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Fami­li­en­er­gän­zungs­zu­schlag: Neue Rege­lung für Beam­tin­nen, Beam­te und Rich­te­rin­nen, Richter

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Lan­des­re­gie­rung beschließt Ver­ord­nung zur Gewäh­rung eines Familienergänzungszuschlags

Die Nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat am heu­ti­gen Diens­tag einer Ver­ord­nung zur Gewäh­rung eines Fami­li­en­er­gän­zungs­zu­schlags zuge­stimmt. Der Zuschlag rich­tet sich an Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Rich­ter mit zwei oder mehr Kin­dern, deren Ehe­gat­ten oder Lebens­part­ner kaum oder gar nicht zum Fami­li­en­ein­kom­men bei­tra­gen. Er wird gewährt, wenn das gemein­sa­me Net­to­ge­halt nicht aus­reicht, um den ver­fas­sungs­recht­lich erfor­der­li­chen Min­dest­ab­stand zur Grund­si­che­rung zu gewähr­leis­ten. Zudem soll damit den ver­fas­sungs­ge­richt­li­chen Anfor­de­run­gen an die Ali­men­ta­ti­on von wei­te­ren Kin­dern ent­spro­chen werden.

Die Ver­ord­nung kon­kre­ti­siert die Höhe des Fami­li­en­er­gän­zungs­zu­schlags sowie die Details des Antrags­ver­fah­rens. Der indi­vi­du­el­le Anspruch hängt von der regel­mä­ßi­gen Besol­dung unter Berück­sich­ti­gung der Besol­dungs­grup­pe, Erfah­rungs­stu­fe und der Anzahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Kin­der ab. Fami­li­en mit min­des­tens zwei Kin­dern kön­nen je nach die­sen Kri­te­ri­en Anspruch auf einen Zuschlag von meh­re­ren hun­dert Euro haben.

Auf­grund der per­sön­li­chen Lebens­um­stän­de der Antrag­stel­ler lässt sich im Vor­feld kei­ne genaue Aus­sa­ge über die Kos­ten für den Lan­des­haus­halt tref­fen. Die Lan­des­re­gie­rung hat jedoch vor­aus­schau­end gehan­delt, um die zu erwar­ten­den Belas­tun­gen durch ent­spre­chen­de Haus­halts­an­sät­ze für die Jah­re 2022/2023 und 2024 zu decken. Auch für die kom­men­den Haus­halts­jah­re wur­den ent­spre­chen­de Vor­keh­run­gen getroffen.

Die Ver­ord­nung tritt rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2023 in Kraft.


 

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