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Elektronische Akte in Strafsachen: Staatsanwaltschaft Aurich führt digitales Verfahren ein
Digitalisierung der Justiz – Staatsanwaltschaft Aurich führt elektronische Akte in Strafsachen ein
Aurich, 26. August 2025 – Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung digitale Justiz ist getan: Seit heute setzt auch die Staatsanwaltschaft Aurich auf die elektronische Aktenführung. Neu eingeleitete Ermittlungsverfahren werden künftig vollständig digital von den Polizeidienststellen übermittelt und von der Justiz bearbeitet.
Rechtsgrundlage dieser Umstellung sind die §§ 32 bis 32f der Strafprozessordnung. Ab dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Aktenführung bundesweit verpflichtend – Aurich geht somit schon jetzt mit gutem Beispiel voran.
Mehr Tempo, weniger Aufwand
Mit der Einführung der E‑Akte werden die Arbeitsabläufe zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten erheblich modernisiert. Der Austausch erfolgt künftig über gesicherte digitale Schnittstellen, sodass Akten nicht mehr per Post transportiert werden müssen. Dies beschleunigt die Verfahren, erleichtert die Bearbeitung digitaler Beweismittel und spart zugleich Ressourcen und Kosten.
„Die Einführung der elektronischen Akte ist ein Meilenstein für eine moderne, bürgernahe Justiz“, betont die Behördenleitung. „Unsere Arbeit wird dadurch effizienter, transparenter und zukunftssicher.“
Gemeinsam in die digitale Zukunft
Die Umstellung auf digitale Verfahren betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft – von den Wachtmeistern bis zur Führungsebene. Im Vorfeld wurden sämtliche Arbeitsplätze technisch neu ausgestattet. Zusätzlich fanden umfassende Schulungen statt, um den Einstieg in die elektronische Aktenbearbeitung möglichst reibungslos zu gestalten.
Damit ist die Staatsanwaltschaft Aurich bestens vorbereitet, um die kommenden Anforderungen der digitalen Justiz nicht nur zu erfüllen, sondern aktiv mitzugestalten.
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