Lokal

Engel im All­tag: Ehren­amt­li­che Hel­den der Samt­ge­mein­de Hesel

Veröffentlicht

am

Das Foto zeigt die von der Samt­ge­mein­de Hesel im Jahr 2018 für ihr lang­jäh­ri­ges ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment aus­ge­zeich­ne­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zusam­men mit Samt­ge­mein­de­bür­ger­meis­ter Uwe Themann.

Ehrung von Ehren­amt­li­chen in der Samt­ge­mein­de Hesel

Am 20. Novem­ber 2023 ist es wie­der soweit: Die Vil­la Pop­ken in der Samt­ge­mein­de Hesel wird zum Schau­platz einer ganz beson­de­ren Ver­an­stal­tung. An die­sem Tag wer­den ehren­amt­lich täti­ge Bür­ge­rin­nen und Bür­ger für ihr vor­bild­li­ches Enga­ge­ment und ihren Ein­satz im Dienst der Gemein­schaft geehrt. Die Samt­ge­mein­de Hesel erkennt die Bedeu­tung des Ehren­amts in den ver­schie­dens­ten Lebens­be­rei­chen an und setzt sich dafür ein, die­je­ni­gen zu wür­di­gen, die sich in sozia­len, kul­tu­rel­len, gesell­schafts­po­li­ti­schen, musi­ka­li­schen und kirch­li­chen Berei­chen beson­ders her­vor­ge­tan haben.

Die Aus­wahl der zu ehren­den Per­so­nen obliegt dem Aus­schuss für Jugend, Sport, Kul­tur und Sozia­les der Samt­ge­mein­de Hesel, der sich an den Richt­li­ni­en des Samt­ge­mein­de­rats ori­en­tiert. Dabei wird beson­de­rer Wert auf die Emp­feh­lun­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gelegt. Jeder/r Einwohner/in der Samt­ge­mein­de Hesel hat das Recht, Per­so­nen für die Ehrung vor­zu­schla­gen. Hier­bei ist es wich­tig, kon­kre­te Begrün­dun­gen anzu­füh­ren, die die Ver­diens­te der vor­ge­schla­ge­nen Per­so­nen hervorheben.

Die Vor­schlä­ge kön­nen schrift­lich an die Samt­ge­mein­de­ver­wal­tung Hesel, Rat­haus­stra­ße 14, 26835 Hesel, oder per E‑Mail an c.roskam@hesel.de gesen­det wer­den. Die zu ehren­den Per­so­nen müs­sen kei­ne Mit­glie­der von Kir­chen, Ver­ei­nen oder Ver­bän­den sein. Viel wich­ti­ger ist, dass sie sich durch ihren per­sön­li­chen Ein­satz und ihr vor­bild­li­ches Enga­ge­ment in den Dienst des Gemein­we­sens gestellt haben.

Eine sol­che Ehrung erfor­dert, dass die qua­li­fi­zier­ten Per­so­nen dazu bei­getra­gen haben, den Gemein­schafts­sinn zu för­dern und auf­recht­zu­er­hal­ten. Dies kann sich in ver­schie­de­nen For­men äußern, sei es durch ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment in Pro­blem­fel­dern, bei Hil­fe­be­dürf­ti­gen oder in sozia­len Grup­pie­run­gen inner­halb der Samt­ge­mein­de Hesel.

Die Samt­ge­mein­de­ver­wal­tung Hesel ermu­tig­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, von ihrem Vor­schlags­recht Gebrauch zu machen. Die Frist für die Ein­rei­chung von Vor­schlä­gen endet am 30. Okto­ber 2023. Nach die­sem Datum kön­nen Vor­schlä­ge lei­der nicht mehr berück­sich­tigt wer­den. Es ist eine wun­der­ba­re Gele­gen­heit, jenen Men­schen Aner­ken­nung zu zol­len, die durch ihre frei­wil­li­ge Arbeit einen erheb­li­chen Bei­trag zur Stär­kung der Gemein­schaft in der Samt­ge­mein­de Hesel leis­ten. Zei­gen Sie Ihre Wert­schät­zung und rei­chen Sie Ihre Vor­schlä­ge ein, um die­se stil­len Hel­den gebüh­rend zu ehren.


Anzeige 
Die mobile Version verlassen