeit- und Ama­teur­sport ist sowohl in geschlos­se­nen Räu­men als auch unter frei­em Him­mel ohne Ein­schrän­kun­gen mög­lich. Aller­dings müs­sen von der Betrei­be­rin oder dem Betrei­ber einer Sport­an­la­ge Maß­nah­men im Rah­men eines Hygie­ne­kon­zep­tes getrof­fen wer­den, die ins­be­son­de­re die räum­li­chen Kapa­zi­tä­ten begren­zen und steu­ern, damit Per­so­nen­strö­me und War­te­schlan­gen ver­mie­den werden.
 
Die Ent­wick­lung der Inzi­denz­wer­te und der damit ver­bun­de­nen Rege­lun­gen sind tages­ak­tu­ell online unter www.landkreis-leer.de/Coronavirus zu finden.
 

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