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Ein­mal­zah­lung für nie­der­säch­si­sche Beam­te: Bis zu 800 Euro

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Ein­mal­zah­lung beschlos­sen: Nie­der­sach­sen stärkt Besol­dung für Beam­te und Rich­ter für 2025

Han­no­ver – Der Nie­der­säch­si­sche Land­tag hat am Diens­tag den Weg für eine Ein­mal­zah­lung an die nie­der­säch­si­schen Beam­tin­nen und Beam­ten sowie Rich­te­rin­nen und Rich­ter für das Jahr 2025 frei gemacht. Mit die­ser Ent­schei­dung kommt das Land sei­ner ver­fas­sungs­recht­li­chen Ver­pflich­tung nach, eine amts­an­ge­mes­se­ne Ali­men­ta­ti­on sicherzustellen.

Staf­fe­lung der Zahlungen

Die Ein­mal­zah­lung ist in ver­schie­de­nen Stu­fen vor­ge­se­hen, um die unter­schied­li­chen Besol­dungs­grup­pen ange­mes­sen zu berücksichtigen:

  • 800 Euro für die Besol­dungs­grup­pen A 5 bis A 8.

  • 500 Euro für die übri­gen Besol­dungs­grup­pen ab A 9.

  • 250 Euro für Anwär­te­rin­nen und Anwärter.

Ein Anspruch auf die­se Zah­lung besteht für alle Per­so­nen, die im Jahr 2025 einen Anspruch auf Dienst­be­zü­ge hat­ten. Für teil­zeit­be­schäf­tig­te Kräf­te wird der Betrag antei­lig gewährt. Die Aus­zah­lung der Sum­men erfolgt rück­wir­kend und soll mit einer der anste­hen­den Besol­dungs­ab­rech­nun­gen abge­wi­ckelt werden.

Finan­zi­el­le Rah­men­be­din­gun­gen und Ausblick

Für den Lan­des­haus­halt ergibt sich durch die­se Maß­nah­me eine Belas­tung von rund 59,6 Mil­lio­nen Euro. Die­se Sum­me ist bereits durch vor­han­de­ne Ansät­ze gedeckt und erfor­dert somit kei­ne zusätz­li­chen Mittel.

Die Über­tra­gung des Tarif­er­geb­nis­ses, das für die übri­gen Beschäf­tig­ten des öffent­li­chen Diens­tes der Län­der aus­ge­han­delt wur­de, ist nicht Teil die­ser Ein­mal­zah­lung. Sie wird in einem eigen­stän­di­gen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren gere­gelt. Dabei wird die Lan­des­re­gie­rung auch die aktu­el­le Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Besol­dung im Land Ber­lin berück­sich­ti­gen, durch wel­che das Gericht die Anfor­de­run­gen an eine amts­an­ge­mes­se­ne Ali­men­ta­ti­on wei­ter­ent­wi­ckelt hat.

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