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Erpres­sung und Dro­hung mit Gewalt. Ange­klag­ter aus Leer bot Nackt­bil­der gegen Ent­gelt an.

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Die Staats­an­walt­schaft Aurich legt dem heu­te 27 Jah­re alten Ange­klag­ten aus Leer die Bege­hung zwei­er beson­ders schwe­rer räu­be­ri­scher Erpres­sun­gen sowie zwei­er wei­te­rer Erpres­sun­gen und die Bege­hung eines gewerbs­mä­ßi­gen Betru­ges zur Last. Die Taten sol­len sich zwi­schen dem Som­mer 2021 und im ers­ten Quar­tal 2022 in Leer zuge­tra­gen haben.

 

Der Ange­klag­te soll sich in meh­re­ren Fäl­len in den sozia­len Medi­en als Frau aus­ge­ge­ben und weib­li­che Nackt­bil­der gegen Ent­gelt ande­ren Nut­zern ange­bo­ten haben. So soll er unter ande­rem Bil­der an einen erwach­se­nen Geschä­dig­ten ver­kauft und im Rah­men des wei­te­ren Kon­takts auch Nackt­bil­der von dem männ­li­chen Geschä­dig­ten erhal­ten haben, die er schließ­lich als Druck­mit­tel für wei­te­re Zah­lun­gen gegen den Geschä­dig­ten ein­ge­setzt haben soll. Durch Dro­hung mit der Ver­öf­fent­li­chung der Bil­der sowie durch Dro­hung mit Gewalt soll der Geschä­dig­te einen Betrag von mehr als EUR 100.000,- an den Ange­klag­ten gege­ben haben. Durch die Tat soll der Geschä­dig­te in die Gefahr des Todes gebracht wor­den sein. In ähn­li­cher Wei­se soll der Ange­klag­te auch gegen­über drei wei­te­ren Geschä­dig­ten tätig gewor­den sein, wobei einer der Geschä­dig­ten min­der­jäh­rig gewe­sen sein soll.

Die Staats­an­walt­schaft hat die Ein­zie­hung eines sechs­stel­li­gen Geld­be­tra­ges beantragt.

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