Lokal
„Dabei sein!“ – Unterstützung für Familien im Landkreis Leer
Kreismusikschule Leer – Am Schlosspark 22, 26789 Leer (Ostfriesland)
Das Foto zeigt exemplarisch die Kreismusikschule. Im Rahmen des Projekts „Dabei sein!“ können Kinder und Jugendliche hier Musikunterricht erhalten – ebenso werden jedoch auch andere Aktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften, Nachhilfe, Klassenfahrten oder Freizeiten gefördert.
„Dabei sein!“ – Landkreis Leer unterstützt Familien mit geringem Einkommen
Gemeinsam spielen, Neues lernen, Freundschaften schließen – all das gehört zum Aufwachsen dazu. Doch nicht jede Familie kann sich Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Klassenfahrten ohne Weiteres leisten. Damit Kinder und Jugendliche trotzdem dabei sein können, gibt es im Landkreis Leer das Förderprojekt „Dabei sein!“.
Mit Mitteln aus diesem Projekt unterstützt der Landkreis Familien mit geringem Einkommen und ermöglicht so Teilhabe an Freizeit, Bildung und Gemeinschaft.
Was gefördert wird:
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Bis zu 120 Euro pro Jahr für z. B. Vereinsbeiträge, Musik- oder Kunstkurse, Freizeiten oder Nachhilfe.
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Bis zu 400 Euro pro Jahr zusätzlich für mehrtägige Klassenfahrten.
Gefördert werden u. a. Jugend- und Familienfreizeiten, Schulausflüge, Kurse an der Volkshochschule, Musik- und Kunstunterricht, Vereinsmitgliedschaften und Fahrtkosten für Oberstufenschülerinnen und ‑schüler.
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Antragsberechtigt sind Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Leer, die keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten.
Antrag und Informationen:
Der Antrag sowie ein Einkommensrechner stehen online bereit unter 👉 www.lkleer.de/dabei-sein.
Ansprechpartnerin ist Carina Severiens beim Landkreis Leer, erreichbar unter 📞 0491 926‑1845.
Das Projekt „Dabei sein!“ wird durch die Stiftung Marienheim gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht; die Unterstützung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel des Sonderfonds.
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