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Ener­gie­preis­kri­se: Nicht unter Druck set­zen lassen

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Ver­brau­cher­zen­tra­le infor­miert über Handlungsmöglichkeiten
  • Ener­gie­an­bie­ter wäl­zen Fol­gen der Ener­gie­preis­kri­se auf Kun­din­nen und Kun­den ab
  • Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen erhält immer mehr Beschwerden
  • Betrof­fe­ne kön­nen sich weh­ren: Wider­spruch ein­le­gen, kün­di­gen oder Schlich­tungs­stel­le einschalten

Erhöh­te Abschlags­for­de­run­gen, kurz­fris­ti­ger Lie­fer­stopp oder abge­lehn­te Neu­ver­trä­ge sor­gen aktu­ell für vie­le Beschwer­den bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen. Anbie­ter geben die Tur­bu­len­zen auf dem Ener­gie­markt direkt an ihre Kun­din­nen und Kun­den wei­ter. Die­se müs­sen sich jedoch nicht alles gefal­len las­sen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le klärt, was Betrof­fe­ne bei Pro­ble­men mit Ener­gie­ver­sor­gern tun können.

Auf die stei­gen­den Prei­se für Strom und Gas reagie­ren vie­le Ener­gie­lie­fe­ran­ten mit frag­wür­di­gen Metho­den. „Wir gehen davon aus, dass vie­le Betrof­fe­ne Anspruch auf Scha­dens­er­satz haben, im Zwei­fel wird das aber wohl gericht­lich geklärt wer­den müs­sen“, sagt Tia­na Schön­bohm, Rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen. Auch wenn der Ärger berech­tigt ist, soll­ten Betrof­fe­ne in Ruhe ihre Optio­nen prü­fen und nichts über­stür­zen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen klärt, was es bei Pro­ble­men mit Grund­ver­sor­gern, Preis­er­hö­hun­gen oder einem Anbie­ter­wech­sel zu beach­ten gibt. 

Grund­ver­sor­ger machen es Neu­kun­den schwer

Wegen der uner­war­tet vie­len Neu­kun­den müs­sen auch Grund­ver­sor­ger Ener­gie dazu­kau­fen. Das erzeugt zusätz­li­che Kos­ten, wes­halb eini­ge zu dras­ti­schen Maß­nah­men grei­fen: Sie ver­wei­gern die Ersatz­ver­sor­gung oder bie­ten geson­der­te Neu­kun­den­ta­ri­fe an, die deut­lich über denen der Bestands­kun­den lie­gen. In man­chen Fäl­len wird sogar eine fes­te Ver­trags­lauf­zeit ver­langt. „Das hal­ten wir für unzu­läs­sig und raten dazu, Wider­spruch ein­zu­le­gen“, erklärt Schön­bohm. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher soll­ten zudem die Belie­fe­rung zu Bestands­kun­den­ta­ri­fen fordern.

Was tun bei Abschlags- oder Preiserhöhung?

Anstatt den Ver­trag zu kün­di­gen, zie­hen vie­le Anbie­ter die Prei­se kräf­tig an und erhö­hen die Abschlags­for­de­rung. „Aus unse­rer Sicht ist es rechts­wid­rig, ein­fach ein­sei­tig die Abschlä­ge zu erhö­hen. Betrof­fe­ne legen am bes­ten Beschwer­de beim Ener­gie­ver­sor­ger ein und zah­len aus­drück­lich nur unter Vor­be­halt“, so die Exper­tin. Ist nach der Jah­res­ab­rech­nung klar, dass Betrof­fe­nen ein Gut­ha­ben zusteht, muss die­ses spä­tes­tens nach zwei Wochen aus­ge­zahlt wer­den. Bei Pro­ble­men soll­ten Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher die Schlich­tungs­stel­le Ener­gie e. V. oder einen Rechts­an­walt ein­schal­ten. Die Abschlä­ge eigen­stän­dig zu kür­zen, davon rät die Rechts­exper­tin ab. Das kann zu einer Lie­fer­sper­re füh­ren und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen des Ener­gie­ver­sor­gers nach sich zie­hen sowie Mahn‑, Anwalts- und Ver­fah­rens­kos­ten. Mög­lich sei auch ein Schufa-Ein­trag, was wie­der­um die Suche nach einem neu­en Anbie­ter erschwert.

Was bei Kün­di­gung oder Anbie­ter­wech­sel zu beach­ten ist:

Wer die Preis­er­hö­hung sei­nes Anbie­ters nicht mit­ma­chen und kün­di­gen möch­te, soll­te dies bes­ser per Ein­schrei­ben tun. Zudem soll­te für den Streit­fall der Rück­schein oder das Sen­dungs­ver­fol­gungs­er­geb­nis auf­be­wahrt wer­den – über einen Zeit­raum von vier Jah­ren. Das gilt auch für E‑Mails, Anhän­ge und sons­ti­ge Unter­la­gen. Am Tag des Über­gangs in den neu­en Tarif oder in die Ersatz­ver­sor­gung soll­ten Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher den Zäh­ler able­sen und den Netz­be­trei­ber sowie den neu­en und den bis­he­ri­gen Ener­gie­ver­sor­ger über den Zäh­ler­stand infor­mie­ren. Bei der Schluss­rech­nung des bis­he­ri­gen Anbie­ters ist es wich­tig, dar­auf zu ach­ten, ob der rich­ti­ge Zäh­ler­stand ver­wen­det wurde.


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