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Coro­na: Wei­te­re Locke­run­gen im Kreis Leer ab Sonnabend

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Coro­na: Wei­te­re Locke­run­gen im Kreis Leer ab Sonnabend
Test­pflicht in Geschäf­ten des Ein­zel­han­dels entfällt
 
Der Inzi­denz­wert im Land­kreis Leer liegt heu­te bei 22,3 und damit seit fünf Werk­ta­gen unter der Mar­ke von 50 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen je 100 000 Ein­woh­ner bin­nen einer Woche. Maß­geb­lich für Locke­run­gen ist die Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen. Seit Mon­tag die­ser Woche regelt eine ent­spre­chen­de Ände­rungs­ver­ord­nung, dass in den Ver­kaufs­stel­len des Ein­zel­han­dels ab einer län­ger­fris­ti­gen (= fünf Werk­ta­ge) Inzi­denz unter 50 kein vor­he­ri­ger nega­ti­ver Schnell­test mehr erfor­der­lich ist. Der Land­kreis Leer unter­schrei­tet bereits seit Frei­tag, dem 21. Mai, die­se kri­ti­sche Mar­ke – aller­dings zäh­len der Sonn­tag sowie der Pfingst­mon­tag als Fei­er­tag nicht mit. Die erfor­der­li­chen fünf Werk­ta­ge unter 50 hat der Land­krei­ses Leer nun­mehr heu­te mit der vom Robert Koch-Insti­tut ver­öf­fent­lich­ten 7‑Ta­ges-Inzi­denz von 22,3 unterschritten.
 
Die Auf­he­bung einer Schutz­maß­nah­me erfolgt laut Coro­na-Ver­ord­nung am über­nächs­ten Tag nach dem ent­spre­chen­den 5‑Ta­ges-Abschnitt. Der Land­kreis stellt die anhal­ten­de Unter­schrei­tung am Frei­tag per öffent­li­cher All­ge­mein­ver­fü­gung fest, die wie­der­um am Fol­ge­tag in Kraft tritt – so dass die Test­pflicht für den gesam­ten Ein­zel­han­del ab Sonn­abend, 29. Mai, nicht mehr gilt.
 

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