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EWE erringt Erfolg: Kölner Urteil zur 5G-Frequenzvergabe fördert fairen Wettbewerb im Mobilfunkmarkt
5G-Frequenzvergabe nicht rechtmäßig: Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts stärkt Wettbewerb im Mobilfunkmarkt
Oldenburg, 27. August 2024 – Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Vergabe der 5G-Frequenzen durch die Bundesnetzagentur rechtswidrig war. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Wendepunkt im deutschen Mobilfunkmarkt, da sie erstmals seit über 20 Jahren feststellt, dass die Vergabebedingungen keine Verpflichtung für Diensteanbieter enthielten.
EWE, das Oldenburger Telekommunikations- und Energieunternehmen, hatte die Vergabe der Frequenzen angefochten und zunächst das Klagerecht durch verschiedene Instanzen erwirkt. Im Anschluss konnte EWE erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln klagen.
„Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts sehr“, erklärt Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung von EWE TEL. „Es stärkt nicht nur die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur das Urteil nutzt, um die damals fehlende Diensteanbieterverpflichtung und andere wichtige Aspekte der Vergabe kritisch zu überprüfen. Dies könnte eine Chance sein, die aktuellen Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt besser zu adressieren.“
Das Urteil verpflichtet die Bundesnetzagentur, die Auflagen für die 5G-Frequenzlizenznehmer neu zu bewerten. Besonders die Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt und die Notwendigkeit einer Diensteanbieterverpflichtung müssen von der Behörde neu betrachtet werden. Diensteanbieter, die kein eigenes Mobilfunknetz besitzen, sind auf Verträge mit Netzbetreibern angewiesen, um ihre Mobilfunkprodukte anzubieten. Die Frequenzen, die von der Bundesnetzagentur exklusiv vergeben werden, sind öffentliche Güter, weshalb sowohl die Monopolkommission, das Bundeskartellamt als auch die EU-Kommission eine Diensteanbieterverpflichtung forderten. Seit der Vergabe der 5G-Frequenzen sind Netzbetreiber jedoch nicht mehr verpflichtet, entsprechende Angebote zu unterbreiten, was zu einem stagnierenden Wettbewerb und nachteiligen Bedingungen für Verbraucher führt.
„Unsere Klage richtete sich gegen Ungerechtigkeiten im Zugang und in den Preisen“, betont Norbert Westfal. „Wir erwarten faire Angebote, die den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht werden. Im Glasfasermarkt zeigen wir mit unserem Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest, dass Investitionen und faire Zugänge erfolgreich kombiniert werden können. Wir hoffen, dass der Mobilfunkmarkt ebenfalls von einem kooperativen Ansatz profitiert, wie wir ihn im Glasfasermarkt leben.“
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