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Die aktuelle Corona-Lage im Landkreis Leer
Seit Sonntag, 23. Mai, gelten folgende Regelungen:
- Die Maskenpflicht besteht weiterhin in der Mühlenstraße (Fußgängerzone) zwischen dem Bahnhofsring/Friesenstraße und der Wörde sowie auf dem Bahnhofsvorplatz.
- In der Fußgängerzone muss eine Mund-Nase-Bedeckung in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr getragen werden, auf dem Bahnhofsvorplatz zwischen 10 und 22 Uhr.
- In der Brunnenstraße und der Rathausstraße entfällt die Maskenpflicht.
- Aus Sicht der Kreisverwaltung kann die geltende Verfügung, die bislang das Tragen einer Schutzmaske zwischen 7 und 23 Uhr vorschreibt, gelockert werden, weil sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Leer abgeschwächt hat.
Für eine komplette Aufhebung sieht der Landkreis allerdings noch keinen Anlass.
Denn die Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Tourismus führen dazu, dass sich sowohl in der Fußgängerzone wie auf dem Bahnhofsvorplatz wieder deutlich mehr Menschen auf engem Raum aufhalten. Um das Infektionsrisiko zu verringern, soll es mindestens bis zum 4. Juni 2021 bei der Maskenpflicht zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bleiben. Die Allgemeinverfügung könnte, je nach weiterer Entwicklung des Infektionsgeschehens, verlängert werden.
Die jeweils geltenden Regeln richten sich nach den vom Robert-Koch-Institut ermittelten Inzidenzwerten für den Landkreis Leer. Welche Werte derzeit gelten und welche Regeln anzuwenden sind, finden Sie auf der Seite des Landkreises Leer:
Die geltenden gesetzlichen Vorschriften finden Sie hier:
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