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Familienergänzungszuschlag: Neue Regelung für Beamtinnen, Beamte und Richterinnen, Richter
Landesregierung beschließt Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags
Die Niedersächsische Landesregierung hat am heutigen Dienstag einer Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zugestimmt. Der Zuschlag richtet sich an Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit zwei oder mehr Kindern, deren Ehegatten oder Lebenspartner kaum oder gar nicht zum Familieneinkommen beitragen. Er wird gewährt, wenn das gemeinsame Nettogehalt nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten. Zudem soll damit den verfassungsgerichtlichen Anforderungen an die Alimentation von weiteren Kindern entsprochen werden.
Die Verordnung konkretisiert die Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Details des Antragsverfahrens. Der individuelle Anspruch hängt von der regelmäßigen Besoldung unter Berücksichtigung der Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab. Familien mit mindestens zwei Kindern können je nach diesen Kriterien Anspruch auf einen Zuschlag von mehreren hundert Euro haben.
Aufgrund der persönlichen Lebensumstände der Antragsteller lässt sich im Vorfeld keine genaue Aussage über die Kosten für den Landeshaushalt treffen. Die Landesregierung hat jedoch vorausschauend gehandelt, um die zu erwartenden Belastungen durch entsprechende Haushaltsansätze für die Jahre 2022/2023 und 2024 zu decken. Auch für die kommenden Haushaltsjahre wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
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