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Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?
Foto: “Haus Emsblick” aus Leer — Mit über 88 Wohneinheiten gehört das “Haus Emsblick” zu den größten Wohnungseigentümergemeinschaften im Landkreis Leer.
Eigentümerversammlung: Alles, was Wohnungseigentümer wissen müssen
Die Eigentümerversammlung ist ein zentraler Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts und ein wichtiger Termin für alle Wohnungseigentümer. Sie bietet die Gelegenheit, entscheidende Beschlüsse zum gemeinschaftlichen Eigentum zu fassen, Fragen zu klären und die Verwaltung der Immobilie aktiv mitzugestalten.
Einladung und Ladungsfrist
Wohnungseigentümer müssen mindestens einmal im Jahr zu einer Eigentümerversammlung eingeladen werden. Die gesetzliche Ladungsfrist beträgt drei Wochen. Die Einladung muss alle wichtigen Informationen enthalten: Name und Anschrift der Eigentümer, Kontaktdaten des Verwalters, Ort, Datum und Uhrzeit der Versammlung sowie die Tagesordnung mit allen relevanten Punkten. Nur Beschlüsse zu in der Tagesordnung aufgeführten Themen sind rechtskräftig.
Ablauf und Organisation
Die Versammlung wird in der Regel vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft geleitet. Zu seinen Aufgaben gehören:
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Prüfung der Anwesenheit stimmberechtigter Eigentümer
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Leitung der Diskussionen und Abstimmungen
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Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs
Typische Tagesordnungspunkte sind: Jahresabrechnung, Wirtschaftspläne, Instandhaltungsmaßnahmen, Sonderumlagen, Bestellung des Verwaltungsbeirates und Änderungen der Hausordnung. Eigentümer, die nicht persönlich teilnehmen können, können sich durch einen Vertreter bevollmächtigen.
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Beschlussfähigkeit und Stimmrechte
Die Versammlung ist beschlussfähig, sobald mindestens ein stimmberechtigter Eigentümer anwesend ist. Abstimmungen erfolgen meist nach dem Kopfprinzip, bei dem jeder Eigentümer eine Stimme hat. Alternativ kommen das Objektprinzip oder das Wertprinzip zum Einsatz, bei denen die Stimmenanzahl nach Anzahl oder Fläche der Wohnungen berechnet wird.
Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
Alle Beschlüsse werden innerhalb von drei Wochen protokolliert. Das Protokoll ist für alle Eigentümer einsehbar und dient als rechtliche Grundlage. Kaufinteressenten können sich anhand der Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen über Rücklagen, geplante Renovierungen und Kosten informieren.
Zusammenfassung
Die Eigentümerversammlung ist ein unverzichtbares Instrument für Wohnungseigentümer, um entscheidende Themen rund um das Gemeinschaftseigentum zu besprechen und mitzugestalten. Wer den Ablauf kennt und die gesetzlichen Vorgaben beachtet, sorgt dafür, dass Beschlüsse rechtskräftig und nachvollziehbar sind.
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