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Elek­tro­ni­sche Akte in Straf­sa­chen: Staats­an­walt­schaft Aurich führt digi­ta­les Ver­fah­ren ein

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Digi­ta­li­sie­rung der Jus­tiz – Staats­an­walt­schaft Aurich führt elek­tro­ni­sche Akte in Straf­sa­chen ein

Aurich, 26. August 2025 – Ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt in Rich­tung digi­ta­le Jus­tiz ist getan: Seit heu­te setzt auch die Staats­an­walt­schaft Aurich auf die elek­tro­ni­sche Akten­füh­rung. Neu ein­ge­lei­te­te Ermitt­lungs­ver­fah­ren wer­den künf­tig voll­stän­dig digi­tal von den Poli­zei­dienst­stel­len über­mit­telt und von der Jus­tiz bearbeitet.

Rechts­grund­la­ge die­ser Umstel­lung sind die §§ 32 bis 32f der Straf­pro­zess­ord­nung. Ab dem 1. Janu­ar 2026 ist die elek­tro­ni­sche Akten­füh­rung bun­des­weit ver­pflich­tend – Aurich geht somit schon jetzt mit gutem Bei­spiel voran.

Mehr Tem­po, weni­ger Aufwand

Mit der Ein­füh­rung der E‑Akte wer­den die Arbeits­ab­läu­fe zwi­schen Poli­zei, Staats­an­walt­schaft und Gerich­ten erheb­lich moder­ni­siert. Der Aus­tausch erfolgt künf­tig über gesi­cher­te digi­ta­le Schnitt­stel­len, sodass Akten nicht mehr per Post trans­por­tiert wer­den müs­sen. Dies beschleu­nigt die Ver­fah­ren, erleich­tert die Bear­bei­tung digi­ta­ler Beweis­mit­tel und spart zugleich Res­sour­cen und Kosten.

„Die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Akte ist ein Mei­len­stein für eine moder­ne, bür­ger­na­he Jus­tiz“, betont die Behör­den­lei­tung. „Unse­re Arbeit wird dadurch effi­zi­en­ter, trans­pa­ren­ter und zukunftssicher.“

Gemein­sam in die digi­ta­le Zukunft

Die Umstel­lung auf digi­ta­le Ver­fah­ren betrifft alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Staats­an­walt­schaft – von den Wacht­meis­tern bis zur Füh­rungs­ebe­ne. Im Vor­feld wur­den sämt­li­che Arbeits­plät­ze tech­nisch neu aus­ge­stat­tet. Zusätz­lich fan­den umfas­sen­de Schu­lun­gen statt, um den Ein­stieg in die elek­tro­ni­sche Akten­be­ar­bei­tung mög­lichst rei­bungs­los zu gestalten.

Damit ist die Staats­an­walt­schaft Aurich bes­tens vor­be­rei­tet, um die kom­men­den Anfor­de­run­gen der digi­ta­len Jus­tiz nicht nur zu erfül­len, son­dern aktiv mitzugestalten.

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