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Eigen­tü­mer­ver­samm­lung: Was müs­sen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer beachten?

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Foto: “Haus Ems­blick” aus Leer — Mit über 88 Wohn­ein­hei­ten gehört das “Haus Ems­blick” zu den größ­ten Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten im Land­kreis Leer.

Eigen­tü­mer­ver­samm­lung: Alles, was Woh­nungs­ei­gen­tü­mer wis­sen müssen

Die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts und ein wich­ti­ger Ter­min für alle Woh­nungs­ei­gen­tü­mer. Sie bie­tet die Gele­gen­heit, ent­schei­den­de Beschlüs­se zum gemein­schaft­li­chen Eigen­tum zu fas­sen, Fra­gen zu klä­ren und die Ver­wal­tung der Immo­bi­lie aktiv mitzugestalten.

 

Ein­la­dung und Ladungsfrist

Woh­nungs­ei­gen­tü­mer müs­sen min­des­tens ein­mal im Jahr zu einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ein­ge­la­den wer­den. Die gesetz­li­che Ladungs­frist beträgt drei Wochen. Die Ein­la­dung muss alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten: Name und Anschrift der Eigen­tü­mer, Kon­takt­da­ten des Ver­wal­ters, Ort, Datum und Uhr­zeit der Ver­samm­lung sowie die Tages­ord­nung mit allen rele­van­ten Punk­ten. Nur Beschlüs­se zu in der Tages­ord­nung auf­ge­führ­ten The­men sind rechtskräftig.

Ablauf und Organisation

Die Ver­samm­lung wird in der Regel vom Ver­wal­ter der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft gelei­tet. Zu sei­nen Auf­ga­ben gehören:

  • Prü­fung der Anwe­sen­heit stimm­be­rech­tig­ter Eigentümer

  • Lei­tung der Dis­kus­sio­nen und Abstimmungen

  • Sicher­stel­lung eines ord­nungs­ge­mä­ßen Ablaufs

Typi­sche Tages­ord­nungs­punk­te sind: Jah­res­ab­rech­nung, Wirt­schafts­plä­ne, Instand­hal­tungs­maß­nah­men, Son­der­um­la­gen, Bestel­lung des Ver­wal­tungs­bei­ra­tes und Ände­run­gen der Haus­ord­nung. Eigen­tü­mer, die nicht per­sön­lich teil­neh­men kön­nen, kön­nen sich durch einen Ver­tre­ter bevollmächtigen.

 


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Beschluss­fä­hig­keit und Stimmrechte

Die Ver­samm­lung ist beschluss­fä­hig, sobald min­des­tens ein stimm­be­rech­tig­ter Eigen­tü­mer anwe­send ist. Abstim­mun­gen erfol­gen meist nach dem Kopf­prin­zip, bei dem jeder Eigen­tü­mer eine Stim­me hat. Alter­na­tiv kom­men das Objekt­prin­zip oder das Wert­prin­zip zum Ein­satz, bei denen die Stim­men­an­zahl nach Anzahl oder Flä­che der Woh­nun­gen berech­net wird.

Pro­to­kol­lie­rung und Nachvollziehbarkeit

Alle Beschlüs­se wer­den inner­halb von drei Wochen pro­to­kol­liert. Das Pro­to­koll ist für alle Eigen­tü­mer ein­seh­bar und dient als recht­li­che Grund­la­ge. Kauf­in­ter­es­sen­ten kön­nen sich anhand der Pro­to­kol­le der letz­ten Eigen­tü­mer­ver­samm­lun­gen über Rück­la­gen, geplan­te Reno­vie­run­gen und Kos­ten informieren.

Zusam­men­fas­sung

Die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ist ein unver­zicht­ba­res Instru­ment für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, um ent­schei­den­de The­men rund um das Gemein­schafts­ei­gen­tum zu bespre­chen und mit­zu­ge­stal­ten. Wer den Ablauf kennt und die gesetz­li­chen Vor­ga­ben beach­tet, sorgt dafür, dass Beschlüs­se rechts­kräf­tig und nach­voll­zieh­bar sind.

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