Lokal
Dringlichkeitsantrag zur Beweidung auf Thedigaer Vorwerk und Nabu-Weideflächen: CDU-Fraktion fordert Aufklärung und Maßnahmen
CDU-Fraktion fordert Aufklärung zu aktuellen Vorkommnissen auf Thedigaer Vorwerk und Nabu-Weideflächen
Die CDU-Fraktion der Stadt Leer hat für die bevorstehende Sitzung des Ausschusses Energie, Klima, Umwelt und Verkehr einen Dringlichkeitsantrag eingereicht. In diesem Antrag wird die Bereitstellung von Informationen zu den jüngsten Vorkommnissen auf den Flächen Thedigaer Vorwerk und Nabu-Weideflächen gefordert.
Insbesondere interessiert sich die CDU-Fraktion dafür, welche Maßnahmen die Stadt Leer bislang ergriffen hat, um die Beweidung nach den Vorfällen von 2008 angemessen zu kontrollieren. Ein Sachstandsbericht zu diesem Thema soll vorgelegt werden, um die getroffenen Maßnahmen zu verstehen und ihre Wirksamkeit bei der Verbesserung der Situation zu bewerten.
Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um Informationen zu den vertraglichen Rahmenbedingungen und der möglichen Auflösung des Pachtvertrages. Angesichts der aktuellen Ereignisse stellt sich die Frage, ob das Projekt unter den gegebenen Bedingungen fortgesetzt werden kann. Es ist von großer Bedeutung, diese Aspekte zu klären, um zukünftige Vorkommnisse zu vermeiden und die Umwelt‑, Klima- und Energieziele der Stadt Leer effektiv umzusetzen.
Die CDU-Fraktion fordert eine detaillierte Berichterstattung und Diskussion dieses Themas während der kommenden Ausschusssitzung. Ulf-Fabian Heinrichsdorff betont: “Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle relevanten Informationen transparent dargelegt werden und mögliche Handlungsoptionen ausführlich diskutiert werden können.”
Die CDU-Fraktion unterstreicht die Notwendigkeit angemessener Maßnahmen, um die Situation auf den genannten Flächen zu klären und gegebenenfalls zu verbessern. Nur durch eine umfassende Aufarbeitung und einen konstruktiven Dialog können Lösungen gefunden werden, die sowohl den Umwelt- und Klimaschutz als auch die Interessen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigen.
Anzeige