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EWE erringt Erfolg: Köl­ner Urteil zur 5G-Fre­quenz­ver­ga­be för­dert fai­ren Wett­be­werb im Mobilfunkmarkt

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5G-Fre­quenz­ver­ga­be nicht recht­mä­ßig: Urteil des Köl­ner Ver­wal­tungs­ge­richts stärkt Wett­be­werb im Mobilfunkmarkt

Olden­burg, 27. August 2024 – Das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln hat ent­schie­den, dass die Ver­ga­be der 5G-Fre­quen­zen durch die Bun­des­netz­agen­tur rechts­wid­rig war. Die­se Ent­schei­dung mar­kiert einen wich­ti­gen Wen­de­punkt im deut­schen Mobil­funk­markt, da sie erst­mals seit über 20 Jah­ren fest­stellt, dass die Ver­ga­be­be­din­gun­gen kei­ne Ver­pflich­tung für Diens­te­an­bie­ter enthielten.

EWE, das Olden­bur­ger Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Ener­gie­un­ter­neh­men, hat­te die Ver­ga­be der Fre­quen­zen ange­foch­ten und zunächst das Kla­ge­recht durch ver­schie­de­ne Instan­zen erwirkt. Im Anschluss konn­te EWE erfolg­reich vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Köln klagen.

„Wir begrü­ßen das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts sehr“, erklärt Nor­bert West­fal, Spre­cher der Geschäfts­füh­rung von EWE TEL. „Es stärkt nicht nur die Unab­hän­gig­keit der Bun­des­netz­agen­tur, son­dern vor allem den Wett­be­werb im Mobil­funk­markt. Wir erwar­ten, dass die Bun­des­netz­agen­tur das Urteil nutzt, um die damals feh­len­de Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung und ande­re wich­ti­ge Aspek­te der Ver­ga­be kri­tisch zu über­prü­fen. Dies könn­te eine Chan­ce sein, die aktu­el­len Wett­be­werbs­pro­ble­me im Mobil­funk­markt bes­ser zu adressieren.“

Das Urteil ver­pflich­tet die Bun­des­netz­agen­tur, die Auf­la­gen für die 5G-Fre­quenz­li­zenz­neh­mer neu zu bewer­ten. Beson­ders die Wett­be­werbs­ver­hält­nis­se im Mobil­funk­markt und die Not­wen­dig­keit einer Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung müs­sen von der Behör­de neu betrach­tet wer­den. Diens­te­an­bie­ter, die kein eige­nes Mobil­funk­netz besit­zen, sind auf Ver­trä­ge mit Netz­be­trei­bern ange­wie­sen, um ihre Mobil­funk­pro­duk­te anzu­bie­ten. Die Fre­quen­zen, die von der Bun­des­netz­agen­tur exklu­siv ver­ge­ben wer­den, sind öffent­li­che Güter, wes­halb sowohl die Mono­pol­kom­mis­si­on, das Bun­des­kar­tell­amt als auch die EU-Kom­mis­si­on eine Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung for­der­ten. Seit der Ver­ga­be der 5G-Fre­quen­zen sind Netz­be­trei­ber jedoch nicht mehr ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de Ange­bo­te zu unter­brei­ten, was zu einem sta­gnie­ren­den Wett­be­werb und nach­tei­li­gen Bedin­gun­gen für Ver­brau­cher führt.

„Unse­re Kla­ge rich­te­te sich gegen Unge­rech­tig­kei­ten im Zugang und in den Prei­sen“, betont Nor­bert West­fal. „Wir erwar­ten fai­re Ange­bo­te, die den Bedürf­nis­sen unse­rer Kun­den gerecht wer­den. Im Glas­fa­ser­markt zei­gen wir mit unse­rem Gemein­schafts­un­ter­neh­men Glas­fa­ser Nord­west, dass Inves­ti­tio­nen und fai­re Zugän­ge erfolg­reich kom­bi­niert wer­den kön­nen. Wir hof­fen, dass der Mobil­funk­markt eben­falls von einem koope­ra­ti­ven Ansatz pro­fi­tiert, wie wir ihn im Glas­fa­ser­markt leben.“

 

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