Lokal
FDP fordert Erlaubnis für private Osterfeuer im Landkreis Leer
Osterfeuerregelung im Kreis Leer kleinkariert
Die FDP ist enttäuscht und verärgert über die restriktive Regelung zu Osterfeuern im Kreis Leer . Das Verbot der öffentlichen Osterfeuer ist in der Pandemie nachvollziehbar und richtig. Private Osterfeuer, wie sie in Ostfriesland üblich sind, hat die Landesregierung aber gerade am Mittwoch erlaubt. „ Diesem muss der Landkreis Leer jetzt folgen und die privaten Osterfeuer erlauben,“ fordert FDP Politiker Carl Friedrich Brüggemann aus Leer.
Dass der Landkreis bei einem faktischen Verbot bleibe, sei eine nicht hinnehmbare Gängelung, meint die FDP. Natürlich müssten geltende Regeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, aber auch mit diesen sei ein privates Osterfeuer möglich und durchführbar. Die Auflage zur Nutzung eines Feuerkorbes sei hierbei jedoch völlig unnütz, so die FDP. „Das ist überflüssig und hilft niemandem weiter, der auf seinem Strauchschnitt sitzen bleibt. Die, die Wallhecken pflegen, sind obendrein bestraft,“ reagiert Brüggemann verständnislos auf die gemachten Auflagen.
„Das hat alles nichts mehr mit Pandemiebekämpfung zu tun, sondern nur mit behördlicher Besserwisserei, Bevormundung und mangelndem Respekt vor dem Brauchtum. Die Bürger müssen sich vorkommen wie in einem schlecht geführten Kindergarten,“ moniert Carl Friedrich Brüggemann abschließend die vom Landkreis gemachten zusätzlichen Auflagen.