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Energiepreiskrise: Nicht unter Druck setzen lassen
- Energieanbieter wälzen Folgen der Energiepreiskrise auf Kundinnen und Kunden ab
- Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält immer mehr Beschwerden
- Betroffene können sich wehren: Widerspruch einlegen, kündigen oder Schlichtungsstelle einschalten
Erhöhte Abschlagsforderungen, kurzfristiger Lieferstopp oder abgelehnte Neuverträge sorgen aktuell für viele Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Anbieter geben die Turbulenzen auf dem Energiemarkt direkt an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Diese müssen sich jedoch nicht alles gefallen lassen. Die Verbraucherzentrale klärt, was Betroffene bei Problemen mit Energieversorgern tun können.
Auf die steigenden Preise für Strom und Gas reagieren viele Energielieferanten mit fragwürdigen Methoden. „Wir gehen davon aus, dass viele Betroffene Anspruch auf Schadensersatz haben, im Zweifel wird das aber wohl gerichtlich geklärt werden müssen“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch wenn der Ärger berechtigt ist, sollten Betroffene in Ruhe ihre Optionen prüfen und nichts überstürzen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, was es bei Problemen mit Grundversorgern, Preiserhöhungen oder einem Anbieterwechsel zu beachten gibt.
Grundversorger machen es Neukunden schwer
Wegen der unerwartet vielen Neukunden müssen auch Grundversorger Energie dazukaufen. Das erzeugt zusätzliche Kosten, weshalb einige zu drastischen Maßnahmen greifen: Sie verweigern die Ersatzversorgung oder bieten gesonderte Neukundentarife an, die deutlich über denen der Bestandskunden liegen. In manchen Fällen wird sogar eine feste Vertragslaufzeit verlangt. „Das halten wir für unzulässig und raten dazu, Widerspruch einzulegen“, erklärt Schönbohm. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zudem die Belieferung zu Bestandskundentarifen fordern.
Was tun bei Abschlags- oder Preiserhöhung?
Anstatt den Vertrag zu kündigen, ziehen viele Anbieter die Preise kräftig an und erhöhen die Abschlagsforderung. „Aus unserer Sicht ist es rechtswidrig, einfach einseitig die Abschläge zu erhöhen. Betroffene legen am besten Beschwerde beim Energieversorger ein und zahlen ausdrücklich nur unter Vorbehalt“, so die Expertin. Ist nach der Jahresabrechnung klar, dass Betroffenen ein Guthaben zusteht, muss dieses spätestens nach zwei Wochen ausgezahlt werden. Bei Problemen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e. V. oder einen Rechtsanwalt einschalten. Die Abschläge eigenständig zu kürzen, davon rät die Rechtsexpertin ab. Das kann zu einer Liefersperre führen und Schadensersatzforderungen des Energieversorgers nach sich ziehen sowie Mahn‑, Anwalts- und Verfahrenskosten. Möglich sei auch ein Schufa-Eintrag, was wiederum die Suche nach einem neuen Anbieter erschwert.
Was bei Kündigung oder Anbieterwechsel zu beachten ist:
Wer die Preiserhöhung seines Anbieters nicht mitmachen und kündigen möchte, sollte dies besser per Einschreiben tun. Zudem sollte für den Streitfall der Rückschein oder das Sendungsverfolgungsergebnis aufbewahrt werden – über einen Zeitraum von vier Jahren. Das gilt auch für E‑Mails, Anhänge und sonstige Unterlagen. Am Tag des Übergangs in den neuen Tarif oder in die Ersatzversorgung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher den Zähler ablesen und den Netzbetreiber sowie den neuen und den bisherigen Energieversorger über den Zählerstand informieren. Bei der Schlussrechnung des bisherigen Anbieters ist es wichtig, darauf zu achten, ob der richtige Zählerstand verwendet wurde.